cschra 10 Geschrieben 10. Oktober 2008 Melden Teilen Geschrieben 10. Oktober 2008 Hallo, ich habe mal eine kleine Verständnisfrage bzgl. Lizenzen, sei es OS oder CAL, was das Downgraderecht angeht. Gerde der Bereich OEM/OSB Interssiert mich. 1. Wann kann ich ein OS Downgraden und wo kann ich das Nachlesen. Gerade Nachgesehen auf dem OSB Umschlag eines 2008 Standard steht nichts dergleichen... Generell ist der Lizenztext sehr kurz. 2. Wenn ich ein OS Downgegraded habe, kann ich dann daraus auch wieder das eigentlich gekaufte OS machen? Bsp.: Windows Vista Ultimate auf XP Pro downgegraded, jetzt könnte aber Vista verwendet werden. Ist das Upgrade zulässig? 3. Wann kann ich eine (TS-)CAL downgraden? Der Lizenztext ist noch kürzer bei der OSB Version die mir gerade vom 2008 Standard vorliegen. Auch hier, geht irgendwann wieder ein upgrade? Bsp.: Kunde hat 2000 TS und Win XP Home, temporäre Lizenz läuft ab und er kauft 2008 TS-Cals. Können diese TS-Cals später verwendet werden, wenn der Server einmal ein HW Update bekommt und in diesem Zuge dann auch Server 2008 bekommt? Ach so, mir ist natürlich klar, dass wenn immer nur eine Installation verwendet werden kann. Ich freu mich auf Antworten, eventuell hat auch jemand entsprechende offizielle Links/Dokumente wo das alles beschrieben ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 10. Oktober 2008 Melden Teilen Geschrieben 10. Oktober 2008 1. Wann kann ich ein OS Downgraden und wo kann ich das Nachlesen. Gerade Nachgesehen auf dem OSB Umschlag eines 2008 Standard steht nichts dergleichen... Generell ist der Lizenztext sehr kurz. In dem EULA das bei jedem Produckt dabei ist und dass du auch bei der Installation angezeigt bekommst und akzeptieren musst. 2. Wenn ich ein OS Downgegraded habe, kann ich dann daraus auch wieder das eigentlich gekaufte OS machen? Bsp.: Windows Vista Ultimate auf XP Pro downgegraded, jetzt könnte aber Vista verwendet werden. Ist das Upgrade zulässig? Das ist kein Upgrade, sondern nur die Nutzung des lizenzierten Produktes. Das Recht Vista einzusetzen erwirbst du mit der Vista Lizenz. Zudem (wenn es im EULA explizit erwähnt wird) das Downgrade Recht. Das Recht Vista zu nutzen verlierst du nicht wenn du das Downgraderecht nutzt. 3. Wann kann ich eine (TS-)CAL downgraden? CALs müssen kein Downgraderecht haben. Die CAL berechtigt dich zum Zugriff auf die entsprechende Serverversion (Server 2008 bei einer Server 2008 CAL) und zum Zugriff auf alle Vorversionen (Server 2003, Server 2000). Dabei bleibt sie aber immer eine Server 2008 CAL. Da es dir um SB/OEM Lizenzen geht kann ich hier nicht (wie sonst üblich) die Produktnutzungsrechte zitieren, da diese nur für Volumenlizenzen gelten. Du kannst das aber alles in den jeweiligen EULAs (die für OEM/SB Produkte gelten und immer dabei sind) nachlesen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
cschra 10 Geschrieben 10. Oktober 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 10. Oktober 2008 Das bedeutet, in der EULA ist eindeutig geregelt ob und wie ich ein Downgraderecht habe bzw. nutzen kann. Und meine eigentliche Lizenz verwelkt nicht, sobald ich einmal ein Downgrade durchgeführt habe, sondern die Lizenz ruht nur. Wenn ich dann irgendwann mal die orginale Lizenz installieren muss, muss ich nur die Downgrade-Version deaktivieren und ich kann mit der neuen Version weiter machen. Schade, dass es für sowas keine Links von MS gibt... ich hätte sowas gerne mal nachgelesen! Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 10. Oktober 2008 Melden Teilen Geschrieben 10. Oktober 2008 Das bedeutet, in der EULA ist eindeutig geregelt ob und wie ich ein Downgraderecht habe bzw. nutzen kann. In dem EULA ist alles geregelt was du mit deiner Lizenz darfst, dafür ist sie ja da... Alles was darin nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten (es gibt einen entsprechenden Passus in jedem EULA). Und meine eigentliche Lizenz verwelkt nicht, sobald ich einmal ein Downgrade durchgeführt habe, sondern die Lizenz ruht nur. Wenn ich dann irgendwann mal die orginale Lizenz installieren muss, muss ich nur die Downgrade-Version deaktivieren und ich kann mit der neuen Version weiter machen. Nicht deaktivieren, sondern deinstallieren, aber sonst ist es so wie du schreibst. Schade, dass es für sowas keine Links von MS gibt... ich hätte sowas gerne mal nachgelesen! Nochmal: Du kannst es nachlesen, es steht alles in dem jeweiligen EULA drinnen. :suspect: Zitieren Link zu diesem Kommentar
