lefg 276 Geschrieben 11. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 11. März 2008 Hallo Gemeinde, ich bitte um Rat. Ich wurde gebeten (im Prinzip eine Weisung) in einem Pausenraum für Dozenten zwei Bildschirmarbeitsplätze aufzubauen. Die Geräte dafür, 19"-Röhrenmonitore werden an anderer Stelle abgebaut. In dem Pausenraum sind bisher keine Tische vorhanden für diese Arbeitplätze, wahrscheinlich werden die Hausmeister der Tiefe 60cm aufstellen, an einem 19" sitzt man da ja dann fast drin. BildscharbV - Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten In der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung - BildscharbV) kann ich keine konkreten Angaben zur Tischgrösse, der Tiefe finden. In anderen Publikationen wurde von mindestens 80cm geschrieben, als Beispiel dabei ein 17"CRT. Wir sind im Prinzip eine Privatschule, ein Unternehmen, gehören nicht zur öffentlichen Verwaltung. Ich wollte diese letzten beiden CRTs loswerden, habe der bedarfstragenden Teileinheit für ihren Dozentenraum mit den 19" die Beschaffung von TFTs vorgeschlagen, ergänzend dazu zwei neue Rechner, das wurde auch genehmigt. Nun will einer deren Oberen die alten Geräte im Raum der rauchenden Dozenten aufgestellt haben. Das ist sonst ein ganz verständiger Kollege, ich möchte ihm aber mit Fakten kommen. Dank für Aufmerksamkeit und Rat. Gruß Edgar Zitieren Link zu diesem Kommentar
Rudman 10 Geschrieben 11. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 11. März 2008 Wenn du unter google-Bildersuche "Bildschirmarbeitsplatz" suchst, findest du viele Bilder mit den Maßen, aber ob die nun das non-plus ultra sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar
lefg 276 Geschrieben 11. März 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 11. März 2008 Hallo Rudman, das ausserhalb der Gesetzestexte gefundene scheint eher empfehlenden Charakter zu haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar
lefg 276 Geschrieben 11. März 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 11. März 2008 Interessant ist natürlich die BGI 650 http://www.vbg.de/imperia/md/content/produkte/spschriften/bgi_650.pdf BGI 650: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, 7.3. Sonstige Arbeitsmittel BGI 650: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, 7.4. Arbeitsumgebung Weitere Literatur: DIN EN ISO 9241-5 "Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten; Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung und Körperhaltung" Zitieren Link zu diesem Kommentar
Golle 10 Geschrieben 11. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 11. März 2008 Hallo, schau mal hier BAuA - Startseite / Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Zitieren Link zu diesem Kommentar
lefg 276 Geschrieben 11. März 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 11. März 2008 Hallo Golle, danke dafür. BAuA - Ergonomische Anforderungen an Büromöbel / Büroarbeit / Themen von A-Z / Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2. Ergonomische Anforderungen an den ArbeitstischSofern Mischarbeit (Büroarbeit mit und ohne Computerunterstützung) praktiziert wird, sind pro Arbeitsplatzinhaber sowohl ein Schreibarbeitsbereich als auch ein Computerarbeitsbereich vorzusehen. Die Schreibtischfläche sollte mindestens die Bemaßung 1600 x 800 mm aufweisen. Die Computertischtiefe sollte min. 1000 mm betragen, sofern herkömmliche CRT-Monitore (sogenannte Röhrengeräte) mit Bildschirmdiagonalen ab 17 Zoll verwendet werden. Kommt am Arbeitsplatz ein TFT-Monitor (sogenannte Flachbildschirme) zum Einsatz, kann die Tischtiefe auf 800 mm verringert werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Golle 10 Geschrieben 11. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 11. März 2008 Sehr schön ! Bei unserer Geschäftsleitung hat ein Verweis auf die Bundesanstalt immer gut geholfen. Viel Erfolg ! Zitieren Link zu diesem Kommentar
lefg 276 Geschrieben 11. März 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 11. März 2008 Danke, ich habe schon eine Mail an den "Auftraggeber" abgesand, Hinweis auf auf Verordnung, BGI und DIN EN, Arbeitsanalyse durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Ich bin mal gespannt auf die Reaktion. Nun habe ich noch etwas zum Nachschieben. :) Zitieren Link zu diesem Kommentar
lefg 276 Geschrieben 11. März 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 11. März 2008 Ich habe eine Antwort erhalten vom "Auftraggeber". Da es sich hier nicht um einen Arbeitsplatz handelt sondern um einen Pausenraum, ist auch eine Verordnung über Bildschirmarbeitsplätze nicht relevant. Zitieren Link zu diesem Kommentar
djmaker 95 Geschrieben 23. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 23. März 2008 Werden die PCs dienstlich oder privat (GMX etc.) genutzt? Man könnte isch auch auf die Argumentation versteifen das alles was der Ag stelllt automatisch ein Arbeitsplatz ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar
lefg 276 Geschrieben 24. März 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 24. März 2008 In diesem Fall: Das Institut stellt den angestellten und freiberuflich tätigen Dozenten die PCs zur Verfügung in einem Pausenraum, Lehrerzimmer. Die Nutzung ist nicht weiter bestimmt, eine private nicht ausgeschlossen. Die Initiative geht vom Fachbereich aus, nicht von der zentralen Verwaltung. Die Dozenten können die Rechner nutzen für Unterrichtsvor-, Nachbereitung, zur Recherche, für private Korrespondenz. Es ist also (möglicherweise) kein Arbeitsplatz wie der einer Sekretärin oder eines Sachbearbeiters. Dem Anschein nach sehen das auch die bei uns angestellten Fachkräfte für Arbeitssicherheit so, sie äussern sich aber etwas zurückhaltend, nicht schriftlich. Ich bin in diesen Fall der Weisung, Bitte des "Auftraggebers" nicht gefolgt, er ist mir nicht vorgesetzt. Ich habe die beiden 19" nicht in dem anderen Raum aufgebaut, da dort keine meiner Meinung geeigneten Tische zur Verfügung stehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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