AlexanderJ 10 Geschrieben 22. Mai 2008 Melden Teilen Geschrieben 22. Mai 2008 Hallo, ich hoffe, das mir einer weiterhelfen kann. (Obwohl ich ganz ganz neu bin) Frage: Darf ich als externer Dienstleister ein Windows reparieren oder neu installieren, ohne den Kunden (Geschäftsleitung) an den Bildschirm zu hohlen um Ihn zu bitten die EULA zu signieren (abzuklicken) ? Darf überhaupt ein Techniker der eigenen Firma dieses abwickeln, obwohl er nicht berechtigt ist, Verträge mit dritten zu schließen. Wo kann ich hierzu Informationen bekommen, bzw. gibt es eine Hotline bei MS für diese Fragen. Hintergrund: Regelmäßig setze ich Server z.B. durch Neu Installation wieder in stand. Dabei achte ich immer darauf, das die Lizenzen ok sind. (z.B Aufkleber) Ich als Techniker (externer Dienstleister) muss jedoch um meine Arbeit fortzusetzen, die EULA akzeptieren, damit die (Neu) Installation überhaupt möglich ist. Nun bekam ich in einer Firma mit, das diese immer die EULAs durch externe ab klicken lassen, und das ganz bewusst. "Aber Herr xxxx (ich), wir lassen uns die PCs immer von externen liefern und einrichten. Wir klicken nie auf die EULA, wenn Sie das machen ist das ihre Sache. Wir haben keine Verträge mit Microsoft, denn wir haben niemals einen Vertrag gesehen, oder signiert (geklickt). Mit bestem Dank im vor raus. ( Seid über 15 Jahren bin ich im UNIX tätig, erwische jedoch ab und zu auch ein Windows System.) Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 22. Mai 2008 Melden Teilen Geschrieben 22. Mai 2008 Hallo Auch hallo, schön dass du zu uns gefunden hast. ich hoffe, das mir einer weiterhelfen kann. (Obwohl ich ganz ganz neu bin) Schaun wir mal was wir machen können. Darf ich als externer Dienstleister ein Windows reparieren oder neu installieren, ohne den Kunden (Geschäftsleitung) an den Bildschirm zu hohlen um Ihn zu bitten die EULA zu signieren (abzuklicken) ? Ob du für den Kunden EULAs akzeptieren darfst musst du mit dem Kunden klären. Er ist der Vertragspartner und kann dich bevollmächtigen. Wenn du Volumenlizenzen installierst stellt sich die Frage nicht denn die Lizenzbedingungen stehen da in einem Vertrag den der Kunde unterzeichnet hat und welcher für all seine Installationen von Volumenlizenzen gilt. Darf überhaupt ein Techniker der eigenen Firma dieses abwickeln, obwohl er nicht berechtigt ist, Verträge mit dritten zu schließen. Wie gesagt hier muss dich der Kunde bevollmächtigen ausser er hat einen Volumenlizenzvertrag (was eh in den meisten Fällen das sinnvollste ist. Wo kann ich hierzu Informationen bekommen, bzw. gibt es eine Hotline bei MS für diese Fragen. Du kannst ja mal bei MS anrufen, aber ich denke da wird nicht viel bei eumkommen. Besser ist dir von dem Kunden die Vollmacht dazu geben zu lassen, oder Volumenlizenzverträgen zu arbeiten. Regelmäßig setze ich Server z.B. durch Neu Installation wieder in stand. Dabei achte ich immer darauf, das die Lizenzen ok sind. (z.B Aufkleber) Ich als Techniker (externer Dienstleister) muss jedoch um meine Arbeit fortzusetzen, die EULA akzeptieren, damit die (Neu) Installation überhaupt möglich ist. Nun bekam ich in einer Firma mit, das diese immer die EULAs durch externe ab klicken lassen, und das ganz bewusst. "Aber Herr xxxx (ich), wir lassen uns die PCs immer von externen liefern und einrichten. Wir klicken nie auf die EULA, wenn Sie das machen ist das ihre Sache. Wir haben keine Verträge mit Microsoft, denn wir haben niemals einen Vertrag gesehen, oder signiert (geklickt). Wie das juristisch dann wirklich aussieht kann dir nur der Rechtsberater deines Vertrauens erläutern. Wir dürfen das nicht da wir keine Juristen sind. BTW würde ich für solche Kunden nicht arbeiten, denn wenn sie versuchen MS zu betrügen werden sie das mit hoher Wahrscheinlichkeit irgendwann auch bei dir versuchen... Mit bestem Dank im vor raus. ( Seid über 15 Jahren bin ich im UNIX tätig, erwische jedoch ab und zu auch ein Windows System.) Na das ist doch vollkommen OK. Wenn du Fragen zu Windows hast stell sie einfach, dafür sind wir da. ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar
