Finni68 10 Geschrieben 2. August 2008 Melden Teilen Geschrieben 2. August 2008 Hallo liebe Forum-Mitglieder Mein Unternehmen nimmt zur Zeit an einer freiwilligen Lizenzüberprüfung im Rahmen des SAM-Service von Microsoft teil. Das Unternehmen ist aus mehreren Tochtergesellschaften hervorgegangen und hat von diesen Gesellschaften natürlich auch den Softwarebestand in unterschiedlich gutem Pflegezustand übernommen, weshalb jetzt eine generelle Bereinigung stattfinden soll. Da ich mich bisher noch nicht in der Tiefe mit der Lizenzierung befasst habe (was ich aber jetzt um so intensiver tun darf) ergeben sich ein paar Fragen, zu denen ich euren fachkundigen Rat gebrauchen könnte. 1. Es existieren mehrere Volumenlizenzen von Tochtergesellschaften, die die darin lizenzierte Software als Upgrade ausweist. Der Berater vom SAM-Service stufte diese als fragwürdig ein, da zu diesen Lizenzen zwingend die vollständige Vorgängerlizenz gehöre (Datenträger, Echtheitszertifikat, Rechnung und im Zweifel sogar die Verpackung). Ich glaube nicht, dass das noch alles existiert, bzw. dass ich das alles zusammen bekomme. Gesetzt den Fall ich finde die Vorgängerversionen nicht mehr (vollständig), besteht aus eurer Erfahrung eine Möglichkeit diese Lizenzen noch einmal zu reaktivieren oder muss ich sie abschreiben. Der bestehende Open Licence-Vertrag und die zugehörige Rechnung liegt vor. 2. Wenn ich vom schlimmsten Fall ausgehe und alle diese fragwürdigen Volumenlizenzen abschreiben muss, habe ich ein leichtes Unterlizenzierungsproblem (3 x Office und Server CALs). Office ist klar. Nachlizenzieren und gut ist. Bei den CALs tue ich mich da etwas schwer. Habe jetzt hier zwei Tage im Forum gelesen und hoffe ich habe es richtig verstanden: Wenn ich 7 W2K-Server betreibe und auf allen den Lizenztyp Geräte-CAL gewählt habe, darauf 60 Client-Geräte (Win/Mac/Unix) zugreifen, dann brauche ich mindestens 60 CALs für Win2K und wäre auf der sicheren Seite, wenn 100 verfügbar sind. Richtig? Wenn ich daneben noch 3 W2K3-Server habe, auf denen eine geschlossene Produktionsumgebung läuft, auf die nur ein begrenzter Nutzerkreis von 6 Benutzern=6 Geräten Zugriff hat, wäre ich hier mit 10 W2K3-Cals auch sicher? Oder muss ich davon ausgehen, dass ich für alle 60 Clients CALs haben muss, auch wenn diese in der Praxis nicht auf die W2K3-Server zugreifen. Um es nicht zu haarspalterisch zu machen: Muss ich bei der Berechnung meines CAL-Kontingentes davon ausgehen dass es für ein Gerät möglich wäre einen Zugriff auf einen Server zu erhalten (Ping, Laufwerksfreigabe, Remote Client, Netzwerkumgebung) oder kann ich bei der Berechnung die übliche Benutzung zugrunde legen? Sorry für diese vielleicht dumme Frage, aber die Formulierung bei den Clientzugriffslizenzen "Zugriff, egal in welcher Form" lässt mich nicht ganz los und wenn wir diesen ganzen Aufwand mit SAM jetzt betreiben, dann will ich es wenigstens richtig machen. Vielen Dank für eure Geduld und Danke im Voraus für evtl. Antworten. Andreas Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 3. August 2008 Melden Teilen Geschrieben 3. August 2008 1. Es existieren mehrere Volumenlizenzen von Tochtergesellschaften, die die darin lizenzierte Software als Upgrade ausweist. Der Berater vom SAM-Service stufte diese als fragwürdig ein, da zu diesen Lizenzen zwingend die vollständige Vorgängerlizenz gehöre (Datenträger, Echtheitszertifikat, Rechnung und im Zweifel sogar die Verpackung). Ich glaube nicht, dass das noch alles existiert, bzw. dass ich das alles zusammen bekomme. Gesetzt den Fall ich finde die Vorgängerversionen nicht mehr (vollständig), besteht aus eurer Erfahrung eine Möglichkeit diese Lizenzen noch einmal zu reaktivieren oder muss ich sie abschreiben. Der bestehende Open Licence-Vertrag und die zugehörige Rechnung liegt vor. Upgrade Lizenzen sind ohne die Upgradebasis (berechtiget Vorängerversion) wertlos, da hat der Berater vollkommen Recht. Wenn die Basis weg ist sit die Lizenz auch weg, so ist das leider. Du könntest lediglich noch schauen ob du noch irgendwo gebrauchte Basislizenzen (OEM/SB) her bekommst. 