Markus_159753 10 Geschrieben 14. August 2003 Melden Teilen Geschrieben 14. August 2003 Hallo zusammen, ich hoffe nur, die Frage ist nicht schonmal irgendwo gestellt worden und ich hab's übersehen. Auf jeden Fall habe ich noch nicht wirklich was gefunden, das mir weiterhelfen konnte. Folgendes, ich fliege in den nächsten Tagen für längere Zeit nach Canada. Wenn ich mir dort nun einen PC zulege, inkl. WinXP, und nach meinem Aufenthalt dort den Rechner wieder verkaufe - darf ich dann das WinXP mit nach Deutschland bringen? Ich habe versucht, die Antwort darauf in der EULA bei Microsoft zu finden. Entweder hab ich's nicht verstanden, überlesen oder es ist wirklich nicht da :) Wäre nett, wenn mir jemand dazu was genaues sagen könnte. Vielen Dank schonmal, Gruß Markus Zitieren Link zu diesem Kommentar
thorgood 10 Geschrieben 14. August 2003 Melden Teilen Geschrieben 14. August 2003 Hallo Markus_159753 ja du hast recht, in der EULA findet sich nichts Eindeutiges. Es gibt nur eine wirklich eindeutige Möglichkeit die dir Rechssicherheit bietet, und dir ein späters Update ermöglicht. Kaufe die Hardware und die Software einzeln beim Händler mit zwei Rechnungen, eine für den PC und eine für die Software. Wenn du beides zusammen kaufst und später die Software von der Hardware trennst begibst du die nach der momentane Auffassung von MS schon aufs Glatteis. Über Im- und Exportbestimmungen gibst auch viele Meinungen, aber beim "Grenzübertritt" von Canada/Deutschland erwachsen dir da wohl keine Probleme. _____________ Gruss Thorgood Zitieren Link zu diesem Kommentar
grizzly999 11 Geschrieben 14. August 2003 Melden Teilen Geschrieben 14. August 2003 Ich bin auch kein Lizenzexperte, aber ich meine, mal was gelesen zu haben, dass es auf Grund der nationalen Gesetzeslage eigentlich fast nur hier in Deutschland möglich ist, erworbene Software zu verkaufen, da das DEIN Eigentum ist, auch wenn es MS gerne anders hätte. Ich meine, dass ich dabei auch gelesen hätte, in US/CAN und anderen Ländern würde man per EULA und gesetzlich untermauert die Software quasi "leasen", heißt, der Kauf ist eigentlich gar keiner in unserem Sinne bei dem ich Besitzer werde, sondern berechtigt nur die Software zu nutzen, aber nicht weiterzuverkaufen oder zu entbundeln. Könnte aber auch alles falsch sein, was ich eben geschrieben habe. Solltest dich wirklich vorher genau erkundigen. grizzly999 Zitieren Link zu diesem Kommentar
thorgood 10 Geschrieben 14. August 2003 Melden Teilen Geschrieben 14. August 2003 @grizzly999 hört sich sehr gut an, was du dazu schreibst. Besonder wichtig ist der Hinweis mit dem "entbundeln". Deshalb keine Software mit Rechner kaufen wo der Product-Key am Rechner klebt. Sicher ist sich da MS selbst nicht und spricht immer von "nach Auffassung von Microsoft". Siehe: http://www.microsoft.com/germany/ms/originalsoftware/softwareeinkauf/softwarelizenz/index.htm#beispiel3 Zollrechtlich habe ich es durchgemacht. US-Custom achtet nur auf das Zielland (z.b. Kuba eher nicht) Deutschland ist OK. Für den deutschen Zoll ist nur der Warenwert von Interesse (deshalb Rechnung). thorgood Zitieren Link zu diesem Kommentar
stevecharon 10 Geschrieben 15. August 2003 Melden Teilen Geschrieben 15. August 2003 Meine Vorschreiber haben alle Recht. 1. Auslandseinkauf: Es gelten die Regeln des Landes, in dem Du einkaufst. In US/CDN hat der Verkäufer meist mehr Rechte. So auch hier. Kaufst Du den Rechner mit vorinstallierter Software, ist die Software (zumindest die von M$) an den Rechner gebunden. 2. Weiterverkauf: Da auch dieser in CDN stattfindet, gilt auch hier die Fesselung von M$. Deshalb wie schon oben erwähnt: Getrennte Rechnung, getrennter Verkauf. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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