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Spamfilter / Hilfestellung bei Entscheidung


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Empfohlene Beiträge

Hi!

 

Bin auf der Suche nach einem SPAM Filter, der in der Lage ist SMTP direkt abzufiltern und die potentiellen SPAM's direkt an einen definierten Benutzer umzuleiten. Dieser "Spam-Operator" soll die beneidenswerte Aufgabe erhalten, alle SPAM's noch einmal sichten zu dürfen und bei fehlerhafter Erkennung an den entsprechenden Benutzer weiterzuleiten.

 

Umgebung:

SBS 2003 - aktuell ( R2 + Exchange SP2 )

 

IMF und direkte Umleitung in das Junk-Mail Verzeichniss scheidet aus.

 

Hat da wer positive Erfahrungen mit einem Produkt gemacht ?

 

Vielen Dank!

 

Dirk

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Danke erstmal !

 

Tom:

Popcon setzen wir selber häufig ein, aber ruft der nicht nur über POP3 ab? Da haben das bereits so eingerichtet.

Aber das Ihr auf die öffentlichen Ordner umleitet ist interessant. Bin ich noch nicht drauf gekommen....

 

Guenther:

Die XWALL hab' ich mir angeschaut, sieht vielversprechend aus!

 

edocom:

Mit GFI MailEssentials liebäugel ich ein wenig. Gute Erfahrung?

 

DANKE!

 

Dirk

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pfeffis:

Soll für 25 User sein. Tägliches Mailaufkommen ca. 10.000 davon 8.000 Spam's.

Ansonsten Verwaltete Firewall ( Hardware ) und Viruswall vorhanden.

 

edocom:

GFI kostet derzeit 300,- ( Aktion ) für 24 User + 100,- jährlich

 

XWALL liegt, meine ich, ähnlich.

 

Ich tendiere immer mehr zu GFI. Hab' bereits gute Erfahrung mit anderen Produkten von denen gemacht.

 

Obwohl,... wenn Guenther XWALL empfiehlt ist das auch ein echtes Argument... ;)

 

Gruß & Danke,

Dirk

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Hallo unknownuser,

 

ich weise darauf hin dass das was Du vor hast möglicherweise unzulässig ist: Zum einen ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis wie auch eine möglich Erfüllung des §206 Abs. 2 Nr. 2 StGB (Straftatbestand des Unterdrückens), insbesondere dann wenn die private Nutzung von E-Mail nicht explizit für alle User untersagt ist.

 

An einer Umleitung z.B. in den Junk-Mail Ordner oder an einen anderen Ort auf den der User exklusiven Zugriff hat wirst Du aus rechtlicher Sicht nicht vorbeikommen.

 

ASR

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Hallo ASR,

 

vielen Dank für die Info. Ist aber im Wesentlichen bereits geklärt.

Die private Nutzung der E-Mail's ist untersagt und von allen Mitarbeitern unterschrieben. Der Wunsch nach einem "Spam-Operator" kommt von seiten der Mitarbeiter & der Geschäftsleitung und ist jedem bekannt und trifft auf freudige Erwartung. Desweiteren bleiben die erhaltenen Mails ja transparent, jeder hat die Möglichkeit diese einzusehen. Diese Maßnahme soll ja sicherstellen, das eben KEINE relevanten Mails verlorengehen und die Benutzer von der täglichen Last des Aussortierens befreit werden.

 

Ist die private Nutzung untersagt, richtet sich die Zulässigkeit des automatisierten Filterns nach § 11 Abs. 1. HDSG

 

 

 

Im übrigen:

Hat die Dienststelle die private E-Mail-Nutzung erlaubt, wird sie zum Anbieter eines Telekommunikations- bzw. Teledienstes und ist verpflichtet, das Fernmeldegeheimnis zu wahren. Die E-Mails unterliegen in diesem Fall dem Fernmeldegeheimnis (§ 85 Telekommunikationsgesetz). Der Einsatz eines Spam-Filters ohne Einwilligung der Empfänger wäre nach § 206 Abs. 2 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar.

 

Ist hier nicht der Fall.

 

Werde das noch mit dem Landesdatenschutzbeauftragten rechtlich absichern.

 

Gruß, Dirk

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