gysinma1 13 Geschrieben 26. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 26. März 2008 Nochmals Um das nochmal vor allem dem Ausgangsposter ganz deutlich zu machen: Hier in Deutschland gibt es ja die Probezeit (gewöhnlich 6 Monate, kann bis 2 Jahre erweitert werden). Innerhalb der Probezeit können beide Parteien gewöhnlich mit einer Frist von 2 Wochen den Arbeitsvertrag kündigen (ohne große rechtlichen Hürden). Insofern sind beide Systeme (Schweiz - Deutschland) sehr ähnlich. Die Probezeit darf in der Schweiz 3 Monate nicht übersteigen Enge Grenzen der Probezeit (Dossier, NZZ Online) Mit der sicheren Seite meine ich, dass Dich Dein Chef nicht einfach feuern kann weil Du nur 8 Benutzerkonten anstatt 10 die Stunde anlegst, weil ihm Deine Nase nicht passt usw. Ich kenne kein Schweizer Gericht, dass einem Arbeitgeber Recht gibt unter diesem Aspekt - vielleicht DU. Grobfahrlässig heisst extra, vorsätzlich einen finanziellen Schaden verursachen (Mailserver formatieren, Domain platt machen, im SAP Buchungsdaten verändern). Gruss Matthias Link zu diesem Kommentar
deubi 10 Geschrieben 26. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 26. März 2008 Nun, die Löhne sind im Vergleich zu unseren Nachbarn hoch, die Lebenserhaltungskosten ebenso. Üblicherweise hast du eine 40-42 Stunden Woche und 4 Wochen Ferien. Offiziell, ja. Inoffiziell ... >45 hrs/Woche ist nicht unüblich... Schweizer Mietwohnungen haben üblicherweise eine Küche. Man muss keine Provision zahlen wenn man einziehen will. Doch, Kautionen (Sicherheitspfand in Form eines Sperrkontos) sind durchaus üblich, so 2-3 Monatsmieten sind im gängigen Rahmen und rechtlich in Ordnung. Der Schweizer kriegt eine Rechnung über seine Steuern, und bezahlt diese dann. Vom Lohn direkt werden nur ein paar Kleinigkeiten abgezogen. Na ja, Sozialabzüge von 11, 12 % ... eine Kleinigkeit??? Krankenkasse, Zahnzusatz usw. sind dann damit aber, im Gegensatz zu Deutschland, eben nicht enthalten Auf den Autobahnen fährt man offiziell 120. Wer innerorts zu schnell fährt, fährt Bus und Bahn. Wenn man nicht gerade in Zürich oder im Süden wohnt muss man Schneeketten montieren können. Weder das Eine noch das Andere. In den knapp 20 Jahren, die ich nun Auto fahre, musste ich kein einziges Mal Schneeketten montieren. Die Strassen werden bei Schneefall, speziell in den Ballungsräumen in akzeptabeln Zeiträumen geräumt. Und zum Thema "Bus und Bahn" - jaja, sowas hat's mir auch schon geträumt... Link zu diesem Kommentar
mcse_killer76 10 Geschrieben 26. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 26. März 2008 bevor Du weiter solchen Nonsens postest, suchst Du mal auf Google nach "OR" (Kurzform für Obligationenrecht); darin ist das Arbeitsrecht geregelt. Der Kündigungsschutz existiert durchaus, ausführlich und angemessen. Du hast tatsächlich keine Ahnung, was Du schreibst. Ein Arbeitnehmer kann eine "ordentliche Kündigung" durchaus anfechten, und wird damit vor Arbeitsgericht recht bekommen, wenn der AG nicht zweifelsfrei belegen kann, dass der Arbeitnehmer unbrauchbar ist oder grobfahrlässig arbeitet. Die Arbeitsgerichte in der Schweiz sind tendentiell (seit mehreren Dekaden) ArbeitNEHMERorientiert ausgerichtet. SO läuft das in der Schweiz. Du beziehst Dich auf die Art. 319-362 OR, richtig? Ich frage mich, wenn dem wirklich so wäre wie Du sagst, warum: 1. mir jeder schweizer Personalvermittler bzw. jede schweizer Firma erst mal erzählt, dass es dort keinen Kündigungsschutz gibt (in der deutschen Form in Hinblick auf Umfang usw.) und das mir das klar sein müsse 2. die Industrie immer weint wie schlecht diese Dinge in Deutschland sind mit neidischem Blick auf Länder wie z.B. der Schweiz Link zu diesem Kommentar