AlexanderJ 10 Geschrieben 22. Mai 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 22. Mai 2008 Vielen Dank für die super schnelle Reaktion! In den meisten Punkten stimme ich Ihnen zu, eine Lösung habe ich zwar noch nicht zur Hand, bin aber auf der Suche. BTW würde ich für solche Kunden nicht arbeiten, denn wenn sie versuchen MS zu betrügen werden sie das mit hoher Wahrscheinlichkeit irgendwann auch bei dir versuchen... Diese Kunden betreue ich seid Jahren, und sie sind sehr seriös, und für meine Maßstäbe auch sehr groß (>400 Mitarbeiter). Auch brauche ich bei den PCs und Server keine Zweifel an den Lizenzen zu haben, da die Rechner von einem großen Hersteller mit zwei Buchstaben kommen, und die Labels alle 100% ok sind. Wenn eine Software benötigt wird, brauche ich nur einen VL Schein ausfüllen, und die Software wird gekauft. Ich kann getrost sagen, das mir in diesem ganzen Unternehmen keine Schwarzkopie zu Augen gekommen ist. Aber zurück zu dem eigentlichen Problem. Ich bin kein Anwalt, noch bin ich in dieser Thematik kompetent, aber ich sehe in der EULA einen Vertrag. So beginnt diese ja auch: This End-User License Agreement ("EULA") is a legal agreement between you (either an individual or a single entity) and Microsoft Corporation Wenn mich jemand bittet, beauftragt einen PC/Server zu reparieren, so gibt er mir nicht das Recht einen Vertrag zwischen Ihm und Microsoft zu schließen. Auch nicht in seinem Namen. (Wir nehmen keine Rahmenvertrag mit Microsoft an, sonder auf den PCs sind SB Lizenzen) So darf ein Techniker nach meiner Meinung Arbeiten, bei denen eine EULA angeklickt werden muss, nur ausführen, wenn er hierzu eine Befugnis vom Eigentümer erlangt hat. Das betrifft auch Angestellte des eigenen Unternehmens. Genau das ist auch das Problem, ich habe gerade mit dem Kunden telefoniert, und er sage mir. Kunde: Das ist das Problem. Lesen Sie sich die EULA durch, Sie ist wenn mann Sie genau studiert für kein Unternehmen akzeptabel. Wir benötigen jedoch (noch) diese Systeme für unsere Software, weil noch nicht alles auf anderen Systemem läuft. Wir haben "extra" keinen Rahmenvertrag mit Microsoft, noch akzeptieren wir die EULA. Sorgen jedoch dafür das alle! Systeme immer komplett lizenziert sind, und dulden keine unlizensierte Software von irgeneinem Hersteller. Jede schwarz Kopie, macht das System mit den Verträgen die wir icht wollen rechnerisch günstiger. Wird alles korrekt lizenziert kennen wir auch die echten Kosten der Software/Systeme, und können Migrationen auf neue Systeme finanziell begründen. Ich kann den Kunden verstehen, und er hat das Problem auf mich abgewälzt. Aber welcher Techniker holt sich vor z.B. Windows Update eine Erlaubnis der Geschäftsleitung z.B. für eine neue EULA für XP update? Welches Systemhaus holt sich diese Unterschrift? Der kleine PC Laden drückt schneller auf (akzeptieren) als man das aussprechen kann. Ich werde mich am nächsten Montag mit unserem Hausanwalt zusammensetzten und ihn nach seiner Meinung fragen. Auch werde ich an das L***x Magazin (Recht einfach) schreiben, und auf eine Antwort hoffen. (Sorry kenne nur diese Zeitschrift mit so einem Rechtsproblem Info Leserbriefe Bereich in jeder Zeitschrift) Ich werde es auch bei der CT versuchen. Bis dahin werde ich auf jeden fall keine EULA mehr akzeptieren. Ich denke das dieses ein Problem ist, das fast alle Techniker im betrifft, die Microsoft Systeme warten. Gruß aus dem sonnigen Hamburg! (Sonne ist natürlich schon weg) p.s. Wenn ich mehr weiss, werde ich es hier schreiben. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 22. Mai 2008 Melden Teilen Geschrieben 22. Mai 2008 Die Aussage des Kunden würd eich mir mal schriftlich geben lassen. Das was er da macht dürfte wohl illegal sein da er es bewusst macht. Ich denke nicht dass er damit durchkommen wird wenn es hart auf hart kommt, da ein Geschäftsführer auch so etwas wie eine Sorgfaltspflicht hat und ihm niemand glauben wird das EULA Problem nicht zu kennen. Abgesehen davon glaube ich ihm nicht dass er keinen Volimenlizenzvertrag mit MS hat denn wenn er mehr als 400 Mitarbeiter hat wird er mit Sicherheit Produkte einsetzen die es nicht als OEM/SB Lizenzen gibt (Exchange, SQL, etc.). Deine Taktik einfach keine EULAs mehr für den Kunden zu akzeptieren ist nicht schlecht. Dadurch merkt der Kunde erstmal dass du die Verantwortung nicht auf dich abwälzen lässt und wenn er keien Rechner mehr installiert bekommt wird er seine Taktik wohl ändern. Lass uns wissen was dein Anwalt dazu gesagt hat, das interessiert mich auch. Zitieren Link zu diesem Kommentar
AlexanderJ 10 Geschrieben 27. Mai 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 27. Mai 2008 Gute Info vorab (für mich), der Kunde bezahlt mir zwar nicht die Aufwendungen, jedoch die Zeit zum vollen Satz. Auch er ist sehr an einem eindeutigen Sachverhalt interessiert. Zuerst Zusammenfassung: Erlaubnis einholen, oder Finger von der EULA lassen.Ein Dienstleister, obwohl es eigentlich alle machen, darf die EULA ohne Zustimmung nicht in Namen dritter annehmen. Was ich in Erfahrung bringen konnte: Nur ja, gestern bei unserem Hausanwalt was mich nur in einem Punkt weiter gebracht hat. Hier eine Zusammenfassung in meinen Worten. Zuerst muss man überhaupt ein paar Rand Bedingungen festsetzen. 1.) Der Kunde darf keinen schriftlichen Vertrag mit SM eingegangen sein, z.B. Volumenlizenzen etc. Ist er das, so gilt dieser beidseitig unterschriebene Vertrag. (Logo) 2.) Die EULA muss Rechtsbestand haben. Es gibt wohl kein eindeutiges Urteil darüber, ob die EULA überhaupt bestand hat. In der CT soll es längere Artikel geben, die aussagen, das diese in Deutschland ohne jeden Restbestand sind, und deshalb getrost ignoriert werden dürfen. (In Bezug auf Windows Update + Installation. Ich werde mir die Artikel durchlesen) Wir nehmen jedoch an, das diese einen Bestand haben, sonst ist der Rest sowieso hinfällig. 3.) Ich als Lieferant / Dienstleister liefere komplette System, oder richte diese ein. Ich gebe der internen IT keine Unterstützung sondern liefere ein System. Um eine Basis zu schaffen, nehmen wir ein System aus der echten Praxis. (Ein Kassensystem einer Apotheke, 10 Rechner, 8 Kassen XP, 2 Abfrage Plätze XP, 1 Server 2000 Server) 4.) Eine Festplatte geht kaputt, ich werde gerufen mit der bitte die Kasse zu reparieren. Der Anwalt so ich Ihn verstanden habe: Ich darf dieses System (Kassen XP PC) nicht neu aufsetzen, ohne mir vom Geschäftsführer eine schriftliche Genehmigung zu hohlen um einen Vertrag zwischen Ihm und Microsoft zu schließen. Ich habe nach Annahme (bei Erlaubnis) bei der EULA diese auszudrucken, und Ihm zu übergeben. Warum: Die Apotheke hat ein komplettes Kassensystem erworben, und ist dabei ein Vertrag mit dem Lieferanten des gesamt Systems eingegangen. Es wurde alles aufgebaut, installiert und in betrieb genommen. So wurde das System übergeben. Es kam kein weiterer Vertrag mit MS zustande, dieser hätte vom Kunden direkt abgeschlossen werden müssen. Eine Klausel im Vertrag mit dem Kassenlieferanten, sofern diese überhaupt vorhanden war ist nichtig. Ich installiere einen PC mit der aufklebenden Lizenzmarke neu, und akzeptiere die EULA. Damit