2. Wenn ich vom schlimmsten Fall ausgehe und alle diese fragwürdigen Volumenlizenzen abschreiben muss, habe ich ein leichtes Unterlizenzierungsproblem (3 x Office und Server CALs). Office ist klar. Nachlizenzieren und gut ist. Bei den CALs tue ich mich da etwas schwer. Habe jetzt hier zwei Tage im Forum gelesen und hoffe ich habe es richtig verstanden: Wenn ich 7 W2K-Server betreibe und auf allen den Lizenztyp Geräte-CAL gewählt habe, darauf 60 Client-Geräte (Win/Mac/Unix) zugreifen, dann brauche ich mindestens 60 CALs für Win2K und wäre auf der sicheren Seite, wenn 100 verfügbar sind. Richtig? richtig, auch wenn 100 CALs für 60 Geräte etwas übervorsichtig ist. ;) Wenn ich daneben noch 3 W2K3-Server habe, auf denen eine geschlossene Produktionsumgebung läuft, auf die nur ein begrenzter Nutzerkreis von 6 Benutzern=6 Geräten Zugriff hat, wäre ich hier mit 10 W2K3-Cals auch sicher? Oder muss ich davon ausgehen, dass ich für alle 60 Clients CALs haben muss, auch wenn diese in der Praxis nicht auf die W2K3-Server zugreifen. Nur wer zugreift braucht eine CAL, insofern würde deine Rechnung aufgehen. Die Frage ist aber was der Job der W2K3 Server ist. Sollte einer Dienste bereit stellen die alle brauchen (DNS, WINS, Anmeldedienst, DHCP, etc.) brauchen alle Clients eine entsprechende CAL. Um es nicht zu haarspalterisch zu machen: Muss ich bei der Berechnung meines CAL-Kontingentes davon ausgehen dass es für ein Gerät möglich wäre einen Zugriff auf einen Server zu erhalten (Ping, Laufwerksfreigabe, Remote Client, Netzwerkumgebung) oder kann ich bei der Berechnung die übliche Benutzung zugrunde legen? Die Frage ist nicht wer zugreifen könnte, sondern wer es macht. Aber in der Regel machen Geräte nichts aus eigenem Antrieb insofern sollte sich das schon genau sagen lassen wer zugreift und wer nicht. Abgesehen davon werdet ihr eine Domäne haben und alleine die Mitgliedschaft bedingt eine CAL, weil zu Anmeldung auf den Server zugegriffen werden muss. Was dann innerhalb der Domäne zugegriffen wird ist ja schon durch die CAL abgedeckt. Sorry für diese vielleicht dumme Frage, aber die Formulierung bei den Clientzugriffslizenzen "Zugriff, egal in welcher Form" lässt mich nicht ganz los und wenn wir diesen ganzen Aufwand mit SAM jetzt betreiben, dann will ich es wenigstens richtig machen. Die Formulierung ist nicht "Zugriff, egal in welcher Form", sondern: "Sie sind verpflichtet, für jedes Gerät bzw. jeden Nutzer, das bzw. der direkt oder indirekt auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, eine CAL zu erwerben und dem entsprechenden Gerät bzw. Nutzer zuzuweisen." Ich meine dass die Formulierung eigentlich keine Fragen offen lässt. ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar
Finni68 10 Geschrieben 4. August 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 4. August 2008 Vielen Dank für die Antwort Dr. Melzer, hat mir sehr geholfen. Die Formulierung ist nicht "Zugriff, egal in welcher Form", sondern: "Sie sind verpflichtet, für jedes Gerät bzw. jeden Nutzer, das bzw. der direkt oder indirekt auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, eine CAL zu erwerben und dem entsprechenden Gerät bzw. Nutzer zuzuweisen." Ich meine dass die Formulierung eigentlich keine Fragen offen lässt. ;) Stimmt! Und wie das immer im Leben ist, wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Steht im Lizenzvertrag genau so drin. Was ich im Kopf hatte war die Formulierung; "Das bedeutet dass je Installation eine Server Lizenz notwendig ist und zudem für jedes Gerät dass (egal wie) auf den Server zugreift eine Server CAL notwendig." aus dem Windows Server How-To, die nichts anderes aussagt, aber dieses "egal wie" hat mich die Frage stellen lassen. Ist aber jetzt klar, danke. Eine Frage hätte ich allerdings noch. Ich weiß, du bist der Experte hier im Forum, aber bevor ich beim SAM-Service böse auflaufe, bist du dir sicher, das die Upgradebasis eine beliebige (direkte) OEM-/SB-Vorgängerversion sein kann? Auch wenn die Rechnung für diese OEM-Version nicht auf den Lizenznehmer der Open License lautet? Wenn das stimmen würde, wäre ich nämlich aus dem Schneider. Vorgängerversionen habe ich genug, sie wurden nur von einer anderen Gesellschaft erworben. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 4. August 2008 Melden Teilen Geschrieben 4. August 2008 Vielen Dank für die Antwort Dr. Melzer, hat mir sehr geholfen. Das freut mich. Eine Frage hätte ich allerdings noch. Ich weiß, du bist der Experte hier im Forum, aber bevor ich beim SAM-Service böse auflaufe, bist du dir sicher, das die Upgradebasis eine beliebige (direkte) OEM-/SB-Vorgängerversion sein kann? Auch wenn die Rechnung für diese OEM-Version nicht auf den Lizenznehmer der Open License lautet? Wenn das stimmen würde, wäre ich nämlich aus dem Schneider. Vorgängerversionen habe ich genug, sie wurden nur von einer anderen Gesellschaft erworben. Welche Versionen als Upgradebasis zulässig sind muss bei der Lizenz stehen, oder bei Volumenlizenzen (da ist es eh nur Windows) in der Product List. Damit du die Upgrade Lizenz nutzen darfst musst du im Besitz einer gültigen Upgradebasis sein. Wie du an diese Lizenz kommst ist egal solange es legal geschehen ist. Wenn du also gebrauchte OEM/SB Lizenzen kaufst und somit ein legales Nutzungsrecht erwirbst (hier genau darauf achten das die Lizenzen auch gehandekt werden dürfen, es gibt viele bei denen genau das nicht der Fall ist) sind das gültige Upgradebasen für deine Upgradelizenzen. Was im Detail zulässig ist kann nicht so pauschal gesagt werden, da viele Lizenzen nicht weiterverkauft oder übertragen werden dürfen, aber grundsätzlich hast du diese Möglichkeit, auch wenn es wahrscheinlich günstiger ist einfach das Zeug neu zu kaufen und damit zu leben. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Finni68 10 Geschrieben 4. August 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 4. August 2008 OK, war mir so nicht bekannt. Dann werde ich mal mit meinem Berater darüber sprechen, ob ich die vorliegenden Vorgängerlizenzen verwenden kann. Mehr als nein sagen kann er ja nicht und dann müssen wir die fehlenden Lizenzen halt neu kaufen. In jedem Fall vielen Dank für die schnelle und kompetente Hilfe, kann dieses Forum nur wärmstens weiter empfehlen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 4. August 2008 Melden Teilen Geschrieben 4. August 2008 gerne geschehen. Lass dir von dem Berater erklären warum die Vorgängerversionen als Upgradebasis genutzt, oder eben auch nicht genutzt werden dürfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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