cschra 10 Geschrieben 10. Oktober 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 10. Oktober 2008 Ich hatte halt gehofft, dass es dafür eine einheitliche Regelung über die gesamte Produktpalette von Microsoft gibt. Die Eula wird mir halt nur bei der Installation angezeigt, ich hab nur keine Lust jetzt irgendwo eine zu starten und dann nachzublättern. Deswegen nochmal die explizite Nachfrage. Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 10. Oktober 2008 Melden Teilen Geschrieben 10. Oktober 2008 Die EULA kannst du auch in dem installierten Produkt nachlesen, über das Hilfe Menü kommst du da dran. Ausserdem sollte die lokale Suche auf dem rechner nach "EULA" die entsprechende Textdatei finden. Letztendlich geht es auch nicht darum ob du Lust hast die EULA zu suchen, wenn du etwas machst was nicht erlaubt ist hast du ein Problem und der Staatsanwalt lässt sich bestimmt von dem Argument "Ich hatte keine Lust zu suchen" überzeugen... Zitieren Link zu diesem Kommentar
cschra 10 Geschrieben 10. Oktober 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 10. Oktober 2008 ääähhhh... ja ne is kla. Die Frage war für mich allgemeiner Natur, nicht akut als wäre eine solche Situation vorhanden... Die Eula findet sich übrigends nicht in der Hilfe sondern unter Infos über Windows. Und da steht folgendes: 16. DOWNGRADE. Sie sind berechtigt, für jede erlaubte Instanz eine frühere Version zu erstellen, zu speichern und zu verwenden, anstatt die Software zu erstellen, zu speichern und zu verwenden. Sie sind verpflichtet, die frühere Version gesondert zu erwerben. Dieser Vertrag gilt für Ihre Verwendung der früheren Version. Wenn die frühere Version andere Komponenten enthält, gelten für die Verwendung dieser Komponenten die Verträge der früheren Version. Weder der Hersteller noch das Installationsunternehmen noch Microsoft sind verpflichtet, frühere Versionen zu liefern oder zu unterstützen. Wenden Sie sich an den Hersteller oder das Installationsunternehmen, um von diesem Supportoptionen für frühere Versionen zu erhalten. Sie sind jederzeit berechtigt, eine frühere Version durch diese Version der Software zu ersetzen. Beim ersten Satz dachte ich noch alles klar ich kann downgraden, nur beim zweiten Satz kommen jetzt Zweifel auf. Es handelt sich um ne Standard SB Version vom Distri, daher denke ich mal, dass das nur bedeutet, dass ich ein anderes OS installieren darf, es mir aber selber kaufen muss. Nur was geht Microsoft es an, welches OS ich auf meiner HW ausführe? Gerade der letzte Satz klingt für mich obligatorisch. Natürlich kann ich auf meiner HW auch Linux installieren und ich glaube nicht, dass ich dafür erstmal die Erlaubnis von MS brauche. Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 10. Oktober 2008 Melden Teilen Geschrieben 10. Oktober 2008 Die Eula findet sich übrigends nicht in der Hilfe sondern unter Infos über Windows. Danke für den Hinweis, hab ich verwechselt. Beim ersten Satz dachte ich noch alles klar ich kann downgraden, nur beim zweiten Satz kommen jetzt Zweifel auf. Es handelt sich um ne Standard SB Version vom Distri, daher denke ich mal, dass das nur bedeutet, dass ich ein anderes OS installieren darf, es mir aber selber kaufen muss. Nur was geht Microsoft es an, welches OS ich auf meiner HW ausführe? Gerade der letzte Satz klingt für mich obligatorisch. Natürlich kann ich auf meiner HW auch Linux installieren und ich glaube nicht, dass ich dafür erstmal die Erlaubnis von MS brauche. Ich kann deinen Gedankengang nicht nachvollziehen. Welcher Satzt genau handelt von einem anderen BS als einem von MS? Zitieren Link zu diesem Kommentar
