1982Andre 10 Geschrieben 20. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 20. März 2008 Hallo ich bin zur Zeit ja auf der arbeitssuche da ich wohl demnächst meinen MCSE 2003 schaffe. Ich bin ausgebildeter IT-Systemelektroniker. Ich bekomme über die Plattform XING häufiger Angebote für einen Job in der Schweiz. Hat jemand erfahrungen diesbezüglich gesammelt? Ich komme aus dem hohen Norden und es wär schon ein wenig weiter weg für mich. Weis jemand wie die Gehälter dort so aussehen? Würde mich über ein paar Berichte von euch freuen. Klar würde es mich reitzen dort dort Fuß zu fassen aber es ist ja keine entscheidung die man mal ebend so macht! Was mich an dem ganzen stört das man ja nicht schnell mal seine Freunde und Familie besuchen fahren kann. Da ich aber bei Bewerbungen in Raum Nordeutschland ausschließlich Absagen bekomme bleibt mir wohl keine andere Entscheidung übrig als es woanders zu probieren. Oder habt ihr noch andere Tips für die Jobsuche? Wie sehen die Chancen denn generell aus was zu finden? Link zu diesem Kommentar
1982Andre 10 Geschrieben 20. März 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 20. März 2008 ups bitte den betreig zu verschieben mein fehler sorry Link zu diesem Kommentar
Piranha 18 Geschrieben 21. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 21. März 2008 Also ich arbeite schon seit 8 jahren in der Schweiz. Wohnen tue ich in Österreich, also somit Grenzgänger. Hatte in der Schweiz ein Einstiegsgehalt von knappen EUR 3.000.- EUR netto. In Österreich würde ich wahrscheinlich nicht mal EUR 2.000.- netto verdienen. Seit einem Jahr bin ich nun in Liechtenstein und da siehts für mich gleich noch ein Stückchen besser aus. Also falls es Dir wirklich Ernst ist, kann ich Dir es nur empfehlen. Link zu diesem Kommentar
1982Andre 10 Geschrieben 23. März 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 23. März 2008 Das klingt ja schon nicht schlecht... Wie hoch sind so die Lebenshaltungskosten? Link zu diesem Kommentar
LukasB 10 Geschrieben 23. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 23. März 2008 Hat jemand erfahrungen diesbezüglich gesammelt? Naja, nicht als Einwanderer ;) Weis jemand wie die Gehälter dort so aussehen? Mit ner soliden Grundausbildung 5k * 13. Bei deinem Alter und passendem Lebenslauf sind in der richtigen Firma (Gegend!) locker mehr drin - 6, 7, 8k (Brutto, direkte Abzüge im Normalfall 10%, Steuern pro Jahr ungefähr 1 - 1.5 Monatsgehälter, je nach Situation). Würde mich über ein paar Berichte von euch freuen. Nun, die Löhne sind im Vergleich zu unseren Nachbarn hoch, die Lebenserhaltungskosten ebenso. Üblicherweise hast du eine 40-42 Stunden Woche und 4 Wochen Ferien. Von meiner Perspektive her scheint mir die Schweiz weniger Bürokratieorientiert zu sein als Deutschland. Auch ist das ganze Arbeitsrecht deutlich Firmenfreundlicher als anderswo, aber immer noch sehr Sozial orientiert (die USA sind da wesentlich kompromissloser). Schweizer Mietwohnungen haben üblicherweise eine Küche. Man muss keine Provision zahlen wenn man einziehen will. Der Schweizer kriegt eine Rechnung über seine Steuern, und bezahlt diese dann. Vom Lohn direkt werden nur ein paar Kleinigkeiten abgezogen. Auf den Autobahnen fährt man offiziell 120. Wer innerorts zu schnell fährt, fährt Bus und Bahn. Wenn man nicht gerade in Zürich oder im Süden wohnt muss man Schneeketten montieren können. Der Schweizer schätzt Pünktlichkeit. Die Schweizer Bundesbahnen sprechen von einer Verspätung wenn ein Zug nicht in der richtigen Minute ankommt. Bei einem Kundentermin zuspät zu kommen ist ein guter Weg sich die Kundenbeziehung zu versauen. Falls du konkrete Fragen hast, gerne per PM oder Mail an mich. Link zu diesem Kommentar
