crazymetzel 11 Geschrieben 21. Mai 2008 Melden Teilen Geschrieben 21. Mai 2008 Hallo Habe den Open Vertrag vor mir liegen. Jetzt verstehe ich nicht wie das gemeint ist. Meinem Chef gehören hier im Hause 2 unternehmen komplett, also er besitzt 100 Prozent der beiden Unternehmen. Also sind es Schwestergesellschaften. Brauche ich für jede dieser Gesellschaften einen eigenen Vertrag oder darf ich den von der einen bei der anderen nutzen??? Mir ist klar dass ich in der Summe auf dasselbe käme wenn ich den Vertrag splitte, wäre hald etwas mehr verwaltungsaufwand :-/ Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 21. Mai 2008 Melden Teilen Geschrieben 21. Mai 2008 Wer steht denn in deinem OPEN Vertrag als Vertragspartener von Microsoft drinnen? Dein Chef, oder eine seiner Firmen? Zitieren Link zu diesem Kommentar
crazymetzel 11 Geschrieben 21. Mai 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 21. Mai 2008 eine der firmen. kann da der chef drinnestehn?? – Die grössere Firma mit ca 50 der 70 benötigten lizenzen steht drin Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 21. Mai 2008 Melden Teilen Geschrieben 21. Mai 2008 Wenn die grössere Firme drinnen steht und die kleine Firme nicht zu mehr als 50% der grösseren Firma gehört (nicht dem Chef) muss die kleine Firma einen eigenen Vertrag abschließen. Gehört die kleinere Firma der größeren Firma? Zitieren Link zu diesem Kommentar
crazymetzel 11 Geschrieben 21. Mai 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 21. Mai 2008 dem chef gehören beide zu 100 prozent sind schwestergesellschaften, gleichberechtigt. – Also 2 Verträge Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 21. Mai 2008 Melden Teilen Geschrieben 21. Mai 2008 genau in dem Fall brauchst du zwei Verträge. Zitieren Link zu diesem Kommentar
firefox80 10 Geschrieben 21. Mai 2008 Melden Teilen Geschrieben 21. Mai 2008 Hängt das nicht auch davon ab, ob es Open License oder Open Volume ist? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 21. Mai 2008 Melden Teilen Geschrieben 21. Mai 2008 Wenn du mir erklärst was du mit "Open Volume" meinst kann ich dir die Frage beantworten. Zitieren Link zu diesem Kommentar
firefox80 10 Geschrieben 21. Mai 2008 Melden Teilen Geschrieben 21. Mai 2008 Sorry, da hab ich mich jetzt komplett vertan - ich meinte Open Value! (Warum wird eigentlich Open C manchmal als Open Volume bezeichnet?) Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 21. Mai 2008 Melden Teilen Geschrieben 21. Mai 2008 ich meinte Open Value! Dann ist die Antwort auf deine Frage ein Nein, die Regel mit den mehr als 50% Beteiligung gilt in allen Verträgen. (Warum wird eigentlich Open C manchmal als Open Volume bezeichnet?) Kann ich dir nicht sagen ich habe das noch nie gehört. Zitieren Link zu diesem Kommentar
firefox80 10 Geschrieben 21. Mai 2008 Melden Teilen Geschrieben 21. Mai 2008 Gut, danke, dann hab ich heute wieder was gelernt. (Es wird wohl echt Zeit, dass MS die Schulungsunterlagen überarbeitet) so nebenbei: Open NL = Open Business Open C = Open Volume Wird auch in der 70-121 so betitelt. Noch eine letzte Frage zu unserem gestigen Thema: Sind die Pruduct Use Rights und die Product List eigentlich rechtsverbindliche Dokumente? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 21. Mai 2008 Melden Teilen Geschrieben 21. Mai 2008 ProductList und Produktnutzungsrechte sind Rechtsverbindliche Dokumente, da sie Vertragsbestandteile der Lizenzverträge sind. In jedem Volumenlizenzvertrag steht drinnen dass beide Dokumente Teil des Vertrages sind. Die einzigen Rechtsverbindlichen Dokumente sind die Verträge selbst, die Produktnutzungsrechte sowie die ProductList (da beide Vertragsbestandteil sind). Alle anderen Dokumente (Webseiten, Schulungsunterlagen, Mails von Hotlinemitarbeitern, etc.) sind nicht rechtsverbindlich, sondern lediglich Erklärungen die dem besseren Verständnis dienen. Das erwähnte ich aber bereits. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Sternenkind 11 Geschrieben 24. Mai 2008 Melden Teilen Geschrieben 24. Mai 2008 Ich habe zu dem Thema mit Ingram und Microsoft telefoniert und die haben gesagt, dass selbst wenn Firma 1 die Firmen 2,3,4... vollständig gehören, eigene Verträge notwendig sind/Cals von Firma 2 gekauft werden müssen wenn sie auf den Servern von Firma 1 arbeitet, auch wenn Firma 1 genug Cals hätte. Ich fands unfair, musste es hinnehmen und schmeiße das unkommentiert hier rein, da es zumindest eine offizielle Auskunft war. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 24. Mai 2008 Melden Teilen Geschrieben 24. Mai 2008 Ich habe zu dem Thema mit Ingram und Microsoft telefoniert und die haben gesagt, dass selbst wenn Firma 1 die Firmen 2,3,4... vollständig gehören, eigene Verträge notwendig sind/Cals von Firma 2 gekauft werden müssen wenn sie auf den Servern von Firma 1 arbeitet, auch wenn Firma 1 genug Cals hätte. Wenn der Lizenznehmer (die Firma die als Vertragspartner von MS in dem Vertrag steht) eine Beteiligung von mehr als 50% an der Tochterfirma hat darf die Tochter über seinen Vertrag Lizenzen kaufen und nutzen. Das steht so in den Verträgen drinnen. Hier die relevanten Passagen aus dem OPEN Vertrag: 5. Wann verbundene Unternehmen Bestellungen unter einer bereits existierenden Autorisierungsnummer einreichen dürfen. Unter dem Recht eines Landes innerhalb der Microsoft EMEA Marketing and Sales Region (dazu gehören der Europäische Kontinent, der Afrikanische Kontinent, der Nahe Osten und der Commonwealth of Independent States (CIS)) organisierte und Geschäfte betreibenden verbundene Unternehmen können die Autorisierungsnummer des berechtigten Kunden mitbenutzen, um Lizenzen unter dem Microsoft OPEN-Lizenzprogramm zu dem Preislevel zu bestellen, zu dem der berechtigte Kunde qualifiziert ist. Verbundene Unternehmen, die die Autorisierungsnummer eines berechtigten Kunden verwenden, (i) dürfen nur von dem/den Produkt-Pool(s) bestellen, die unter diese Autorisierungsnummer fallen, (ii) müssen alle Bestellungen über Handelspartner in ihren eigenen Ländern einreichen (oder, bei verbundenen Unternehmen mit Sitz in einem EU- oder EFTA-Mitgliedsstaat, über Handelspartner mit Sitz in einem EU- oder EFTA-Mitgliedsstaat), und (iii) müssen alle Bestellungen vor Ablauf der jeweiligen Autorisierungsnummer einreichen. Wir werden Bestellungen nicht ohne triftigen Grund zurückweisen. Und hier die Definition was ein "verbundenes Unternehmen" ist ebenfalls aus dem OPEN Vertrag: “Verbundenes Unternehmen” bedeutet eine juristische Person, die Ihnen gehört (Tochtergesellschaften), der Sie gehören (Muttergesellschaften) oder die dem gleichen Eigentümer gehört wie Sie (Schwestergesellschaften), (in dieser Definition bedeutet ”gehören” eine Beteiligung von über 50%); Darum ging es in diesem Thread. Was du bei Ingram und MS angefragt hast ist etwas VOLLKOMMEN anderes. Da geht es darum dass die Tochterfirmen auf die Server der Mutter zugreifen und nicht darum ob sie die Lizenzen oder Verträge der Muttergesellschaft nutzen dürfen um den eigenen Lizenzbedarf (eigene Installationen und Zugriffe auf die eigenen Server) abzudecken. Die CALs für die Zugriffe auf die eigenen Server muss IMMER der Lizenznehmer der Server bereitstellen, egal wer darauf zugreift. Bitte lies in Zukunft die Beiträge auf die du antwortest genau durch bevor du etwas schreibst was in dem Kontext falsch ist und nur Verwirrung stiftet! Zitieren Link zu diesem Kommentar
Sternenkind 11 Geschrieben 24. Mai 2008 Melden Teilen Geschrieben 24. Mai 2008 Ich gebs zu - schlecht geschrieben, aber ich habe zu beiden Themen - Thread und weiter erwähnte Version Anfragen für verschiedene Kunden gestellt und beide Male die Antwort bekommen - geh einkaufen - pro Firma - wenn Firma 1 überschüssige Lizenzen hat - nicht verwenden Zitieren Link zu diesem Kommentar
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