substyle 20 Geschrieben 11. Mai 2007 Melden Teilen Geschrieben 11. Mai 2007 Hallo zusammen, ich habe folgendes Szenario: eine Kunde hat einen SBS 2003 Prem. mit ca. 70 SBS Dev.CALS. Nun möchte er den SBS nicht mehr einsetzen. Ein Transitionpack kommt für Ihn aus mehreren Gründen nicht in Frage. Die Windows Lizenz wurde als OEM Lizenz zusammen mit einem DELL Server erstanden, die SBS-CALs (Device) wurde nachträglich von verschieden Händler eingekauft (je 5er Pack (COA mit Code drauf) Der Kunde möchte nun alle Lizenzen verkaufen. (z.B. über eBay) der Server sollte nach möglichkeit nicht mit verkauft werden. (geht notfalls auch) Wie seht Ihr die Lage, und wenn es zweifelhaft sein sollte wohin kann man sich seitens MS wenden? Grüße subby Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 11. Mai 2007 Melden Teilen Geschrieben 11. Mai 2007 Wie seht Ihr die Lage, und wenn es zweifelhaft sein sollte wohin kann man sich seitens MS wenden? Ob die Software ohne den Server verkauft werden darf steht in dem beiliegenden EULA. Das solltest du mal lesen. (das vielzitierte Urteil zum Entbundeln, betraf nur Windows XP, keine Server!) Wenn du eine offizielle Info von MS willst wendest du dich am besten an deinen Partnerbetreuer. Link zu diesem Kommentar
substyle 20 Geschrieben 11. Mai 2007 Autor Melden Teilen Geschrieben 11. Mai 2007 Wenn du eine offizielle Info von MS willst wendest du dich am besten an deinen Partnerbetreuer. Ist mir leider nicht bekannt wohin ich mich da wenden sollte. *sorry* Lars Link zu diesem Kommentar
undeadopi 10 Geschrieben 13. Mai 2007 Melden Teilen Geschrieben 13. Mai 2007 Also ich glaube hier wird einiges durcheinandergeworfen. 1. Das vielzitierte Urteil vom 6.Juli 2000 hat nichts mit Windows XP zu tun, sondern wurde damals aufgrund eines Falles getroffen, bei dem es um Windows 3.11 und MS-DOS ging. Ausserdem ist's ein Grundsatzurteil und damit weder auf einen Hersteller, noch auf ein bestimmtes Stück Software beschränkt. Link zum Urteil als PDF: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2000-7&nr=22588&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf alternativer Link : BGH, Urteil vom 06.07.2000, I ZR 244/97 Microsoft hat daraufhin wohl die OEM-Verträge mit seinen Partnern geändert um von der Warte aus den Handel mit einzelnen OEM Lizenzen zu unterbinden. 2. Weiterverkauf von "gebrauchten" Lizenzen hat mit OEM Verkauf nichts zu tun (und damit auch nichts mit diesem Urteil), da der Verkäufe kein Händler/Hersteller von Hardware im Sinne von Microsofts OEM Verträgen ist. Zum Thema gebrauchte Lizenzen (insbesondere im Volumen-Lizenzbereich) hacken sich die Anwälte gerade die Augen aus. Google diesbezüglich mal die Begriffe "Usedsoft", "Microsoft" und "Oracle" zusammen. Im Moment gibt es da wiedersprüchliche Urteile. Das LG Hamburg hat wohl entschieden, das der Handel mit gebrauchten Volume Lizenzen von Microsoft legal ist. Es gibt aber wohl ein Urteil vom LG München, wonach genau der gleiche Handel mit Lizenzen von Oracle nicht legitim ist. Microsoft-gebraucht-Software legal...Oracle nicht. Aber in dem Urteil geht's um Volumenlizenzen, nicht OEM. Lange Rede, kurzer Sinn: Verkauf von gebrauchten Lizenzen ist wohl im Moment eine rechtliche Grauzone. Auf der sicheren Seite bist du nur, wenn die Weiterveräußerung der Lizenz in der EULA erlaubt ist, dann ist die Sachlage von vorneherein geklärt. Egal wie: Microsoft gewährt keinen Support bei OEM Software sondern wälzt das auf den Händler/Hersteller ab. Verkauft dein Chef die Software nun ohne die Hardware, steht der Käufer am Ende ohne Support da. Aber das ist das kleinere Übel. Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 13. Mai 2007 Melden Teilen Geschrieben 13. Mai 2007 1. Das vielzitierte Urteil vom 6.Juli 2000 hat nichts mit Windows XP zu tun, sondern wurde damals aufgrund eines Falles getroffen, bei dem es um Windows 3.11 und MS-DOS ging. Da siehst du mal wie viel Verwirrung um die Sache herscht. Ich meinet ein ähnliches Urteil zu XP. ;) Ausserdem ist's ein Grundsatzurteil und damit weder auf einen Hersteller, noch auf ein bestimmtes Stück Software beschränkt. Das ist so nicht richtig. Es ging in keinem der Urteile um den grundsätzlichen handel mit gebrauchter Software, sondern um im Kern um Fragen der Vertragsgestaltung, welche den Handel ausschließen kann. Insofern gibt es so etwas wie ein "Grundsatzurteil" nicht denn es ist immer von dem speziellen Lizenzvertrag und den darin eingeräumten Rechten abhängig. Dies erlätert aber gerne ein Rechtsberater deines Vertrauens. Wir dürfen hier keine Rechtsberatung machen. Microsoft hat daraufhin wohl die OEM-Verträge mit seinen Partnern geändert um von der Warte aus den Handel mit einzelnen OEM Lizenzen zu unterbinden. Auch nicht richtig. Die Verträge mit den OEM Partnern wurden nicht geändert. Diese dürfen OEM Lizenzen, nach wie vor, nur vorinstalliert vertreiben. Was geändert wurde waren EULAs von Clientbetriebssystemen, welche das Trennen der Software (von bestimmten Produkten) von der Hardware, durch den Endkunden (nicht den OEM Partner) zulassen. Auf der sicheren Seite bist du nur, wenn die Weiterveräußerung der Lizenz in der EULA erlaubt ist, dann ist die Sachlage von vorneherein geklärt. Das ist so richtig. Egal wie: Microsoft gewährt keinen Support bei OEM Software sondern wälzt das auf den Händler/Hersteller ab. Verkauft dein Chef die Software nun ohne die Hardware, steht der Käufer am Ende ohne Support da. Aber das ist das kleinere Übel. Das ist falsch!. Im schlimmsten Fall steht der Käufer nicht nur ohne Support, sondern auch ohne Lizenz da, denn im schlimmsten Fall hätte die garnicht verkauft werden dürfen! Die Folge wäre dass der Käufer den Verkäufer auf Rücknahme der Ware und Ersatz von entstandemen Schaden verklagen kann. Darauf würde ich mich nicht einlassen, wegen ein paar Euro für gebrauchte Software... Link zu diesem Kommentar
Volvotrucker 10 Geschrieben 13. Mai 2007 Melden Teilen Geschrieben 13. Mai 2007 @Doc: Aber wie schauts dann hier mit den CALs aus? Die sind ja nicht an die Hardware gebunden bzw. laut TO separat gekauft worden. Die sollten dann ja weiterverkauft werden können, oder? Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 13. Mai 2007 Melden Teilen Geschrieben 13. Mai 2007 @Doc: Aber wie schauts dann hier mit den CALs aus? Die sind ja nicht an die Hardware gebunden bzw. laut TO separat gekauft worden. Die sollten dann ja weiterverkauft werden können, oder? Das kommt darauf an wie sie gekauft wurden. Bei Volumenlizenzverträgen (Open, Select, EA, etc.) ist ein Weiterverkauf nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Allerdings müssen bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Bei OEM bzw. SB CALs muss in das EULA geschaut werden. Wenn es dort nicht explizit erlaubt ist, ist es verboten, denn in den Verträgen steht immer dass nicht eingeräumte Rechte vorbehalten sind. Link zu diesem Kommentar
undeadopi 10 Geschrieben 13. Mai 2007 Melden Teilen Geschrieben 13. Mai 2007 Da siehst du mal wie viel Verwirrung um die Sache herscht. Ich meinet ein ähnliches Urteil zu XP. Das Urteil würde mich jetzt mal genau interessieren. Hast du da 'nen Link? Trotz allem: Das Urteil vom Juli 2000 ist tatsächlich eins bezüglich OEM Software von Microsoft allgemein. Insofern gibt es so etwas wie ein "Grundsatzurteil" nicht denn es ist immer von dem speziellen Lizenzvertrag und den darin eingeräumten Rechten abhängig. Ganz ehrlich, auch wenn Microsoft den Wortlaut ihrer Lizenzveträge ständig ändert und die Dinger mal Systembuilder oder mal OEM nennt und der Meinung ist, nun dreht sich die Welt anders herum, heißt das nicht wirklich viel. Die Lizenzverträge bedeuten so erst einmal nicht viel. Erst wenn man diese bricht, MS dann klagt und ein Gericht diesbezüglich ein Urteil spricht, gibt's wieder Rechtssicherheit. Und im Moment bekommt MS regelmäßig auf's Dach. Der Bundesgerichtshof hat nun einmal grundsätzlich