gysinma1 13 Geschrieben 24. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 24. März 2008 Hallo Ich kenne dies auch als Arbeitgeber :cool: Der Lohn des Vorposters ist eher tief angesetzt. Wichtig ist, reden wir von brutto oder nettolohn II (abzgl. Steuern). Ueblicherweise wird in brutto gerechnet und in Jahreslöhnen. Mit 10 Jahren Erfahrung kannst Du in der Regel 120 K CHF haben. Die Sozialkosten sind hoch (11-13% für den Arbeitnehmer dazu kommen 11-13% welcher der Arbeitgeber hinblättert). Für eine Arbeitsbewilligung in der Schweiz musst Dein Arbeitgeber wegen den Marktkontigentierung mehr bezahlen als für ein gleichwertiger Bewerber in der Schweiz mit der derselben ERFA (hatte bei mir einem Milionär in der Firma, FRanzose, der wollte nur 48 000 pro Jahr. Ich bekam für ihn erst ab 90 000 eine Arbeitsbewilligung - obwohl die Firma ihm gehörte .... ). Ja dann gibt es Kindergeld je nach Kanton 200 - 300 chf pro Monat ... 4 Wochen Urlaub sind spartanisch 5 Wochen fast üblich. Für Jugendarbeit gibt es eine unbezahlte Zusatzwoche bis 30Jahre. Wochenarbeitszeit ist 40-42h. In der IT werden (das erwarte ich von meinen MA und setze dies voraus) die Bereitschaft Überzeit zu kloppen erwartet im Umfang nochmals 2-4 Wochen pro Jahr. Auszahlung ist nit gut (Steuern) einige Firmen machens trotzdem. Ich schicke meine MA in die Ferien. Einwandfreie Umgangsformen werden vorausgesetzt, so habe ich Kunden wo man mit Schlips arbeiten muss an anderen Orten ist besser in Tshirt (eben gesunder Menschenverstand). Mindestens englisch wird meist fliessend gefordert oft noch zweite Landessprache (Französisch oder Italienisch). Die Löhne sind in der Schweiz stark regional d.h. im Finanzplatz Zürich werden die höchsten Löhne bezahlt (die Lebenshaltungskosten sind dort auch am Höchsten) gefolgt von Genf und Basel (chemie). Die Stundensätze werden gegenüber Firmen mit 120 - 200 chf pro Stunde verrechnet mitunter ein Grund, dass viele "Grosse" wie Novartis, Roche, DSM, Nestle ihre IT Infrastruktur in Billiglohnländer abgeschoben haben (Spanien, Bangladesh, Rumänien,...) und hier keine IT Leute mehr haben, sondern nur noch Service Managers. Das Leben in der Schweiz ist im Vergleich zu Deutschland sehr teuer (okey die Steuern und der Sprit sind bei Euch noch übler) jedoch im Vergleich mit den Mieten, Krankenkassen (ges. obligatorisch, d.h. bei der Anmeldung in der Schweiz musst Du eine Schweizer Krankenkassepolice vorweisen - kenne das meine Frau kam aus Venezuela), Essen, Bahn und Telefonie übel. Ein so weiter Umzug würde ich unter Deinem Gesichtspunkt jedoch nicht machen, denn ein Job hier zu suchen oder in Germanies Norden ist dasselbe - ausser, dass Du hier in einem Land bist (voerst) ohne Freundes- und Bekanntenkreis und oft auch die Ausländeraversion durchschlägt. (Ich arbeite bei einem öffentlichen Anbieter, der will keine hochdeutschsprechende externe Dienstleister ... ). Gruss Matthias Link zu diesem Kommentar
