SBK 3 Geschrieben 18. September 2008 Melden Teilen Geschrieben 18. September 2008 Hallo Leute, Mich würde interessieren was in Zusammenhang mit dem Postfach eines Mitarbeiters der die Firma verlässt üblich und rechtlich zulässig ist. Konkretes Beispiel: Eine Mitarbeiterin hat auf Ende August gekündet und Ihr Postfach geleert. Die Direktion meint nun dass die E-Mail-Adresse bei verschiedenen Firmen bekannt sei und man diese auf die info@domäne.ch umleiten sollte. Ist dies rechtlich zulässig oder datenschutzrechtlich bedenklich? Muss die ehemalige Mitarbeiterin informiert werden, dass ihre E-Mail-Adresse umgeleitet wird (ev. treffen ja noch private Mail ein) oder nicht? Gruss SBK Zitieren Link zu diesem Kommentar
MrCocktail 192 Geschrieben 18. September 2008 Melden Teilen Geschrieben 18. September 2008 Hi, also in D hat man hoffentlich der Userin die private Nutzung untersagt, dieses auch glaubhaft kontrolliert und kann es nachweissen. Ansonsten hat man unter Umständen das Problem, das ein ExMA sich die Nutzung der alten Mail Adresse einklagen kann. eine saubere Lösung ist es, dem Server einen Bounce generieren zu lassen und in diesem mitzuteilen, dass die Anwenderin das Haus verlassen hat, und man sich doch bitte an die Info@ Adresse wenden soll. Gruss J Zitieren Link zu diesem Kommentar
SBK 3 Geschrieben 18. September 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 18. September 2008 Ich glaube die Nachricht mit dem Austrittshinweis einzurichten ist wohl die beste Variante um ev. rechtlichen Probleme aus dem Weg zu gehen. Eine private Nutzung ist zumindest bei unserer Firma nicht explizit untersagt, dennoch versteht sich von selbst dass diese eigentlich nur für Dienstzwecke zu verwenden ist. Gruss SBK Zitieren Link zu diesem Kommentar
maxmobil 10 Geschrieben 18. September 2008 Melden Teilen Geschrieben 18. September 2008 alte Mailadressen werden bei uns umgehend gelöscht. Wenn der Absender die freundliche Nachricht über das nichtvorhandensein der Mailbox nicht liest kann man ihm nicht helfen. MM Zitieren Link zu diesem Kommentar
SBK 3 Geschrieben 18. September 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 18. September 2008 Das ist dann die ganz sichere Variante, für den Arbeitgeber aber nicht unbedingt die beste, falls ihm dadurch einen Auftrag entgeht. Ich gehe mit Dir einig das der Absender eigentlich die Meldung "no user here" verstehen sollte, aus der Praxis kann ich Dir aber sagen, das der Durchschnittsbenutzer solche Mails gerne ignoriert oder sogar als SPAM (da englisch) einstuft... Gruss SBK Zitieren Link zu diesem Kommentar
MattesP 10 Geschrieben 18. September 2008 Melden Teilen Geschrieben 18. September 2008 Hi SBK, ich bin kein Anwalt, aber aus meiner Erfahrung heraus ist genau das oft problematisch: Eine private Nutzung ist zumindest bei unserer Firma nicht explizit untersagt, dennoch versteht sich von selbst dass diese eigentlich nur für Dienstzwecke zu verwenden ist. Der User könnte (genauso wie für die private Internetnutzung) dann ein Gewohnheitsrecht geltend machen. Ebenso problematisch sind dann Freigaben des Postfaches oder Stellvertreterregelungen. Wie willst Du sicherstellen, das ein Vertreter nicht die privaten Mails liest. Ich empfehle grundsätzlich jegliche private Nutzung aller technischen (EDV, Telefon etc.) Einrichtungen im Betrieb schriftlich zu untersagen und quittieren zu lassen(z.B. mit der nächsten Lohnabrechnung). Vergehen muß man ja nicht zwingend ahnden. In diesem Fall (MA hat die Firma bereits ohne genaue Regelung verlassen) würde ich die Vorschläge kombinieren: Nachricht an den Absender, das MA die Firma verlassen hat und Kopie der Nachrichten an die info Adresse damit keine Aufträge verloren gehen. HTH, Mattes Zitieren Link zu diesem Kommentar
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