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Downgrade Vista


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Hi

 

Ich habe eine SB Version von Vista Business 64Bit. Diese wird in den nächsten Tagen mit in meinen Volumenlizenzvertrag in die SA mit übernommen. So wird ja aus der Business eine Enterprise Version wenn ich das richtig verstanden habe, welche ich als Host und 4 mal als Virtuelle Instanz nutzen darf (Host dann als reiner Host).

 

Ich habe auch bei MS angerufen die konnten mir auch nichts genaues zu meiner Frage mitteilen, und zwar: Darf ich nur Vista auf den Virtuellen Instanzen einsetzen, oder dürfte ich auch Beispielsweise 2mal XP und 2mal Vista installieren??

 

Ich habe einen Kerl hier im Haus der nutzt 4 VMs und hat dafür jetzt 5 XP Lizenzen SB Version. Diese Konstellation soll auf 2 weitere Personen übertragen werden, wie löse ich das am besten? wieder 5 Lizenzen einzeln kaufen oder geht das mit Downgrade? Oder gibt es auch ein XP Enterprise mit 4 Instanzen Recht??

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So wird ja aus der Business eine Enterprise Version wenn ich das richtig verstanden habe, welche ich als Host und 4 mal als Virtuelle Instanz nutzen darf (Host dann als reiner Host).

Hallo crazymetzel,

 

dass eine Lizenz für vier virtuelle Instanzen genutzt werden darf gilt meines Wissens nur für den Windows Enterprise Server und nicht für andere Produkte.

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AAAllllsooooo......

 

Grundsätzlich darf Vista, je Lizenz, nur einmal, auf dem lizenzierten gerät, installiert werden.

 

Wenn du SA für die Lizenz hast darfst du, an Stelle der Lizenzierten Vista Version, Vista Enterprise als SA benefit, einsetzen.

 

Vista Enterprise darf bis zu viermal, in virtuellen Systemen, auf dem lizenzierten Gerät, genutzt werden.

 

Jede der Instanzen darfst du downgraden.

 

In den Produktnutzungsrechten findet sich hierzu folgendes:

 

Für jede Lizenz gilt Folgendes:

 

• Sie sind berechtigt, auf dem lizenzierten Gerät jeweils Folgendes zu nutzen:

o eine Instanz der Software in einer physikalischen Betriebssystemumgebung und

o bis zu vier Instanzen der Software in virtuellen Betriebssystemumgebungen (nur eine Instanz pro virtueller Betriebssystemumgebung).

 

• Wenn Sie alle fünf erlaubten Instanzen gleichzeitig ausführen, darf die in der physikalischen Betriebssystemumgebung ausgeführte Instanz auschließlich zur Ausführung von Folgendem genutzt werden:

o die Hardware-Virtualisierungssoftware und

o Software zum Verwalten und Warten von Betriebssystemumgebungen auf dem lizenzierten Gerät.

 

• Außer wie im Folgenden dargelegt, sind Sie berechtigt, für beliebige der oben erlaubten Instanzen anstelle der lizenzierten Version eine Instanz einer beliebigen Ausgabe (Business, Enterprise oder Ultimate) oder eine frühere Version der Software auszuführen.

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Das heisst ich dürfte sogar Vista Ultimate einsetzen????

 

 

Also kann ich laut MS meine beiden Mitarbeiter mit je einer Vista Business SB + SA ausstatten. Somit dürfen diese dann ein reines Hostsystem sowie 4 Virtuelle Instanzen von Win 2k win XP oder Win Vista gemischt nutzen, nur virtualisieren in der Virtuellen Maschine dürfen Sie nicht, sowie das Hostsyystem für mehr nutzen als um die VMs zu hosten.

 

Zählt das ganze nur für Virtualisierung mit Virtual PC oder auch mit VM Ware??

 

Und wenn ich den SA auslaufen lasse verfällt mir natürlich auch das Recht auf die 4 Instanzen :-)

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Das heisst ich dürfte sogar Vista Ultimate einsetzen????

 

Ja.

 

Also kann ich laut MS meine beiden Mitarbeiter mit je einer Vista Business SB + SA ausstatten. Somit dürfen diese dann ein reines Hostsystem sowie 4 Virtuelle Instanzen von Win 2k win XP oder Win Vista gemischt nutzen, nur virtualisieren in der Virtuellen Maschine dürfen Sie nicht, sowie das Hostsyystem für mehr nutzen als um die VMs zu hosten.

 

Auch richtig.

