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Vista & XP auf einer Maschine - reicht Vista Ultimate Lizenz für beides aus?


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Hallo!

 

Ich bin in der Suche leider nicht ganz schlau geworden, deshalb frag ich Euch mal:

 

Kann mir jemand sagen ob eine Vista Ultimate Lizenz eine zusätzliche XP Lizenz enthält wenn man beides auf einem Rechner installiert?

Bei Ultimate ist ja eine 2. Lizenz für virtuelle Maschinen dabei, evtl. hab ich da was übersehen und man kann diese Lizenz auch für eine 2. Installation (auf dem selben Rechner) verwenden?

 

Ich möchte auf einem Rechner Vista + XP (Dualboot) installieren, dazu benötige ich nun entsprechende Lizenzen - reicht nun Vista Ultimate oder brauch ich Vista + XP ?

 

Dankeschön :)

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  • 2 Wochen später...

Mit Nutzen ist nicht (nur) die gleichzeitige Nutzung im Sinne von zwei gleichzeitig laufenden Betriebsystemen gemeint, sondern die gleichzeitige Installation.

 

Gleichzeitige Nutzung heisst also nicht zwei Systeme per Split-Screen im John Woo Modus (eine Maus pro Hand) zu nutzen, sondern beide gleichzeitig auf der Festplatte installiert zu haben. Das geht bekanntlich per Bootmanager Software. Und das ist, sofern du nicht wirklich jeweils eine Lizenz hast, untersagt (sofern es nicht irgendwelche anderen Lizenzvereinbarungen gibt).

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Mhm also ich weiss das es im Softwaremarkt auch die Regelung gibt das sichzustellen ist, das jeweils nur eine Kopie genutzt werden kann bzw. wird und dies dokumentiert ist bzw. wird. Dabei ist ausdrücklich die Rede davon, das die Software auch auf mehreren Computersystemen gleichzeitig installiert werden kann. Ich denke hier lohnt auf jedenfall die lizenzrechtliche Prüfung um die Frage im Detail nach aktueller Rechtslage in DE genauer bewerten zu können. Die Vorstellungen des Herstellers bzw. Lizenzgebers sollte Ausgangspunkt einer solchen Bewertung sein, nicht das schlussendliche Fazit.

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Mhm also ich weiss das es im Softwaremarkt auch die Regelung gibt das sichzustellen ist, das jeweils nur eine Kopie genutzt werden kann bzw. wird und dies dokumentiert ist bzw. wird. Dabei ist ausdrücklich die Rede davon, das die Software auch auf mehreren Computersystemen gleichzeitig installiert werden kann.

 

Und wir wissen sicher dass dies bei Microsoft (mit Ausnahme der SSL Lizenzen) nicht so ist.

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Och es gibt diverse Lizenzen von Microsoft und neben der SSL geschichte die ich nicht kenne fallen mir noch ein parr andere ein wo solche Installation und noch ganz andere sehr gut möglich sind. Teilweise vom Hersteller offensichtlich gewollt, teilweise nahegelegt, teilweise vom Lizenznehmer so eingebracht und akzeptiert. Wie gesagt, die Angaben des Lizenzgebers sollten immer als Ausgangspunkt betrachtet werden, nicht als Endpunkt.

 

Aber das driftet ab. Eine zweite Lizenz liegt meines Erachtens einem normalen Vista nicht bei.

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Och es gibt diverse Lizenzen von Microsoft und neben der SSL geschichte die ich nicht kenne fallen mir noch ein parr andere ein wo solche Installation und noch ganz andere sehr gut möglich sind. Teilweise vom Hersteller offensichtlich gewollt, teilweise nahegelegt, teilweise vom Lizenznehmer so eingebracht und akzeptiert.

 

Wenn du solche Behauptungen aufstellst (von denen ich behaupte dass sie falsch sind), liefer doch auch die Belege dazu. Sonst ist es nur leeres Geschwätz.

 

Wie gesagt, die Angaben des Lizenzgebers sollten immer als Ausgangspunkt betrachtet werden, nicht als Endpunkt.

 

Auch da täuscht du dich. Die Lizenzverträge und die damit verbundenen Vertragsbestandteile (Product List und Produktnutzungsrechte) sind Rechtsverbindlich und damit der "Endpunkt".

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Auch da täuscht du dich. Die Lizenzverträge und die damit verbundenen Vertragsbestandteile (Product List und Produktnutzungsrechte) sind Rechtsverbindlich und damit der "Endpunkt".

Frage (leicht ot): was ist, wenn lizenzen des herstellers gegen geltendes (landes)recht verstösst? ich denke doch, dass gesetzte des jeweiligen landes höher stehen. habe jetzt leider kein beispiel, aber noch im hinterkopf, dass es solche fälle schon gegeben hat.

gruss vom niederrhein

markus

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Frage (leicht ot): was ist, wenn lizenzen des herstellers gegen geltendes (landes)recht verstösst? ich denke doch, dass gesetzte des jeweiligen landes höher stehen.

 

Dann wird ein Gericht (nicht irgendwelche User oder Journalisten) das klären. Vorher gilt was in dem Vertrag steht. Wir dürfen hier keine Rechtsberatung machen daher können wir dazu nicht mehr sagen.

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