Totto2k 10 Geschrieben 19. Februar 2008 Melden Teilen Geschrieben 19. Februar 2008 Hallo zusammen, wenn ich es richtig verstehe, kann ich mit einer Windows 2003 Server x64 Enterprise Version bis zu 4 Gastsysteme per VMWARE oder Virtual Server betreiben (lizenzmäßig) jetzt die Frage: Darf ich für die Gastsysteme den gleichen Produkt-KEy verwenden?! und geht das dann mit der Registrierung? Danke! der Totto Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gulp 254 Geschrieben 19. Februar 2008 Melden Teilen Geschrieben 19. Februar 2008 Du darfst nur mit dem Windows Server 2003 R2 Enterprise Edition eine physikalische Instanz und bis zu 4 virtuelle Instanzen (wenn die Standard Edition bereits als Lizenz vorhanden ist auch 4 virtuelle Instanzen mit Standard) einsetzen, wenn 4 Instanzen eingesetzt werden, darf die physikalische Instanz keine anderen Dienste hosten, sondern nur die 4 virtuellen Instanzen betreiben. Diese werden mit dem Key der physikalischen Instanz installiert und aktiviert, am Besten telefonisch. Grüsse Gulp Zitieren Link zu diesem Kommentar
Totto2k 10 Geschrieben 19. Februar 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 19. Februar 2008 Danke für die schnelle Antwort! ...das "R2" hatte ich noch vergessen... da ich nur die Virtuelle Infrastruktur (in diesem Fall VMWARE Server) auf der physikalischen Instanz betreibe darf ich dann also 4 virtuelle 2003 Enterprise Server x64 betreiben, wunderbar! :-) nochmals danke, Thorsten Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gulp 254 Geschrieben 19. Februar 2008 Melden Teilen Geschrieben 19. Februar 2008 Hätte Dir die EULA auf der CD1 aber auch verraten: ii. Enterprise Edition. A. Sie sind berechtigt, auf dem lizenzierten Server jeweils Folgendes auszuführen: I. eine Instanz der Serversoftware in einer physikalischen Betriebssystemumgebung und II. bis zu vier Instanzen der Serversoftware in virtuellen Betriebssystemumgebungen (nur eine Instanz pro virtueller Betriebssystemumgebung). Wenn Sie die Standard Edition separat lizenziert haben, sind Sie berechtigt, eine Instanz der Standard Edition anstelle der Enterprise Edition in diesen virtuellen Betriebssystemumgebungen auszuführen. Dieser Vertrag gilt für Ihre Verwendung der Standard Edition auf diese Weise. B. Wenn Sie alle fünf erlaubten Instanzen gleichzeitig ausführen, darf die in der physikalischen Betriebssystemumgebung ausgeführte Instanz der Serversoftware nur verwendet werden, um Hardwarevirtualisierungssoftware auszuführen und Betriebssystemumgebungen auf dem lizenzierten Server zu verwalten und zu warten. Quelle: EULA Windows Server 2003 R2 Enterprise Edition ;) Grüsse Gulp Zitieren Link zu diesem Kommentar
Squire 261 Geschrieben 19. Februar 2008 Melden Teilen Geschrieben 19. Februar 2008 Hi, zu B "Wenn sie alle fünf erlaubten" ... heißt das auf einem ESX darf ich 5 virtuelle W2k3 Ent. mit einer Lizenz laufen lassen - ich dachte das wären nur vier Zitieren Link zu diesem Kommentar
XP-Fan 217 Geschrieben 19. Februar 2008 Melden Teilen Geschrieben 19. Februar 2008 Hi Squire, nein das steht etwas anders im Text: Wenn Sie alle fünf erlaubten Instanzen gleichzeitig ausführen, darf die in der physikalischen Betriebssystemumgebung ausgeführte Instanz der Serversoftware nur verwendet werden .... Die physikalische Instanz und 4 weitere virtuelle Instanzen. Du hast richtig gedacht :) Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gulp 254 Geschrieben 19. Februar 2008 Melden Teilen Geschrieben 19. Februar 2008 Um es für den ESX zu sagen .... Da darfst Du nur eine einzige Instanz laufen lassen, wenn man die EULA komplett liest und nicht nur den Auszug, den ich hier verwendet habe (hier fehlt die Einleitung zu den Nutzungsrechten und der Abschnitt i ). Die 4 virtuellen Instanzen gelten nämlich nur, wenn eine physikalische Instanz installiert ist und die virtuellen Instanzen auf dieser physikalischen Instanz laufen, was beim ESX ja nicht der Fall ist. Grüsse Gulp Zitieren Link zu diesem Kommentar
Squire 261 Geschrieben 19. Februar 2008 Melden Teilen Geschrieben 19. Februar 2008 Also das stimmt so aber nicht! Guckst Du http://www.mcseboard.de/microsoft-lizenzen-50/lizenzierung-w2k3-enterprise-r2-vmware-esx-109588.html Zitieren Link zu diesem Kommentar
grizzly999 11 Geschrieben 19. Februar 2008 Melden Teilen Geschrieben 19. Februar 2008 Also das stimmt so aber nicht! Guckst Du http://www.mcseboard.de/microsoft-lizenzen-50/lizenzierung-w2k3-enterprise-r2-vmware-esx-109588.html Da hast du man Recht. Er darf auf ESX vier Instanzen von Enterprise Edition laufen lassen, aber keine fünf. Sehr empfehlenswert, aber sehr komplex, dafür ausführlich ist dieses Microsoft Paper. Da steht alles genau drin, auch wie das aussieht bzgl. Lizensierung und Virtualisierung mit Clustern, mit ESX und VMotion, Virtuozo usw. (Achtung: drirekter Download des Word Dokuments!): download.microsoft.com/download/7/a/a/7aa89a8b-bf4d-446b-a50c-c9b00024df33/Windows_Server_2003_R2.docx grizzly999 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gulp 254 Geschrieben 19. Februar 2008 Melden Teilen Geschrieben 19. Februar 2008 Na siehste, man lernt nicht aus ..... In der EULA steht nix davon, daher bin ich erstmal auch nur von dieser ausgegangen. Da zeigt sich aber wieder mal warum es so viele Missverständnisse bei den Nutzungsrechten gibt, denn davon, dass die physikalische Instanz "einfach so" entfallen kann steht nämlich rein gar nichts in der EULA. Hatte nicht heute schon mal jemand was von einem "echten Sahnestückchen von Microsoft" erzählt? ;) Grüsse Gulp Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 19. Februar 2008 Melden Teilen Geschrieben 19. Februar 2008 denn davon, dass die physikalische Instanz "einfach so" entfallen kann steht nämlich rein gar nichts in der EULA. Na es ist wohl klar dass dich niemand zwingen kann ein Produkt zu installieren.... Du kannst es auch kaufen und im Karton liegen lassen... Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gulp 254 Geschrieben 20. Februar 2008 Melden Teilen Geschrieben 20. Februar 2008 Das stimmt wohl, aber wenn man die EULA, die einem Käufer der Software ja erstmal als Erstens vorliegt, liest, stellt es sich doch erstmal so dar, dass man die 4 virtuellen Instanzen eben nur auf der physikalischen Instanz nutzen darf. Grüsse Gulp Zitieren Link zu diesem Kommentar
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