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Schwestergesellschaft


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Hallo

 

Habe den Open Vertrag vor mir liegen. Jetzt verstehe ich nicht wie das gemeint ist.

Meinem Chef gehören hier im Hause 2 unternehmen komplett, also er besitzt 100 Prozent der beiden Unternehmen. Also sind es Schwestergesellschaften. Brauche ich für jede dieser Gesellschaften einen eigenen Vertrag oder darf ich den von der einen bei der anderen nutzen??? Mir ist klar dass ich in der Summe auf dasselbe käme wenn ich den Vertrag splitte, wäre hald etwas mehr verwaltungsaufwand :-/

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Gut, danke, dann hab ich heute wieder was gelernt. (Es wird wohl echt Zeit, dass MS die Schulungsunterlagen überarbeitet)

 

so nebenbei:

Open NL = Open Business

Open C = Open Volume

Wird auch in der 70-121 so betitelt.

 

Noch eine letzte Frage zu unserem gestigen Thema:

Sind die Pruduct Use Rights und die Product List eigentlich rechtsverbindliche Dokumente?

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ProductList und Produktnutzungsrechte sind Rechtsverbindliche Dokumente, da sie Vertragsbestandteile der Lizenzverträge sind.

 

In jedem Volumenlizenzvertrag steht drinnen dass beide Dokumente Teil des Vertrages sind.

 

Die einzigen Rechtsverbindlichen Dokumente sind die Verträge selbst, die Produktnutzungsrechte sowie die ProductList (da beide Vertragsbestandteil sind).

 

Alle anderen Dokumente (Webseiten, Schulungsunterlagen, Mails von Hotlinemitarbeitern, etc.) sind nicht rechtsverbindlich, sondern lediglich Erklärungen die dem besseren Verständnis dienen.

 

Das erwähnte ich aber bereits.

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Ich habe zu dem Thema mit Ingram und Microsoft telefoniert und die haben gesagt, dass selbst wenn Firma 1 die Firmen 2,3,4... vollständig gehören, eigene Verträge notwendig sind/Cals von Firma 2 gekauft werden müssen wenn sie auf den Servern von Firma 1 arbeitet, auch wenn Firma 1 genug Cals hätte.

 

Ich fands unfair, musste es hinnehmen und schmeiße das unkommentiert hier rein, da es zumindest eine offizielle Auskunft war.

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Ich habe zu dem Thema mit Ingram und Microsoft telefoniert und die haben gesagt, dass selbst wenn Firma 1 die Firmen 2,3,4... vollständig gehören, eigene Verträge notwendig sind/Cals von Firma 2 gekauft werden müssen wenn sie auf den Servern von Firma 1 arbeitet, auch wenn Firma 1 genug Cals hätte.

 

 

 

Wenn der Lizenznehmer (die Firma die als Vertragspartner von MS in dem Vertrag steht) eine Beteiligung von mehr als 50% an der Tochterfirma hat darf die Tochter über seinen Vertrag Lizenzen kaufen und nutzen.

 

Das steht so in den Verträgen drinnen. Hier die relevanten Passagen aus dem OPEN Vertrag:

 

5. Wann verbundene Unternehmen Bestellungen unter einer bereits existierenden Autorisierungsnummer

einreichen dürfen. Unter dem Recht eines Landes innerhalb der Microsoft EMEA Marketing and Sales Region (dazu

gehören der Europäische Kontinent, der Afrikanische Kontinent, der Nahe Osten und der Commonwealth of Independent

States (CIS)) organisierte und Geschäfte betreibenden verbundene Unternehmen können die Autorisierungsnummer des

berechtigten Kunden mitbenutzen, um Lizenzen unter dem Microsoft OPEN-Lizenzprogramm zu dem Preislevel zu

bestellen, zu dem der berechtigte Kunde qualifiziert ist. Verbundene Unternehmen, die die Autorisierungsnummer eines

berechtigten Kunden verwenden, (i) dürfen nur von dem/den Produkt-Pool(s) bestellen, die unter diese

Autorisierungsnummer fallen, (ii) müssen alle Bestellungen über Handelspartner in ihren eigenen Ländern einreichen

(oder, bei verbundenen Unternehmen mit Sitz in einem EU- oder EFTA-Mitgliedsstaat, über Handelspartner mit Sitz in

einem EU- oder EFTA-Mitgliedsstaat), und (iii) müssen alle Bestellungen vor Ablauf der jeweiligen Autorisierungsnummer

einreichen. Wir werden Bestellungen nicht ohne triftigen Grund zurückweisen.

 

Und hier die Definition was ein "verbundenes Unternehmen" ist ebenfalls aus dem OPEN Vertrag:

 

“Verbundenes Unternehmen” bedeutet eine juristische Person, die Ihnen gehört (Tochtergesellschaften), der Sie gehören

(Muttergesellschaften) oder die dem gleichen Eigentümer gehört wie Sie (Schwestergesellschaften), (in dieser Definition

bedeutet ”gehören” eine Beteiligung von über 50%);

 

Darum ging es in diesem Thread.

 

Was du bei Ingram und MS angefragt hast ist etwas VOLLKOMMEN anderes. Da geht es darum dass die Tochterfirmen auf die Server der Mutter zugreifen und nicht darum ob sie die Lizenzen oder Verträge der Muttergesellschaft nutzen dürfen um den eigenen Lizenzbedarf (eigene Installationen und Zugriffe auf die eigenen Server) abzudecken.

 

Die CALs für die Zugriffe auf die eigenen Server muss IMMER der Lizenznehmer der Server bereitstellen, egal wer darauf zugreift.

 

Bitte lies in Zukunft die Beiträge auf die du antwortest genau durch bevor du etwas schreibst was in dem Kontext falsch ist und nur Verwirrung stiftet!

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