Stephan Betken 43 Geschrieben 6. Oktober 2008 Melden Teilen Geschrieben 6. Oktober 2008 Einen wichtigen Punkt sollte man aber dennoch nicht ausser acht lassen: Nutzt ein Angestellter anstelle eines ihm gehörenden Computers (tragbar oder nicht) einen tragbaren Computer, der dem Unternehmen gehört, gibt es keinen weiteren Lizenzierungsbedarf. Diese Nutzung von Office ist durch das Zweitnutzungsrecht für tragbare Computer unter der Office-EULA abgedeckt. Damit ist dann zumindest erklärt, warum es denn mittlerweile Thin-Client-Notebooks gibt. Aber wenn bereits "normale" Thin-Clients vorhanden sind, dann bringt einem das auch nicht viel. Es könnte aber zumindest für die zukünftige Planung interessant sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 6. Oktober 2008 Melden Teilen Geschrieben 6. Oktober 2008 Na das mit dem zweitnutzungsrecht für Mobil eGeräte wurde schon zu dem Fall schon besprochen, aber die üblichen ThinClients können wohl nicht als "mobil" bezeichnet werden, insofern trifft das für das aktuelle Thema nicht. Interessnat wäre es dann aber zum Beispiel einen EEPC, welcher eindeutig ein mobiles Gerät ist, als Thin Client zu betreiben. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Stephan Betken 43 Geschrieben 6. Oktober 2008 Melden Teilen Geschrieben 6. Oktober 2008 Das war mir eigentlich schon klar. Siehe: Aber wenn bereits "normale" Thin-Clients vorhanden sind, dann bringt einem das auch nicht viel. Es könnte aber zumindest für die zukünftige Planung interessant sein. Aber dass mit dem EEE PC ist eine gute Idee, die ich nicht bedacht habe. Ist zumindest auch finanziell sehr interessant. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 6. Oktober 2008 Melden Teilen Geschrieben 6. Oktober 2008 Na klar, der EEPC ist eindeutig ein mobiles Gerät. Niemand kann dich daran hindern ihn als ThinClient zu nutzen. Wenn an ihn externe Tastatur und Monitor anschliessen lässt kann er eine Alternative sein. Ob er praxistauglich ist kann ich nicht sagen ich hab es noch nicht ausprobiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Uwe82 10 Geschrieben 8. Oktober 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 8. Oktober 2008 So, ich hab die Antwort nun bekommen: Der untere Absatz beschreibt das zusätzliche Recht, über Remotezugriff die Applikation zu nutzen.Dieses Recht ist unabhängig von der Nutzung über die Terminal Services, kann jedoch auch für dieses Szenario in Anspruch genommen werden. Der Kunde ist also als Hauptnutzer berechtigt (auch wenn er keine TS-Umgebung hat), über Remotezugriff von einem beliebigen Gerät aus die Applikation zu nutzen. Der Text bezieht sich auf die folgenden beiden Auszüge aus den PUR: 1) Desktop-Anwendungen – pro-Gerät-Lizenz Für jedes Gerät, mit dem Sie auf die Software zugreifen oder sie nutzen (vor Ort oder remote über ein Netzwerk), müssen Sie eine Lizenz erwerben. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien und vorherigen Versionen der Software auf dem Gerät oder Netzwerkgerät zu installieren, um den Einsatz der Software zu unterstützen. Sie sind auch berechtigt, diese Kopien auf dem Hostbetriebssystem oder innerhalb eines virtuellen Hardwaresystems zu installieren. Abbildung 1 Auf dem lizenzierten Gerät können mehrere Kopien installiert werden. Der Zugriff auf Kopien der auf einem Netzwerkgerät installierten Software ist Ihnen nur von einem Gerät aus erlaubt, das für die Software lizenziert wurde. und c) Netzwerkgerät. Sie sind außerdem berechtigt, zusätzliche Kopien auf einem Netzwerkgerät zu installieren. Sie dürfen diese Kopien nur wie im Abschnitt „Remotezugriff“ weiter unten beschrieben verwenden. II) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte. a) Remotezugriff. Sie sind wie folgt berechtigt, auf die Software von einem anderen Gerät aus zuzugreifen und sie von einem anderen Gerät aus zu nutzen. • Hauptnutzerin oder Hauptnutzer. Die einzige Hauptnutzerin oder der einzige Hauptnutzer des Geräts, das die Remote-Desktop-Sitzung hostet, ist berechtigt, von einem