 

Zählt das ganze nur für Virtualisierung mit Virtual PC oder auch mit VM Ware??

 

Welche Technologie du zum Virtualisieren nimmst bleibt dir überlassen. Du musst, wenn du mit Windows als Hostsystem arbeitest, allerdings Vista nehmen und darfst den Host nicht downgraden.

 

Und wenn ich den SA auslaufen lasse verfällt mir natürlich auch das Recht auf die 4 Instanzen :-)

 

richtg, da das alles SA Benefits sind, hast du diese Vorteile nur mit aktiver SA.

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In meinem Lizenzhandbuch steht, dass eine Business, die per SA zu einer Enterprise upgegradet wurde, auch dann noch eine Enterprise ist, wenn die SA ausgelaufen ist.

Die Virtualisierungsrechte beziehen sich IMHO auf die Enterprise und nicht auf die SA. Daher sehe ich das so, dass du weiter virtualisieren darfst.

 

Lizenztechnisch kannst du jede Virtualisierungssoftware einsetzen. Allerdings bekommst du keinen technischen Support, wenn die Virtuellen Maschinen nicht auf Virtualisierungssoftware von MS laufen.

 

Die Benutzung von Ultimate ist auf 50% der Installationen beschränkt hieß es auf der Schulung.

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In meinem Lizenzhandbuch steht, dass eine Business, die per SA zu einer Enterprise upgegradet wurde, auch dann noch eine Enterprise ist, wenn die SA ausgelaufen ist.

 

Sorry, aber ein "Lizenzhandbuch" ist KEIN rechtsverbindliches Dokument!

EInzig Rechtsverbindlich sind dei Verträge, die Produktnutzungsrechte und die ProductList!

 

Bitte gib die RECHTSVERBINDLICHE Quelle der Information an, wenn du so etwas schreibst!

 

 

Die Benutzung von Ultimate ist auf 50% der Installationen beschränkt hieß es auf der Schulung.

 

Auch hier würde ich gerne wissen woher du die Information hast und welches das rechtsverbindliche Dokument dazu ist.

 

... steht aber so in den FAQ. Kanns ja einscannen, wenn du willst.

DAs ist nur dann sinnvoll wenn es sich um ein RECHTSVERBINDLICHES Dokument handelt. Die FAQs aus Schulungsunterlagen zählen da NICHT dazu!

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Aha, schreien darf also nur der Herr im Haus.

 

Der auf alle Fälle. ;)

 

Im Zweifelsfall halte ich mich an die Informationen, die ich persönlich vom MS Lizenzteam bekommen habe. Schließlich ist ein öffentliches Forum ja auch keine RECHTSVERBINDLICHE Informationsquelle.

 

Im Zweifelsfall bekommst du eine Prüfung ins Haus und die interessieren sich nicht dafür was ein MS Mitarbeiter gesagt hat (auch nicht was auf irgendwelchen Webseiten (uns mit eingeschlossen)), sondern nur was in den rechtsverbindlichen Dokumenten steht (Verträge, Produktnutzungsrechte und ProductList), weshalb ich bei meinen Aussagen auch fast imemr das rechtsverbindliche Dokument als Referenz angebe.

 

Hier geht es nicht darum wer von uns beiden den längeren hat, oder wer am Schluss Recht behält, sondern nur darum Leuten die nur wenig Ahnung voon der Lizenzierung haben zu helfen und mit Halbwissen ist niemandem geholfen, weshalb gerade bei der Lizenzierung die Angabe der Quellen essentiell wichtig ist.

 

Das kannst du mir glauzben ich mache den Job schon einige Jahre...

 

Also sei doch so gut und lass uns wissen aus welchen rechtsverbindlichen Dokumenten deine Informationen sind.

 

P.S.

Der Verkehrsrichter wird auch icht sagen dass du ohne Strafe davon kommst wenn du sagst in der AutoBlind stand dass Verkehrsschilder mit Geschwindigkeitsbeschränkungen jetzt nicht mehr gelten...

Ich hatte auch letzte Woche wegen des Problems angefragt, der nette Herr an der Hotline konnte mir nicht weiterhelfen und gab es ans Lizenzteam weiter. habe auch eine Antwortmail bekommen, soll ich den Inhalt hier posten oder ist das nicht erlaubt???

 

Das Ergebnis kannst du gerne posten, wenn du eine schriftliche Aussage dazu bekommen hast. Bitte sende mir das Mail aber vorher zu, damit wir Quelle und Inhalt verifizieren können.

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