calibra22 10 Geschrieben 3. November 2008 Melden Teilen Geschrieben 3. November 2008 Hallo, bis heute war meine Definition für OEM klar > nur verwendbar mit der entsprechenden Hardware Jetzt hat ein Kollege zu mir gesagt, dass in Deutschland die OEM-Lizenz nicht an eine Hardware gebunden sein darf. Sprich, die OEM-Lizenz darf mit anderer Hardware verkauft/betrieben werden. Hab jetzt im Internet recherchiert aber ich glaub ich seh den Wald vor lauter Bäumen nicht. Was stimmt nun? schon mal im Voraus vielen Dank! Gruß Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 3. November 2008 Melden Teilen Geschrieben 3. November 2008 Woher hat der Herr Kollege denn die Information? Wenn er dazu ein rechtsverbindliches Dokument kennt das ich nicht kenne würde ich mich sehr über die Information freuen. In der Regel sind OEM Lizenzen an die Hardware gebunden auf der sie das erste Mal instaliert wurden. Wie immer gibt es da Ausnahmen wie zum Beispiel XP und Vista (und nein das so oft falsch zitierte Urteil dazu betrift nicht OEM grundstzlich, sondern ausschliesslich Windows XP), letztendlich zählt aber das was bei der relevanten OEM Lizenz im EULA steht. Zitieren Link zu diesem Kommentar
LukasB 10 Geschrieben 3. November 2008 Melden Teilen Geschrieben 3. November 2008 Hach, es wäre so schön wenn es zu dem Thema mal endlich irgendwo ein Gerichtsurteil geben würde :( Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 3. November 2008 Melden Teilen Geschrieben 3. November 2008 Es braucht kein Gerichtsurteil. Solange keiner erfolgreich gegen die EULAs klagt haben sie Gültigkeit. Ich denke alleine die Tatsache dass es ncoh niemand ernsthaft versucht hat spricht dafür dass die Unbundelingregel nicht so leicht zu kippen ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar
LukasB 10 Geschrieben 3. November 2008 Melden Teilen Geschrieben 3. November 2008 Es braucht kein Gerichtsurteil. Solange keiner erfolgreich gegen die EULAs klagt haben sie Gültigkeit. Ja, in der Praxis ist das aber nicht so einfach, da es gerade im Small Business Umfeld genügend unseriöse Konkurrenz gibt. Will die Diskussion jetzt hier auch nicht ausarten lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
calibra22 10 Geschrieben 3. November 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 3. November 2008 Servus, und vielen Dank dass ihr meines Problems annimmt :-) Mein Kollege meinte, es hat ein Softwarehandler mal so gesagt...hab jetzt weiter rumge"forscht" und hab unter Wikipedia (nicht prügeln) folgenden Link gefunden: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2000-7&nr=22588&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf Der Link zu Wikipedia (zu der Erklärung) ist folgender: Original Equipment Manufacturer ? Wikipedia (bisschen runterblättern) was meint ihr dazu? also ich wär ja auch nur zu froh, wenn endlich mal eine Aussage getroffen wäre, die 100% und nicht anfechtbar ist... Gruß Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 3. November 2008 Melden Teilen Geschrieben 3. November 2008 Wir sind keien Juristen und dürfen keien Rechsberatung machen, das dürfen nur Juristen, was wir nicht sind. Wer das verlinkte Urteil aufmerksam liest kann feststellen dass es dabei um eine Revision ging und um das Urtel werten zu können müsste erstmal das ursprüngliche Urteil her gegen das Revision eingelegt wurde. Zudem ging es dabei um "MS-DOS" und "Windows for Workgroups" und nicht um aktuelle Systeme. Irrtümlicherweise wird dieses Urteil immer wieder generell als OEM Urteil angesehen, was es nicht war. Zudem kannst du davon ausgehen dass MS die Verträge und EULAs, für die Nachfolgeprodukte, entsrechend angepasst hat. Dazu redest du aber am besten mit dem Rechstberater deines Vertrauens und wenn er meint dass Unbundeling rechtens ist schlage ich den Klageweg vor, denn dann gibt es endlich Gewissheit (und nein ich meine das nicht sarkastisch). Dazu was an Wikipedia alles stimmt und nicht stimmt gab es auch mal eine netten Test von der CT, den findest du mit Sicherheit noch im Heise Archiv. Eins ist dabei aber klar: Wikipedia ist, aufgrund der hohen Fehlerquote, keiene wissenschaftliche Quelle und schon garnicht rechtsverbindlich (MCSEboard.de ist im Übrigen auch nicht rechtsverbindlich, aber wir geben in der regel die rechtsverbindlichen Quellen an. ;)). Zitieren Link zu diesem Kommentar
calibra22 10 Geschrieben 3. November 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 3. November 2008 Hi! erstmal vielen Dank für deine Hilfe. eine Rechtsberatung möchte ich gar nicht von euch, dafür gibt es andere Leute (soll nicht negativ gemeint sein) aber ich wollte euch einfach zeigen, was im Internet so wegen OEM rumfleucht... das mit wikipedia ist mir bekannt...aber leider führt eine solche Seite bei solch einen Thema zu mehr Unsicherheit wie es aufklärt. Ich werde da morgen nochmal genauer nachforschen, wie es gemeint war und dann sehe ich weiter... erstmal herzlichen Dank für die Hilfe. Gruß Michael – Hi! so jetzt nochmal....:-) Hab jetzt mit ihm (Kollegen) gesprochen und er meinte, dass er einen PC gekauft hat und da war die Windows NT Workstation Lizenz dabei. Auf dem Anleitungsbuch war ein Aufkleber drauf, auf dem Stand: "Vertrieb nur mit einen HP PC". Er meinte, das sei eine OEM-Lizenz. Aber der Rechner den er gekauft hat war kein HP sondern anderer Hersteller. Sowas ist doch nicht in Ordnung oder ? Der Kauf ist aber schon einige Zeit her ! Hab jetzt bei mir recherchiert und noch so eine OEM EULA gefunden, und die mal durchgelesen. Außer den Satz, dass die Software nur mit einen neuen Computersystem oder einer neuen Computersystemkomponente verwendet werden darf, find ich nichts. Ist das der einzige Passus, oder wird es noch genauer deklariert ? Gruß Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar
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