mcse_killer76 10 Geschrieben 26. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 26. März 2008 Ich hatte mich 2005 und 2006 intensiver mit dem schweizer Arbeitsmarkt beschäftigt und war auch bei drei Gesprächen in der Schweiz (2x Zürich, 1x Bern). Ein großes Problem in der Schweiz ist, dass man (als "nicht-Insider") nie sagen kann was denn nun netto über bleibt. Denn man bezahlt nicht wie hier in D einen "einheitlichen Steuersatz" (bei gleichem Gehalt) sondern dies variiert von Kanton zu Kanton (und manchmal sogar innerhalb eines Kantons). Die Gehälter sind super, doch das Leben ist ultrateuer. Schau doch einfach mal im Netz was eine 2-Zimmer-Wohnung (60qm) Warmmiete kostet. Du denkst Du stehst im Urwald. Die Gesetze sind wie schon erwähnt sehr arbeitgeberfreundlich, also nix mit Kündigungsschutz wie hier. Mein Tipp an Dich: schaue Dich mal in diversen "Auswandererforen" um, erkundige Dich ganz genau über alles. Schau Dir nicht nur das Gehalt an sondern die gesamten Einnahmen UND Kosten und entscheide dann erst! Link zu diesem Kommentar
gysinma1 13 Geschrieben 26. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 26. März 2008 Denn man bezahlt nicht wie hier in D einen "einheitlichen Steuersatz" (bei gleichem Gehalt) sondern dies variiert von Kanton zu Kanton (und manchmal sogar innerhalb eines Kantons). Das lässt sich noch einfacher sagen: Jede Gemeinde in der Schweiz hat ihren eigenen Steuerfuss (schaue mal unter blkb.ch - Basellandschaftliche Kantonalbank) da hast Du bei jedem Objekt ein Steuerrechner und Umrechnunsrechner für Euronen. Die Gesetze sind wie schon erwähnt sehr arbeitgeberfreundlich, also nix mit Kündigungsschutz wie hier. @mcse_killer76: Informier Dich bitte zuerst bevor Du so n'Quatsch von der Stange lässt. (Als Arbeitgeber muss ich das wissen). In der Regel hast Du bei einem Arbeitgeber 1-3 Monate Probezeit. Innerhalb der Probezeit kann Dir im ersten Monat täglich ab dem ersten Monat auf den jewiligen FR gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit hast Du eine Kündigungsfrist im unterjährigen Arbeitsverhältniss sind es mindestens 1 Monat. Danach mindestens 2 Monate. Später kann es bis 6/12 Monate betragen. (beidseitig versteht sich). Eine Kündigung ist nichtig während des Urlaubes, während der Schwangerschaft, während einem Unfall. Jeder Betrieb kann jedoch bei wichtigen Gründen den Vertrag fristlos auflösen, was jedoch rechtlich ganz Enge Auflagen mit sich bringt (Mindestens eine schriftliche Vverwarnung vorher und Kündigungsgrund in selber Sache, Schwere wirtschaftliche Probleme des Unternehmens). Generell wird den meisten Arbeitslosen, welchen fristlos gekündigt vom Arbeitsamt geraten rechtlich gegen den Arbeitgeber vorzugehen und dies juristisch prüfen zu lassen (Die Arbeitsämter bezahlen da einen Teil). Jede Firma kann jedoch in Ihren Arbeitsverträge bessere Konditionen als die zitierten (gesetzliche) vereinbaren. (Wir sollten jedoch in diesem Board keine Rechtsberatung anbieten) Gruss Matthias Link zu diesem Kommentar
mcse_killer76 10 Geschrieben 26. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 26. März 2008 @mcse_killer76: Informier Dich bitte zuerst bevor Du so n'Quatsch von der Stange lässt. (Als Arbeitgeber muss ich das wissen). In der Regel hast Du bei einem Arbeitgeber 1-3 Monate Probezeit. Innerhalb der Probezeit kann Dir im ersten Monat täglich ab dem ersten Monat auf den jewiligen FR gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit hast Du eine Kündigungsfrist im unterjährigen Arbeitsverhältniss sind es mindestens 1 Monat. Danach mindestens 2 Monate. Später kann es bis 6/12 Monate betragen. (beidseitig versteht sich). Eine Kündigung ist nichtig während des Urlaubes, während der Schwangerschaft, während einem Unfall. Jeder Betrieb kann jedoch bei wichtigen Gründen den Vertrag fristlos