entschieden, das OEM Software getrennt von Hardware verkauft werden darf. Und ein Grundsatz ist eben genau das... grundsätzlich darf man, ABER.... Will heissen: Wenn MS weiter an ihren Lizenzverträgen herumfeilt und munter weiterklagt kann es sein, das es vielleicht zukünftig ein Urteil zugunsten von MS gibt. In sofern befindet man sich immer in einer rechtlichen Grauzone. Jeder neu formulierte Lizenzvertrag von MS bedarf im Zweifelsfalle eines neuen Prozesses zur rechtssicheren Auslegung. Denn auch die Rechtsberatung eines Anwalts ist nur eine Beratung in der der Anwalt seine Meinung zu diesem Thema abgibt. Genauso wie die Anwälte von MS der Meinung sind, mit ihren Lizenzverträgen auf der rechtlich sicheren Seite zu sein. Entscheiden tut aber nun einmal das Gericht und nicht Microsoft oder ein Anwalt. Und wie schon gesagt, ist gebrauchte Software wieder ein anderes Thema als OEM oder Systembuilder. Aber eben auch in diesem Fall hat Microsoft eine Schlappe vor Gericht einstecken müssen, wenn auch zum Thema Volumenlizenzen. In sofern befindet man sich zwar in einer rechtlichen Grauzone, aber immerhin in einer, in der der Wind Microsoft ins Gesicht und nicht in den Rücken weht. Zitat: Zitat von undeadopi Egal wie: Microsoft gewährt keinen Support bei OEM Software sondern wälzt das auf den Händler/Hersteller ab. Verkauft dein Chef die Software nun ohne die Hardware, steht der Käufer am Ende ohne Support da. Aber das ist das kleinere Übel. Das ist falsch!. Im schlimmsten Fall steht der Käufer nicht nur ohne Support, sondern auch ohne Lizenz da, denn im schlimmsten Fall hätte die garnicht verkauft werden dürfen! Deswegen sagte ich ja, das ist das kleinere Übel... Link zu diesem Kommentar
Gulp 260 Geschrieben 14. Mai 2007 Melden Teilen Geschrieben 14. Mai 2007 Da sieht man mal wieder wie verbreitet doch das Unrechtsbewusstein bei manchen Zeitgenossen gediehen ist: zum Ersten: auch wenn Dir die Lizenzbedingungen offenbar nicht zusagen und Dir nichts bedeuten, sie sind auch für Dich bindend. Microsoft räumt Dir (und den anderen Lizenznehmern) gegen eine Gebühr ein Nutzungsrecht Ihrer Software ein, dazu erhälst Du zur Installation derselben einen Datenträger mit der Software und eine EULA in der Deine Nutzungsrechte klar definiert sind und Du Dich daran halten musst. Einfach erklärt: Ich leihe Dir 100 Euro und vereinbare schriftlich mit Dir, dass davon keine Süssigkeiten gekauft werden dürfen, sonst bekomme ich meine 100 zurück und weitere 100 als Strafe. Ich erwische Dich 10 Minuten später im Bonbonladen um die Ecke, wie Du mit dem geliehenen Geld Süssigkeiten kaufst. Bingo ..... 100 Euro verdient. zum Zweiten: Systembuilder Versionen gibt es ohnehin ausschliesslich in Deutschland, eben wegen dem XP Urteil. Kaufst Du eine OEM Version mit einem neuen PC eines OEM Herstellers wie HP, Dell, Fujitsu-Siemens, Lenovo, etc, so darf die OEM Version auch heute noch ohne den dazu gehörigen PC nicht weiter verkauft werden. (auch wenn massenhaft Recovery Versionen von Fujitsu-Siemens, DELL oder HP bei "Drei-Zwo-Eins .... Meins" angeboten werden, ist es nicht legal diese zu verkaufen, bzw diese anschliessend zu verwenden) Die Lizenzverträge von Microsoft können immer vom Hersteller geändert werden, massgeblich ist erstmal immer der beim Kauf beliegende Vertrag. Natürlich können im Einzelfall Klauseln der Verträge unwirksam sein, die Entscheidung darüber bleibt jedoch dem zuständigen Gericht vorbehalten und nicht dem "nach Gutdünken" handelnden Endverbraucher! Je nach Lizenz ist auch der Handel mit gebrauchten Microsoft Produkten/Lizenzen illegal, die entsprechenden Händler für Gebrauchtsoftware sind zum Teil mit Microsoft im engen Kontakt und prüfen die Software/Lizenzen vor dem Verkauf. Ich sehe da kein kleines Übel, sondern eher ein grosses, nämlich Leute mit Deiner Rechtsauffassung. Grüsse Gulp Link zu diesem Kommentar