cschra 10 Geschrieben 13. Oktober 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 13. Oktober 2008 Ich kann deinen Gedankengang nicht nachvollziehen. Welcher Satzt genau handelt von einem anderen BS als einem von MS? Jetzt kann ich es auch nicht mehr verstehen was ich da Freitag verfasst habe. Allerdings verstehe ich die Klausel so, dass zumindest mit der SB Version die ich dort installiert habe es kein Downgraderecht gibt. Oder sehe ich das falsch? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 13. Oktober 2008 Melden Teilen Geschrieben 13. Oktober 2008 Allerdings verstehe ich die Klausel so, dass zumindest mit der SB Version die ich dort installiert habe es kein Downgraderecht gibt. Oder sehe ich das falsch? Welche Klausel genau und welches BS hast du installiert? Zitieren Link zu diesem Kommentar
cschra 10 Geschrieben 13. Oktober 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 13. Oktober 2008 Installiert hab ich Windows Server 2008 Standard, und dann habe ich in der Eula nachgesehen ob es dort eine Klausel gibt. Wie du mir weiter oben gesagt hast, soll es dort ja stehen (oder eben nicht und dann ist es eh nicht erlaubt). Dort habe ich dann folgenden Absatz gefunden: 16. DOWNGRADE. Sie sind berechtigt, für jede erlaubte Instanz eine frühere Version zu erstellen, zu speichern und zu verwenden, anstatt die Software zu erstellen, zu speichern und zu verwenden. Sie sind verpflichtet, die frühere Version gesondert zu erwerben. Dieser Vertrag gilt für Ihre Verwendung der früheren Version. Wenn die frühere Version andere Komponenten enthält, gelten für die Verwendung dieser Komponenten die Verträge der früheren Version. Weder der Hersteller noch das Installationsunternehmen noch Microsoft sind verpflichtet, frühere Versionen zu liefern oder zu unterstützen. Wenden Sie sich an den Hersteller oder das Installationsunternehmen, um von diesem Supportoptionen für frühere Versionen zu erhalten. Sie sind jederzeit berechtigt, eine frühere Version durch diese Version der Software zu ersetzen. Und wenn ich das mal auseinander Frikel und ich nur mal folgenden Satz nehme: 16. DOWNGRADE. [...] Sie sind verpflichtet, die frühere Version gesondert zu erwerben. [...][/Quote] Dann bedeutet das für mich, dass ich mit dieser erworbenen 2008er Server Lizenz z.B. keinen 2003er Server (jeweils Standard) installieren kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 13. Oktober 2008 Melden Teilen Geschrieben 13. Oktober 2008 Ich hab mal einen ausführlichen Kommentar geschrieben warum das Downgraderecht bei OEM/SB Lizenzen nur ein theoretisches recht ist und praktisch nur mit Volumenlizenzen nutzbar ist (was auch ein Grund ist warum OEM/SB Lizenzen für Unternehmen wenig Sinn machen). Schau mal ob du das über die Suche findest. Zitieren Link zu diesem Kommentar
cschra 10 Geschrieben 14. Oktober 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 14. Oktober 2008 Ich habe zwar keinen ausführlichen Kommentar von dir gefunden, dafür aber endlich etwas Klarheit gewonnen... Ich habe auch ein paar Links gefunden, die von MS direkt kommen: Downgrade Rights Grundlagen der Lizenzierung Ich denke mal zusammenfassen kann man sagen, dass das Downgrade Recht bei einer OEM Version nur dann besteht, wenn der Kunde schon vorher eine vollständige Lizenz einer Vorgängerversion besitzt. Zumal als Vorbedingung dann noch erforderlich ist, dass in der EULA ein Downgrade ausdrücklich erlaubt ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 14. Oktober 2008 Melden Teilen Geschrieben 14. Oktober 2008 So ist es, denn ohnr die Vorgängerversion kommst du an keinen Installationsdatenträger ran, den du aber brauchst. Nur bei Volumenlizenzen kannst du den einfach bestellen und bekommst von MS einen Key zum installieren. Bei OEM eben nicht, weshalb das Downgraderecht nur mit Lizenzvertrag wirklich nutzbar ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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