t_bern 10 Geschrieben 18. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 18. März 2008 hi, darf der arbeitgeber 1. das postfach eines angestellten öffnen und emails lesen, der die firma verlassen hat 2. weiterhin emails über "seine" emailadresse empfangen :confused: Link zu diesem Kommentar
RicoS 10 Geschrieben 18. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 18. März 2008 Das hängt ganz davon ab, wie der Arbeitgeber den Umgang mit Mails am Arbeitsplatz geregelt hat. Hat er privates Mailen (schriftlich) untersagt, so ist davon auszugehen das Mails im Postfach geschäftlicher Natur und somit Firmeneigentum sind. Also denke ich darf er in solch einem Fall lesen. Ist nicht zur Nutzung von E-Mails geregelt worden, so ist der Sachverhalt nicht ganz so einfach zu beurteilen. Der weitere Empfang über eine Mailadresse geht denke ich dann in Ordnung, solange der Absender eine Information erhält, dass der eigentlich gewünschte Empfänger nicht mehr im Unternehmen ist. Ich weiß ja nicht aus welcher Motivation heraus Du die Frage stellst, aber im Zweifel gilt es bei solchen Sachen immer einen Anwalt zu kontaktieren, da solch ein Forum wie hier keine Rechtsberatung geben kann und darf! Link zu diesem Kommentar
olafw 10 Geschrieben 18. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 18. März 2008 Moin! Man bewegt sich hier auf sehr gefährlichem Gebiet! Man bedenke immer den Schutz der pers. Daten! Siehe auch BDSG! Link zu diesem Kommentar
GuentherH 61 Geschrieben 18. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 18. März 2008 @t_bern Wie du als langjähriges Mitglied unseres Forums weißt, dürfen und können wir hier keine Rechtsberatung durchführen. Bitte wende dich daher für derartige Fragen an Anwalt deines Vertrauens. LG Günther Link zu diesem Kommentar
marka 584 Geschrieben 18. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 18. März 2008 Wenn Du nicht direkt einen Anwalt kosultieren möchtest, empfehle ich, erstmal beim Betriebsrat zu fragen, ob diesbezüglich irgendwelche innerbetrieblichen Regelungen existieren. Man muss nicht immer mit Kanonen auf Spatzen schießen... Link zu diesem Kommentar
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