gysinma1 13 Geschrieben 26. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 26. März 2008 1. mir jeder schweizer Personalvermittler bzw. jede schweizer Firma erst mal erzählt, dass es dort keinen Kündigungsschutz gibt (in der deutschen Form in Hinblick auf Umfang usw.) und das mir das klar sein müsse 2. die Industrie immer weint wie schlecht diese Dinge in Deutschland sind mit neidischem Blick auf Länder wie z.B. der Schweiz 1. Weil die auch keine Ahnung haben 2. Hier weint die Industrie mit Blick auf Deutschland. Das ist nix als Futterneid. Es ist ja hinlänglich bekannt, dass sich Deutsche und Schweizer (manchmal!) nicht mal das Zahnweh gönnen :D Gruss Matthias Link zu diesem Kommentar
Stephan Betken 43 Geschrieben 26. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 26. März 2008 Na ja, Sozialabzüge von 11, 12 % ... eine Kleinigkeit???Krankenkasse, Zahnzusatz usw. sind dann damit aber, im Gegensatz zu Deutschland, eben nicht enthalten Nehmt es mir nicht übel, aber 11-12% sind eigentlich eine Kleinigkeit. Woraus bestehen denn diese Sozialabzüge? Nur Steuern? Oder ist dort auch Arbeitslosenversicherung bzw. Rentenversicherung enthalten? Link zu diesem Kommentar
deubi 10 Geschrieben 26. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 26. März 2008 Achtung OT, aber passend: 1. Weil die auch keine Ahnung haben RRRRRICHTIG !!! 2. Hier weint die Industrie mit Blick auf Deutschland. Das ist nix als Futterneid. Auch DAS ist RRRRICHTIIIIG !!! Es ist ja hinlänglich bekannt, dass sich Deutsche und Schweizer (manchmal!) nicht mal das Zahnweh gönnen :D Gruss Matthias Alle Drei! Du kannst soviele Waschmaschinen mitnehmen, wie Du mit einer Hand tragen kannst :D Link zu diesem Kommentar
gysinma1 13 Geschrieben 26. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 26. März 2008 Hallo 11%-12% rechnet man AHV und BVG. Dies trifft jedoch über 40 meist nicht mehr zu, da die BVG Beiträge altersgestaffelt sind. Sicher keine Steuern, die kommen noch dazu und sind z.Bsp. in Baselland 16%. Das heisst Bruttolohn -27% ergibt Nettolohn II dann Mietzins und Krankenkasse sowie diverse Gebühren und etwa 2/3 vom Lohn is wech ... Gruss Matthias Link zu diesem Kommentar
deubi 10 Geschrieben 26. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 26. März 2008 ...Ich frage mich, wenn dem wirklich so wäre wie Du sagst ... Korrektur an Deinem Satz: Modus falsch. Indikativ, nicht konjunktiv. Also: es IST so, wie ich's geschrieben habe. Den Rest hat Gysinma prägnant beantwortet. Link zu diesem Kommentar
Stephan Betken 43 Geschrieben 26. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 26. März 2008 Das heisst Bruttolohn -27% ergibt Nettolohn II dann Mietzins und Krankenkasse sowie diverse Gebühren und etwa 2/3 vom Lohn is wech ... Danke für die Infos. Link zu diesem Kommentar
Damian 1.565 Geschrieben 26. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 26. März 2008 Hi. Damit sollte das Thema eigentlich durch sein. In dem Zusammenhang verweise ich auch nochmal auf die berufenen Infosseiten der "Bundesagentur für Arbeit". ;) Closed. Damian Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 26. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 26. März 2008 Da mir das alles inzwischen zu sehr in Richtung Rechtsberatung geht bitte ich euch das Thema Steuern und rechtliches mit euren Steuer- beziehungsweise Rechtsberatern zu besprechen. Dieser Thread ist aus oben genannten Gründen geschlossen. Vielen Dank für euer Verständnis. Link zu diesem Kommentar
LukasB 10 Geschrieben 26. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 26. März 2008 Doch, Kautionen (Sicherheitspfand in Form eines Sperrkontos) sind durchaus üblich, so 2-3 Monatsmieten sind im gängigen Rahmen und rechtlich in Ordnung. Kaution != Provision. Die Kaution kriegst du wieder zurück. Die Provision ist weg. Na ja, Sozialabzüge von 11, 12 % ... eine Kleinigkeit??? Krankenkasse, Zahnzusatz usw. sind dann damit aber, im Gegensatz zu Deutschland, eben nicht enthalten Im Vergliehch zu Deutschland auf jeden Fall! Weder das Eine noch das Andere. In den knapp 20 Jahren, die ich nun Auto fahre, musste ich kein einziges Mal Schneeketten montieren. Die Strassen werden bei Schneefall, speziell in den Ballungsräumen in akzeptabeln Zeiträumen geräumt. Ich bin in St. Gallen aufgewachsen. Immer diese Zürcher :) Link zu diesem Kommentar
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