auflösen, was jedoch rechtlich ganz Enge Auflagen mit sich bringt (Mindestens eine schriftliche Vverwarnung vorher und Kündigungsgrund in selber Sache, Schwere wirtschaftliche Probleme des Unternehmens). Generell wird den meisten Arbeitslosen, welchen fristlos gekündigt vom Arbeitsamt geraten rechtlich gegen den Arbeitgeber vorzugehen und dies juristisch prüfen zu lassen (Die Arbeitsämter bezahlen da einen Teil). Jede Firma kann jedoch in Ihren Arbeitsverträge bessere Konditionen als die zitierten (gesetzliche) vereinbaren. (Wir sollten jedoch in diesem Board keine Rechtsberatung anbieten) Gruss Matthias Bitte lese meinen Post nochmal richtig BEVOR Du alles als Quatsch abstempelst! Meine Aussage war, dass es in der Schweiz keinen Kündigungsschutz in DEM RAHMEN gibt wie in Deutschland. Wie Du richtig beschrieben hast gibt es in beiden Ländern entsprechende KündigungsFRISTEN (die haben mit dem Kündigungsschutz erst mal nichts zu tun). Du beschreibst vor allem die fristlose Kündigung, diese ist in Deutschland ebenfalls sehr eng gefasst. Doch da das nicht der Regelfall ist bin ich lediglich auf die ordentliche Kündigung eingegangen. Die Schweiz kennt zwar den Kündigungsschutz (bei ordentlichen Kündigungen!) jedoch nicht in dem Umfang wie dies in Deutschland der Fall ist. So kann ein Betrieb in der Schweiz einen Angestellten relativ einfach ORDENTLICH kündigen (im Rahmen der gesetzlichen bzw. vertraglichen KündigungsFRIST) während das in Deutschland doch ziemlich schwierig ist (bei Betrieben > 5 Arbeitnehmern). Und darauf bezog sich meine Aussage! Link zu diesem Kommentar
gysinma1 13 Geschrieben 26. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 26. März 2008 @mcse_killer76 Mein Lieber Schwan Was ist der Unterschied zwischen einem Zitat und "alles". Das "Die Gesetze sind wie schon erwähnt sehr arbeitgeberfreundlich, also nix mit Kündigungsschutz wie hier." ist und bleibt quatsch. " .... während das in Deutschland doch ziemlich schwierig ist (bei Betrieben > 5 Arbeitnehmern)." Dann schreib doch das bitte komplett dann gibt es auch keine Missverständnisse :-)) Gruss Matthias Link zu diesem Kommentar
Stephan Betken 43 Geschrieben 26. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 26. März 2008 Entweder kann ich auch nicht richtig sehen oder ich muss Matthias uneingeschränkt Recht geben. Hört sich so an, als gäbe es keinen Kündigungsschutz. Okay, mit etwas Phantasie kann man sich auch ein "der Kündigungsschutz ist nicht genauso wie hier" daraus bauen. Also, lieber mcse_killer76, demnächst nicht so missverständlich ausdrücken, dann gibt es auch keine Probleme. Link zu diesem Kommentar
mcse_killer76 10 Geschrieben 26. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 26. März 2008 Hatte ich doch geschrieben: "... nix mit Kündigungsschutz WIE HIER." Und wenn man es mal ganz genau betrachtet gibt es in der Schweiz eigentlich gar keinen Kündigungsschutz - wohlgemerkt bei ordentlichen Kündigungen! Ob das jetzt besser oder schlechter ist möchte ich nicht bewerten, ich denke die (Arbeitslosen-)Zahlen sprechen jeweils für sich. Insofern würde es schon passen von "nix mit Kündigungsschutz" zu sprechen... Aber Du hast recht, in der Schweiz werden die Möglichkeiten humaner ausgeschöpft wie z.B. in den USA... Link zu diesem Kommentar