beliebigen anderen Gerät aus auf die Software zuzugreifen und sie von diesem Gerät aus zu verwenden. Außer zur Bereitstellung von Supportleistungen ist keine andere Person berechtigt, die Software zur gleichen Zeit unter der gleichen Lizenz zu verwenden. Da ich das nicht nachvollziehen konnte, habe ich jetzt direkt bei MS angerufen und die Situation geschildert. Dort wurde mir bestätigt, dass man wirklich nur eine Lizenz braucht. Diese eine Lizenz würde ausreichen für eine Desktop-Installation, eine auf dem mobilen Gerät desselben Nutzers und für den Zugriff auf den Terminal-Server von einem beliebigen Gerät aus. Auch die Sache mit den höheren/niedrigeren Versionen wurde mir nochmal bestätigt. Ich kann das zwar in den PUR immer noch nicht nachvollziehen, aber offensichtlich scheint das zu stimmen. Ich lass mir das jetzt noch schriftlich geben und werde das so in meiner Rechnung berücksichtigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 8. Oktober 2008 Melden Teilen Geschrieben 8. Oktober 2008 Es ist genauso wie ich hier geschrieben habe: http://www.mcseboard.de/microsoft-lizenzen-50/office-lizenzierung-terminalserver-5-140314.html#post868743 Sie verwechseln den Zugriff auf den TS (bei dem der Benutzer KEIN Hauptbenutzer ist und dehalb für das zugreifende Gerät eine eignene Office Lizenz benötigt) mit dem Zugriff auf den lokalen PCs des Benutzers (bei dem der Benutzer Hauptbenutzer ist und das zugreifende Gerät keine eigene Office Lizenz dafür benötigt). Auf einen TS kann es logischerweise keinen Hauptbenutzer geben, da ja mehrere Leute darauf zugreifen. Ich hol dazu auch mal eine offizielle MS Aussage ein. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Uwe82 10 Geschrieben 8. Oktober 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 8. Oktober 2008 Das ist ja auch meine Interpretation der PUR, aber anscheinend verstehe ich den Terminus Hauptbenutzer nicht. Jedenfalls wurde es mir von 2 MS-Mitarbeitern bestätigt und ich hab die Mails dazu ... Ich bin auch Deiner Meinung, aber solange das nicht von MS so direkt bestätigt wurde, kann ich schlecht was Anderes aufnehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 8. Oktober 2008 Melden Teilen Geschrieben 8. Oktober 2008 Ich hab gerade diese Frage an die einzigen bei MS gestellt die dazu etwas agen dürfen (das ist ein Team von nur vier Leuten): „Wenn ein Benutzer von zwei Geräten aus, einem Desktop PC im Büro und einem Thin Client zuhause, Office auf einem Terminalserver nutzt, wie viele Office Lizenzen werden benötigt?“ Mal sehen was da zurück kommt. Hauptbenutzer ist der Benutzer der das Gerät hauptsächlich benutzt. Das kann bei einem Terminalserver (bei Servern allgemein) niemand sein da darauf ja viele User arbeiten. Einen Hauptbenutzer kann es daher nur bei lokalen Geräten der Fall sein, wo üblicherweise jeder Mitarbeiter ein eigenes Gerät besitzt und damit dessen Hauptbenutzer ist. In den Produktnutzungsrechten steht dazu folgendes: • Hauptnutzerin oder Hauptnutzer. Die einzige Hauptnutzerin oder der einzige Hauptnutzer des Geräts, das die Remote-Desktop-Sitzung hostet, ist berechtigt, von einem beliebigen anderen Gerät aus auf die Software zuzugreifen und sie von diesem Gerät aus zu verwenden. Außer zur Bereitstellung von Supportleistungen ist keine andere Person berechtigt, die Software zur gleichen Zeit unter der gleichen Lizenz zu verwenden. Da steht eindeutig dass es nur EINEN Hauptbenutzer geben kann, nicht wie in deinem Fall mehrere (nämlich angeblich jeder der auch einen ThinClient besitzt). Zitieren Link zu diesem Kommentar