verstoße ich gegen geltendes Recht, da ich weder der Endkunde bin, der in der EULA erwartet wird, noch diesen Vertrag in seinem Namen annehmen darf. Dieses Betrifft nicht nur MS Produkte, sondern auch viele Adobe Produkte. z.B. Reader, Flash und Shockwave. Die Folgen könnten sein: Dienstleister: Abmahnung Angestellter: Kündigung (fristlos, aushilfsweise fristgerecht) Sofern dieser nicht zeichnungsberechtigt ist. Ich schreibe die nächsten Tage einen Brief an die CT, mal sehen ob da ein Artikel daraus wird. Betrifft eigentlich jeden Techniker, Verkäufer der mit derartige Software zu tun hat. ->Zusammenfassung: Erlaubnis einholen, oder Finger von der EULA lassen. Ein Dienstleister, obwohl es eigentlich alle machen, darf die EULA ohne Zustimmung nicht in Namen dritter annehmen. Dienstleister kommt, spielt Updates ein, fragt nicht nach, nimmt EULA an, geht mit Abmahnung und unter Umständen mit € 2000.- weniger wieder nach hause. Ich hoffe das lesen keine Anwälte, die von Abmahnungen leben. Mir vergeht langsam immer mehr die Lust am Support an Windows Systemen. (Ich weiß das hätte nicht hierhin gehört...) Gruß aus Hamburg p.s. Bitte jeder der Infos hat, bitte posten! Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 27. Mai 2008 Melden Teilen Geschrieben 27. Mai 2008 Als einfachste Lösung sehe ich den Kunden ausschliesslich Volumenlizenzen zu verkaufen. Dann haben sie einen eigenen direkten Vertrag mit MS angenommen und du als Dienstleister kannst un Friedne installieren. ;) Danke auf alle Fälle schon mal für die Info. P.S. Ob ein EULA rechtswirksm ist kann nur ein gericht klären wozu erstmal jemand klagen müsste, was AFAIk noch nie passiert ist. Solange muss davon ausgegangen wedren dass es gültigkeit hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gulp 261 Geschrieben 27. Mai 2008 Melden Teilen Geschrieben 27. Mai 2008 Das sagt Wikipedia dazu (wenn auch nicht rechtsverbindlich) ..... Endbenutzer-Lizenzvertrag Grüsse Gulp Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 27. Mai 2008 Melden Teilen Geschrieben 27. Mai 2008 Wikipedia ist weder eine wissenschaftliche Quelle noch rechtsverbindlich. Folglich hättest du dir den Link sparen können. Er sit vollkommen wertlos. Wenn der Autor des Artikels Jurist wäre hätte er die relevanten Paragraphen zu seinen Aussagen angegeben. Dass er dies nicht gemacht hat zeugt von der Unwissenheit der Autors. Ich bin mir sicher dass jeder Richter dich, egal was du ausgefressen hast, freisprechen wird, wenn du ihm nur sagst, dass doch bei Wikipedia stand dass du es darfst... Und das sagt Wikipedia selbst zu solchen Artikeln: Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen – Wikipedia Zitat: Diese Textsammlung entsteht in offener und freier Zusammenarbeit zahlreicher Autoren verschiedenen Hintergrundes und ohne redaktionelle Begleitung und Kontrolle, weder bezüglich Inhalts noch Korrektheit. ... Verwenden Sie daher die hier bereitgestellten Informationen keinesfalls als alleinige Quelle für rechtsbezogene Entscheidungen und Einschätzungen und ziehen Sie stets weitere, unabhängige Informationsquellen hinzu. Bitte wenden Sie sich daher wegen Ihres Anliegens möglichst an einen Anwalt oder an eine andere qualifizierte Beratungsstelle! Zitat Ende Insofern ist der Artikel wenig hilfreich sondern sorgt nur für zusätzliches wertloses Halbwissen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gulp 261 Geschrieben 28. Mai 2008 Melden Teilen Geschrieben 28. Mai 2008 Da bin ich ein wenig anderer Meinung. Erstens hatte ich das bereits vor dem Link selbst angemerkt, zweitens finden sich dort durchaus Hinweise auf weiterführende Literatur von Fachanwälten und das finde ich durchaus hilfreich. Zumal auch zB Microsoft aus meiner Sicht hier keine rechtsverbindliche