deubi 10 Geschrieben 26. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 26. März 2008 Du beschreibst vor allem die fristlose Kündigung, diese ist in Deutschland ebenfalls sehr eng gefasst. Doch da das nicht der Regelfall ist bin ich lediglich auf die ordentliche Kündigung eingegangen. Die Schweiz kennt zwar den Kündigungsschutz (bei ordentlichen Kündigungen!) jedoch nicht in dem Umfang wie dies in Deutschland der Fall ist. Und der wäre im Detail, spezifisch geschildert in der Differenz zur Schweiz ... ? So kann ein Betrieb in der Schweiz einen Angestellten relativ einfach ORDENTLICH kündigen (im Rahmen der gesetzlichen bzw. vertraglichen KündigungsFRIST) während das in Deutschland doch ziemlich schwierig ist (bei Betrieben > 5 Arbeitnehmern). Und wenn man es mal ganz genau betrachtet gibt es in der Schweiz eigentlich gar keinen Kündigungsschutz - wohlgemerkt bei ordentlichen Kündigungen! Ob das jetzt besser oder schlechter ist möchte ich nicht bewerten, ich denke die (Arbeitslosen-)Zahlen sprechen jeweils für sich. Insofern würde es schon passen von "nix mit Kündigungsschutz" zu sprechen... bevor Du weiter solchen Nonsens postest, suchst Du mal auf Google nach "OR" (Kurzform für Obligationenrecht); darin ist das Arbeitsrecht geregelt. Der Kündigungsschutz existiert durchaus, ausführlich und angemessen. Du hast tatsächlich keine Ahnung, was Du schreibst. Ein Arbeitnehmer kann eine "ordentliche Kündigung" durchaus anfechten, und wird damit vor Arbeitsgericht recht bekommen, wenn der AG nicht zweifelsfrei belegen kann, dass der Arbeitnehmer unbrauchbar ist oder grobfahrlässig arbeitet. Die Arbeitsgerichte in der Schweiz sind tendentiell (seit mehreren Dekaden) ArbeitNEHMERorientiert ausgerichtet. SO läuft das in der Schweiz. Link zu diesem Kommentar
Stephan Betken 43 Geschrieben 26. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 26. März 2008 Hatte ich doch geschrieben: "... nix mit Kündigungsschutz WIE HIER." 1. Da gibt es keinen. Nicht so wie hier. 2. Da gibt es keinen, der so ist wie hier. Man kann also beides daraus verstehen. Ist halt eine Verständnisfrage. ich hatte es auch so wie Matthias verstanden. Aber Missverständnisse können ja mal vorkommen. :) Link zu diesem Kommentar
mcse_killer76 10 Geschrieben 26. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 26. März 2008 Entweder kann ich auch nicht richtig sehen oder ich muss Matthias uneingeschränkt Recht geben.Hört sich so an, als gäbe es keinen Kündigungsschutz. Okay, mit etwas Phantasie kann man sich auch ein "der Kündigungsschutz ist nicht genauso wie hier" daraus bauen. Also, lieber mcse_killer76, demnächst nicht so missverständlich ausdrücken, dann gibt es auch keine Probleme. Siehe meinen letzten Post, es gibt faktisch keinen bei ordentlichen Kündigungen... Aber genug der Haarspalterein :D Um das nochmal vor allem dem Ausgangsposter ganz deutlich zu machen: Hier in Deutschland gibt es ja die Probezeit (gewöhnlich 6 Monate, kann bis 2 Jahre erweitert werden). Innerhalb der Probezeit können beide Parteien gewöhnlich mit einer Frist von 2 Wochen den Arbeitsvertrag kündigen (ohne große rechtlichen Hürden). Insofern sind beide Systeme (Schweiz - Deutschland) sehr ähnlich. Die Schere geht jedoch nach der Probezeit auseinander. So ist man als Arbeitnehmer nach der Probezeit auf der (relativ) sicheren Seite. Mit relativ meine ich man ist nicht dummerweise bei einer Firma angestellt, die fleißig outsourced, pleite geht etc. Mit der sicheren Seite meine ich, dass Dich Dein Chef nicht einfach feuern kann weil Du nur 8 Benutzerkonten anstatt 10 die Stunde anlegst, weil ihm Deine Nase nicht passt usw. Link zu diesem Kommentar
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