undeadopi 10 Geschrieben 14. Mai 2007 Melden Teilen Geschrieben 14. Mai 2007 Nun aber mal langsam. Wo bitte habe ich in irgendeiner Form zu einer Straftat aufgerufen? Ich habe lediglich gesagt, das man sich beim Handel mit gebrauchten Lizenzen in einer rechtlichen Grauzone befindet. Und ob's dir gefällt oder nicht, das ist leider der Fall. Wenn du Dir in der Presse (oder auch im Web) die Meinungen verschiedener Anwälte zu den diversen Urteilen durchliest wird dies bestätigt. Sei bitte SEHR vorsichtig, bevor Du anderen mangelndes Rechtsbewustsein vorwirfst. Microsoft räumt Dir (und den anderen Lizenznehmern) gegen eine Gebühr ein Nutzungsrecht Ihrer Software ein, dazu erhälst Du zur Installation derselben einen Datenträger mit der Software und eine EULA in der Deine Nutzungsrechte klar definiert sind und Du Dich daran halten musst. Das ist so erst einmal nicht absolut richtig. Nutzungsrechte werden in Deutschland Gott-sei-Dank in erster Linie durch geltendes Recht bestimmt und durch Lizenzverträge erst in zweiter Ordnung. Bei einem Lizenzvertrag muss ich mich nur an die Klauseln halten, die geltendem Recht nicht widersprechen. Wie Du schon selbst angedeutet hast... Natürlich können im Einzelfall Klauseln der Verträge unwirksam sein ...sind alle Klauseln, die deutschem Recht widersprechen bekanntermaßen nichtig. Alles was ich gesagt habe ist, das Microsoft bis jetzt auf die Nase gefallen ist, wenn es um die Durchsetzung ihrer sogenannten "Lizenz-Vertraglich" vereinbarten "Rechte" ging. Das betrifft sowohl das OEM Urteil, als auch das Urteil im Prozess gegen UsedSoft zum Thema Volumenlizenzen. Da haben auch nicht "Endverbraucher aus Gutdünken entschieden", sondern Richter MS in die Schranken verwiesen. Ich sag ja nicht, das alle Lizenzverträge von MS per se nichtig sind, aber diese Verträge werden von Anwälten gemacht und geprüft und nicht von Richtern. Und eben nach all diesen Urteilen (im Bereicht Gebrauchtsoftware/Volumenlizenzen leider auch widersprüchliche) entsteht nunmal eine uneinheitliche Rechtssprechung, eben eine rechtliche Grauzone. Das Lizenzrecht bei Software eben nicht so einfach ist, und geltendes deutsches Handelsrecht in vielen dieser Fragen neu interpretiert werden muss ist klar. Aber nur, weil ich darauf hinweise und sage, was auch immer du tust, du bewegst dich in einer rechtlichen Grauzone, heißt noch lange nicht, das ich dazu aufrufe, eine Straftat zu begehen oder kein Rechtsbewustsin habe. Je nach Lizenz ist auch der Handel mit gebrauchten Microsoft Produkten/Lizenzen illegal, die entsprechenden Händler für Gebrauchtsoftware sind zum Teil mit Microsoft im engen Kontakt und prüfen die Software/Lizenzen vor dem Verkauf. Hier liegt der Hund begraben. Es interessiert keinen, ob die Händler mit MS in Kontakt steht und MS denen "Nein" sagt. Weil MS nicht das sagen hat, sondern wie Du selbst gesagt hast liegt die Entscheidung beim Gericht. Ich finde es nach wie vor interressant, das Du mir eine fragwürdige Rechtsauffassung vorwirfst, wo doch MS im Grunde genommen die falsche Auffassung von deutschem Recht hatte und damit bei Gericht gegen die Wand gelaufen ist. Also hat nach deiner Auffassung der Beklagte aus dem OEM Prozess vom Juli 2000 auch eine fragwürdige Rechtsauffassung, weil er/sie es gewagt, die Lizenzverträge von Microsoft in Frage zu stellen? Hmm... interessant. :suspect: PS: Ich kann kein Artikel zum Thema XP Urteil finden. Hat da mal einer einen Link? Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 14. Mai 2007 Melden Teilen Geschrieben 14. Mai 2007 Da wir keien Rechtsberatung machen dürfen, deine Rechtsauffassung sehr suspekt ist und du zumal auch ziemlich wenig Ahung von Lizenzen und der dazugehörigen Rechtslage hast ist der Beitrag geschlossen. Schade um den Beitrag, bevor du kams wurde sehr konstruktiv und sachlich diskutuiert. Wenn du ein persönliches Problem mit MS Lizenzen hast nutze andere Produkte der Markt ist groß genug! Vielen Dank für dein Verständnis. Link zu diesem Kommentar
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