tHaHooL 10 Geschrieben 10. Oktober 2007 Melden Teilen Geschrieben 10. Oktober 2007 Hallo! Ich bin in der Suche leider nicht ganz schlau geworden, deshalb frag ich Euch mal: Kann mir jemand sagen ob eine Vista Ultimate Lizenz eine zusätzliche XP Lizenz enthält wenn man beides auf einem Rechner installiert? Bei Ultimate ist ja eine 2. Lizenz für virtuelle Maschinen dabei, evtl. hab ich da was übersehen und man kann diese Lizenz auch für eine 2. Installation (auf dem selben Rechner) verwenden? Ich möchte auf einem Rechner Vista + XP (Dualboot) installieren, dazu benötige ich nun entsprechende Lizenzen - reicht nun Vista Ultimate oder brauch ich Vista + XP ? Dankeschön :) Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 10. Oktober 2007 Melden Teilen Geschrieben 10. Oktober 2007 Kann mir jemand sagen ob eine Vista Ultimate Lizenz eine zusätzliche XP Lizenz enthält wenn man beides auf einem Rechner installiert? Nein! Du darfst ENTWEDER Vista, ODER XP auf demselben Gerät nutzen, aber auf keinen Fall beide gleichzeitig. Zitieren Link zu diesem Kommentar
tHaHooL 10 Geschrieben 10. Oktober 2007 Autor Melden Teilen Geschrieben 10. Oktober 2007 Okay, danke für die schnelle Antwort! Dann werde ich eine seperate Lizenz für XP erwerben. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 10. Oktober 2007 Melden Teilen Geschrieben 10. Oktober 2007 Gerne geschehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
hakre 10 Geschrieben 20. Oktober 2007 Melden Teilen Geschrieben 20. Oktober 2007 Zwei Betriebsysteme gleichzeitig nutzen geht doch wohl nur wenn ich in dem einen eine Virtualisierung mit dem anderen laufen lasse. Ansonsten fällt es mir doch recht schwer 2 System gleichzeitig auf dem selben Computer zu nutzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
undeadopi 10 Geschrieben 21. Oktober 2007 Melden Teilen Geschrieben 21. Oktober 2007 Mit Nutzen ist nicht (nur) die gleichzeitige Nutzung im Sinne von zwei gleichzeitig laufenden Betriebsystemen gemeint, sondern die gleichzeitige Installation. Gleichzeitige Nutzung heisst also nicht zwei Systeme per Split-Screen im John Woo Modus (eine Maus pro Hand) zu nutzen, sondern beide gleichzeitig auf der Festplatte installiert zu haben. Das geht bekanntlich per Bootmanager Software. Und das ist, sofern du nicht wirklich jeweils eine Lizenz hast, untersagt (sofern es nicht irgendwelche anderen Lizenzvereinbarungen gibt). Zitieren Link zu diesem Kommentar
hakre 10 Geschrieben 23. Oktober 2007 Melden Teilen Geschrieben 23. Oktober 2007 Mhm also ich weiss das es im Softwaremarkt auch die Regelung gibt das sichzustellen ist, das jeweils nur eine Kopie genutzt werden kann bzw. wird und dies dokumentiert ist bzw. wird. Dabei ist ausdrücklich die Rede davon, das die Software auch auf mehreren Computersystemen gleichzeitig installiert werden kann. Ich denke hier lohnt auf jedenfall die lizenzrechtliche Prüfung um die Frage im Detail nach aktueller Rechtslage in DE genauer bewerten zu können. Die Vorstellungen des Herstellers bzw. Lizenzgebers sollte Ausgangspunkt einer solchen Bewertung sein, nicht das schlussendliche Fazit. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 23. Oktober 2007 Melden Teilen Geschrieben 23. Oktober 2007 Mhm also ich weiss das es im Softwaremarkt auch die Regelung gibt das sichzustellen ist, das jeweils nur eine Kopie genutzt werden kann bzw. wird und dies dokumentiert ist bzw. wird. Dabei ist ausdrücklich die Rede davon, das die Software auch auf mehreren Computersystemen gleichzeitig installiert werden kann. Und wir wissen sicher dass dies bei Microsoft (mit Ausnahme der SSL Lizenzen) nicht so ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar
hakre 10 Geschrieben 24. Oktober 2007 Melden Teilen Geschrieben 24. Oktober 2007 Och es gibt diverse Lizenzen von Microsoft und neben der SSL geschichte die ich nicht kenne fallen mir noch ein parr andere ein wo solche Installation und noch ganz andere sehr gut möglich sind. Teilweise vom Hersteller offensichtlich gewollt, teilweise nahegelegt, teilweise vom Lizenznehmer so eingebracht und akzeptiert. Wie gesagt, die Angaben des Lizenzgebers sollten immer als Ausgangspunkt betrachtet werden, nicht als Endpunkt. Aber das driftet ab. Eine zweite Lizenz liegt meines Erachtens einem normalen Vista nicht bei. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 24. Oktober 2007 Melden Teilen Geschrieben 24. Oktober 2007 Och es gibt diverse Lizenzen von Microsoft und neben der SSL geschichte die ich nicht kenne fallen mir noch ein parr andere ein wo solche Installation und noch ganz andere sehr gut möglich sind. Teilweise vom Hersteller offensichtlich gewollt, teilweise nahegelegt, teilweise vom Lizenznehmer so eingebracht und akzeptiert. Wenn du solche Behauptungen aufstellst (von denen ich behaupte dass sie falsch sind), liefer doch auch die Belege dazu. Sonst ist es nur leeres Geschwätz. Wie gesagt, die Angaben des Lizenzgebers sollten immer als Ausgangspunkt betrachtet werden, nicht als Endpunkt. Auch da täuscht du dich. Die Lizenzverträge und die damit verbundenen Vertragsbestandteile (Product List und Produktnutzungsrechte) sind Rechtsverbindlich und damit der "Endpunkt". Zitieren Link zu diesem Kommentar
kamikatze 84 Geschrieben 25. Oktober 2007 Melden Teilen Geschrieben 25. Oktober 2007 Auch da täuscht du dich. Die Lizenzverträge und die damit verbundenen Vertragsbestandteile (Product List und Produktnutzungsrechte) sind Rechtsverbindlich und damit der "Endpunkt". Frage (leicht ot): was ist, wenn lizenzen des herstellers gegen geltendes (landes)recht verstösst? ich denke doch, dass gesetzte des jeweiligen landes höher stehen. habe jetzt leider kein beispiel, aber noch im hinterkopf, dass es solche fälle schon gegeben hat. gruss vom niederrhein markus Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 25. Oktober 2007 Melden Teilen Geschrieben 25. Oktober 2007 Frage (leicht ot): was ist, wenn lizenzen des herstellers gegen geltendes (landes)recht verstösst? ich denke doch, dass gesetzte des jeweiligen landes höher stehen. Dann wird ein Gericht (nicht irgendwelche User oder Journalisten) das klären. Vorher gilt was in dem Vertrag steht. Wir dürfen hier keine Rechtsberatung machen daher können wir dazu nicht mehr sagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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