Uwe82 10 Geschrieben 8. Oktober 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 8. Oktober 2008 Meine Rede, aber alle sagen mir hier was Anderes (außer Du ;)). Ich verstehe die absolut genauso. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 8. Oktober 2008 Melden Teilen Geschrieben 8. Oktober 2008 Meine Rede, aber alle sagen mir hier was Anderes (außer Du ).Ich verstehe die absolut genauso. Weil ich das richtig verstanden habe und die anderen eben nicht, aber ich lasse mich geren eines bessere belehren. ;) Sie sollen dir mal erklären wie sie das mit dem Hauptbenutzer verstehen und wer auf dem TS der Hauptbenutzer ist. Ich hab übrigens hier: Serverlizenzierung - Lizenzierung von Microsoft-Desktopapplikationen in Terminal Server-Umgebungen das noch dazu gefunden: Q: Ich habe für jeden meiner Mitarbeiter Windows Server-CAL und Windows Terminal Services-CALs als Nutzer-CALs erworben. Ich möchte, dass meine Mitarbeiter von verschiedenen Geräten an unterschiedlichen Orten auf das Office zugreifen können, welches auf unserem firmeneigenen Terminal Server installiert ist. Was ist hierbei in Bezug auf die ausreichende Lizenzierung zu beachten? A: Da Microsoft-Desktopapplikationen ausschließlich per Gerät lizenziert werden, benötigt jeder Terminal Services-Client-PC, der dazu verwendet werden könnte, auf Office zuzugreifen, eine eigene Office-Lizenz. Eigentlich auch eine unmissverständliche Aussage.... Und hier: http://download.microsoft.com/download/1/7/7/17745e4a-5d31-4de4-a416-07c646336d94/desktop_application_with_windows_server_terminal_services.doc Ist im Prinzip euer Szenario beschrieben (ersetze "desktops that they own" durch "ThinClients that they own" und es passt exakt auf euer Szenario. Hier der relevante Passus: Scenario 6: Company employees remotely access a corporate network from home, using desktops that they own. While dialed in, the employees use Terminal Services to access Microsoft Office on a corporate-owned server. A Microsoft Office license for the version of Microsoft Office running on the server is required for the home desktop in this scenario. The company can enable this scenario by purchasing Work At Home (WAH) Licenses for the employees’ home desktops. Customers with active Software Assurance can also acquire Home Use Program (HUP) licenses for their employees’ home desktops. Please contact a Microsoft licensing specialist or Microsoft Volume Licensing Partner for more information about “Work at Home” and ”Home Use Program” options available for Microsoft Office. Und unter Frequently asked questions in dem Dokument steht noch: The Volume Licensing PUR says I can use desktop application software on a network device. What does this mean? Under the network use provision, you may run the software on a network server for access and use on your licensed desktops using Terminal Services (or similar functionality). Auch eindeutig dass die Applikation auf dem TS nur von einem "licensed desktop" aus genutzt werden darf, was bei einem ThinClient ohne Lizenz wohl nicht der Fall ist. ;) Gib doch bitte mal deinen Informanten diese Informationen und frag wie sie das sehen. ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 9. Oktober 2008 Melden Teilen Geschrieben 9. Oktober 2008 So die offizielle Antwort von Microsoft ist da. Sie ist von dem Team (Licensing Helpdesk Germany) welches als einziges bei MS solche Fragen verbindlich beantworten darf. Dies war der original Wortlaut meiner Frage: „Wenn ein Benutzer von zwei Geräten aus, einem Desktop PC im Büro und einem Thin Client zuhause, Office auf einem Terminalserver nutzt, wie viele Office Lizenzen werden benötigt?“ Und das ist der original Wortlaut der Antwort (ich hab mal den relevanten Satz fett markiert. ;) ). [Zitat] Generell wird Office pro Gerät lizenziert; dies ist auch bei Einsatz von Terminal Services der Fall, wenn also die Rechnerei auf dem TS stattfindet, die eigentliche Nutzung aber auf dem PC oder Thin Client geschieht. Es sind also jeweils 1 Lizenz für den PC und 1 Lizenz für den Thin Client erforderlich. Hier ein Auszug aus dem Licensing Brief (http://download.microsoft.com/download/1/7/7/17745e4a-5d31-4de4-a416-07c646336d94/desktop_application_with_windows_server_terminal_services.doc): Microsoft licenses its desktop applications on a per-device basis. Per-device licensing means a customer must obtain a license for each desktop on or from which the product is used or accessed. For example, when a desktop application is accessed remotely across an organization using Windows Server Terminal Services, a separate desktop application license is required for each desktop from which the application is accessed. Hier Erläuterungen aus den aktuellen Produktbenutzungsrechten von Oktober 2008: Desktop-Anwendungen – pro-Gerät-Lizenz Für jedes Gerät, mit dem Sie auf die Software zugreifen oder sie nutzen (vor Ort oder remote über ein Netzwerk), müssen Sie eine Lizenz erwerben. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien und vorherigen Versionen der Software auf dem Gerät oder Netzwerkgerät zu installieren, um den Einsatz der Software zu unterstützen. Sie sind auch berechtigt, diese Kopien auf dem Hostbetriebssystem oder innerhalb eines virtuellen Hardwaresystems zu installieren. Der Zugriff auf Kopien der auf einem Netzwerkgerät installierten Software ist Ihnen nur von einem Gerät aus erlaubt, das für die Software lizenziert wurde. [Zitat Ende] Ich glaube noch eindeutiger geht es wohl nicht... Zitieren Link zu diesem Kommentar
Uwe82 10 Geschrieben 10. Oktober 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 10. Oktober 2008 Vielen Dank nochmal für die Bestätigung. Ich werde die Kostenkalkulation mit 2 Lizenzen vornehmen, entscheiden muss die dortige IT-Abteilung jedoch selbst. Ich hab vorgestern nochmal bei MS direkt angerufen und dort wurde mir gesagt, man brauche nur 1 Lizenz. Ich hab dann eine E-Mail zur Bestätigung gefordert, was dann aber kam, sah dann aber wieder 2 Lizenzen vor: Bei einigen Anwendungen, wie z.B. Microsoft Office, ist der Lizenznehmer berechtigt, eine zusätzliche Kopie der Software auf einem zweiten, tragbaren Gerät zur ausschließlichen Nutzung durch den Hauptnutzer der ersten Kopie der Software zu installieren. Thin Clients sind in diesem Zusammenhang nicht als tragbares Gerät definiert.Die Zweitkopie-Regelung gilt ausschließlich für Anwendungen, in keinem Fall für Betriebssysteme oder Serverprodukte. Dieses Recht ist, soweit es eingeräumt wird, im jeweiligen Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) bzw. in den Produktbenutzungsrechten (PUR) der Microsoft Volumenlizenzprogramme geregelt. Ob dieses Recht auch in Ihrer Office Lizenz enthalten ist, können Sie in der EULA Ihres Produktes nachlesen Mir reichts langsam ... Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 10. Oktober 2008 Melden Teilen Geschrieben 10. Oktober 2008 Wenn du irgendwo telefonisch durchgekommen bist hast du nur das Callcenter erwischt und das ist nicht MS sondern eine Firma in Krefeld an die das ausgelagert wurde. Du kannst mal davon ausgehen dass die meisten dort auch einen Account hier haben und regelmässig Fragen zu Lizenzen stellen (nicht beantworten ;) ). Das Team, welches bei MS verbindliche Aussagen treffen darf kann von normalen Kunden nicht kontaktiert werden. Das geht nur durch MS Mitarbeiter oder wenige handverlesene Mitarbeiter der grossen OEM,s oder Distributoren. Nachdem MS in Deutschland ca. 2.000 Mitarbeiter hat kannst du dir vorstellen dass bei MS zu arbeiten nicht heisst Ahnung von Lizenzen zu haben. Die Zumindest steht darin aber das ein ThinClient kein portables Gerät ist und deswegen auch kein Zweitkopierecht besteht. ;) BTW: Wo genau hast dud enn bei MS angerufen? Bei der Kundenhotline oder hast du einen persönlichen Betreuer weil du Gold Partner bist? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Uwe82 10 Geschrieben 10. Oktober 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 10. Oktober 2008 BTW: Wo genau hast dud enn bei MS angerufen? Bei der Kundenhotline oder hast du einen persönlichen Betreuer weil du Gold Partner bist?Ne, hab bei der Partnerhotline angerufen, nach dem Betreuer muss ich mal fragen, damit ich für die Zukunft einen verlässlicheren Kontakt habe. Aber danke für die Infos, so etwas hab ich auch schon vermutet, hätte nur nicht gedacht, dass es an Deutsche outgesourced wurde *g*. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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