Quelle im Bezug auf die Gültigkeit ihrer selbst verfassten Nutzungsbedingungen ist, denn letztlich entscheidet die Gesetzeslage was gültig ist. Nur weil bisher noch keiner gegen Teile oder die EULA als Ganzes Einspruch vor Gericht eingelegt hat, heisst das nicht, dass alle Passagen oder die gesamte EULA nach europäischem oder deutschem Recht auch tatsächlich im vollen Umfang Gültigkeit haben. Aber aufgepasst, auch der Umkehrschluss wird damit nicht korrekt, also solange nicht vor Gericht eine eindeutige Rechtsprechung zu dem Thema existiert, wird es nur eine "Juristenmeinung" geben, die auch der Wikipedia Artikel und der Anwalt des TO (siehe Punkt 2 HIER) richtig beschreibt. Man kann nach deutschem Recht durchaus zu dem Schluss kommen, dass die EULA unwirksam sein könnte. Bisher bleibt aber trotzdem erstmal davon auszugehen, dass die EULA durchaus gültig ist, da noch keine verbindliche gegenteilige Rechtsprechung existiert. Grüsse Gulp Zitieren Link zu diesem Kommentar
Zearom 10 Geschrieben 28. Mai 2008 Melden Teilen Geschrieben 28. Mai 2008 mmmmh, also wenn man sich das so durchliest ist das durchaus ein "nettes" fallbeil in welches sich da man als Externer begeben kann. Eigentlich ist es unerheblich ob die EULA nun von einem Gericht als wirksam geprüft wurde, denn der Externe nickt in dem Moment die EULA ab, erkennt diese folglich an und schliesst somit einen Vertrag zwischen Kunde und MS ab. In der Tat für Abmahnungen, Kündigungen oder Streitigkeiten ein idealer ort. Das ganze würde sich entschärfen, wenn Microsoft, wie viele andere Softwarehersteller, ihre EULA erst bei Benutzung unterzeichnen lassen anstatt während der Installation und Konfiguration. Aber wahrscheinlich hat sich bei Microsoft über dieses Problem wohl noch niemand gedanken gemacht. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 28. Mai 2008 Melden Teilen Geschrieben 28. Mai 2008 Na ich denke schon dass sich MS darüber Gedanken gemacht hat denn laut Nutzungsrechten wird bereits für die Installation eine Lizenz benötigt und nicht erst wenn genutzt wird. Anderenfalls würde jeder bei einer Prüfung sagen dass die Geräte zwar installiert seien, aber nie genutzt werden... Wie mehrfach erwähnt ist der beste Weg aus der Misere dem Kunden ausschliesslich Volumenlizenzen zu verkaufen, weil er da einen direkten Rahmenvertrag mit MS abschgliesst der auch das Recht beinhaltet dass Dienstleister die Rechner installieren dürfen. Den rechtswirksamen Vertrag hat in dem Fall der Kunde bereits geschlossen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Zearom 10 Geschrieben 28. Mai 2008 Melden Teilen Geschrieben 28. Mai 2008 Anderenfalls würde jeder bei einer Prüfung sagen dass die Geräte zwar installiert seien, aber nie genutzt werden... das ist doch sehr unwahrscheinlich wenn man die EULA vor der ersten Nutzung abnicken muss um das Programm zu starten oder das Windows zu booten. Die gefahr schätz ich da relativ gering ein, nur halt das ein nutzungsfähiges Windows ohne EULA-Nickung auf der Platte liegt, aber denn nicht ohne EULA benutzt werden kann. denn laut Nutzungsrechten wird bereits für die Installation eine Lizenz benötigt ich bin mir sicher das Microsoft ne menge Leute für diese Zwecke beschäftigt, aber trotzdem ist das eventuell hier ein Fall der nicht bedacht worden ist (was ja durchaus passieren kann). Nunja die momente situation ist halt so, man muss sich halt drauf einstellen und PC-Schmieden um die Ecke muessten sich demnach vom Privaten Kunden eine Vollmacht austellen lassen wenn sie den Rechner neuinstallieren wollen... Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 28. Mai 2008 Melden Teilen Geschrieben 28. Mai 2008 Erstens hatte ich das bereits vor dem Link selbst angemerkt, zweitens finden sich dort durchaus Hinweise auf weiterführende Literatur von Fachanwälten und das finde ich durchaus hilfreich. Hilfreich zum Verständnis ja, aber rechtsverbindlich nein. bei jedem Rechtsstreit gibt es zwei Seiten und der Anwalt jeder Seite ist sich sicher dass er Recht hat, aber nur einer wird vom Richter Recht bekommen. ;) Zumal auch zB Microsoft aus meiner Sicht hier keine rechtsverbindliche Quelle im Bezug auf die Gültigkeit ihrer selbst verfassten Nutzungsbedingungen ist, denn letztlich entscheidet die Gesetzeslage was gültig ist. Genau das ist deine Meinung aber bist du Richter um die Gesetzeslage ganau zu kennen? Nur weil bisher noch keiner gegen Teile oder die EULA als Ganzes Einspruch vor Gericht eingelegt hat, heisst das nicht, dass alle Passagen oder die gesamte EULA nach europäischem oder deutschem Recht auch tatsächlich im vollen Umfang Gültigkeit haben. Aber aufgepasst, auch der Umkehrschluss wird damit nicht korrekt, also solange nicht vor Gericht eine eindeutige Rechtsprechung zu dem Thema existiert, wird es nur eine "Juristenmeinung" geben, die auch der Wikipedia Artikel und der Anwalt des TO (siehe Punkt 2 HIER) richtig beschreibt. Man kann nach deutschem Recht durchaus zu dem Schluss kommen, dass die EULA unwirksam sein könnte. Bisher bleibt aber trotzdem erstmal davon auszugehen, dass die EULA durchaus gültig ist, da noch keine verbindliche gegenteilige Rechtsprechung existiert. Genau das ist es was ich immer sage. Solange kein Gericht das Gegenteil gesagt hat muss davon ausgegangen werden dass diese Verträge rechtswirksam sind und somit muss man sich auch daran halten. Aber ich freue mich über den ersten der dagegen klagt denn dann hätten wir endlich Sicherheit. Aber da es in all den Jahren noch niemand gemacht hat kannst du mal davon ausgehen dass die Wahrscheinlcihkeit damit vor Gericht zu bestehen sehr gering ist denn sonst hätte schon lange ein Anwalt die Gelegenheit genutzt mit einen so publicityträchtigen Prozess gegen den Riesen MS zu Ruhm und Ehre zu kommen. ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gulp 261 Geschrieben 28. Mai 2008 Melden Teilen Geschrieben 28. Mai 2008 Ich teile da Deine Ansicht durchaus, solange es kein Urteil hierüber gibt, bleibt davon auszugehen, dass die EULA ihre Gültigkeit besitzt, egal wie die vorherrschende Juristenmeinung auch dazu ist. Genau das ist deine Meinung aber bist du Richter um die Gesetzeslage ganau zu kennen? Nein, der Richter bin ich wohl kaum, ich würde sogar soweit gehen: ich kann noch nicht einmal sagen, ob ich recht habe oder nicht. Ich gestehe mir (und auch anderen selbstverständlich) hier lediglich zu kritisch und möglichst objektiv darüber nachzudenken und meine Gedanken auch zu äussern.... ;) Aber ich freue mich über den ersten der dagegen klagt denn dann hätten wir endlich Sicherheit. Aber da es in all den Jahren noch niemand gemacht hat kannst du mal davon ausgehen dass die Wahrscheinlcihkeit damit vor Gericht zu bestehen sehr gering ist denn sonst hätte schon lange ein Anwalt die Gelegenheit genutzt mit einen so publicityträchtigen Prozess gegen den Riesen MS zu Ruhm und Ehre zu kommen. Auch da pflichte ich Dir bei, die Chancen ohne eine eindeutige Rechtssprechung zu dem Thema sehen mau aus. Wenn ich genügend finanzielle Reserven hätte, würde ich aber durchaus über eine Klage nachdenken, weil ich es selbst gerne wüsste. ;) Da dem aber leider nicht so ist, muss ich mich, wie die alle Anderen auch erstmal an die EULA halten, was ich auch tue. Aber wie fast immer, liegen wir hier auf einer Wellenlänge .... :D Grüsse Gulp Zitieren Link zu diesem Kommentar
Empfohlene Beiträge
Schreibe einen Kommentar
Du kannst jetzt antworten und Dich später registrieren. Falls Du bereits ein Mitglied bist, logge Dich jetzt ein.