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Spam löschen, Telemediengesetz


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Hallo,

 

auch auf die Gefahr hin, hier falsch zu sein (gegebenfals bitte verschieben), bitte ich um Eure Mithilfe.

 

Nachdem ich Heute im I-Net auf folgendes aufmerksam geworden bin:

 

Die Voraussetzungen des Paragrafen 206 werden durch die ungenehmigte Löschung von Spam erfüllt. Neben Providern gilt die Erbringung „geschäftsmäßiger Telekommunikationsdienste“ auch für Unternehmen, die ihren Mitarbeitern die private Nutzung des Internet erlauben oder diese dulden.

 

Nun bin ich auf der Suche nach einem Vordruck, der mich nach dem Telemediengesetzt befugt, Spam-Mails zu löschen, das die User unterschreiben müssen.

 

Hat damit schon jemand Erfahrung oder hat mir vielleicht so einen Vordruck?

 

Auch stundenlange Suche im I-Net hat mir leider keinen Erfolg gebracht.

 

DANKE für Eure Hilfe

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