Alith Anar 40 Geschrieben 29. Dezember 2008 Melden Teilen Geschrieben 29. Dezember 2008 Hallo ich plane das folgende Scenario: Ich habe 3 Kunden mit jeweils 10 - 15 Mitarbeitern. Zwischen meinem Standort und den Standorten der Kunden wird über eine Hardwarefirewall ein VPN Tunnel etabliert. Auf einem 2K8 Server stelle ich jedem Kunden per Hyper-V einen eigenen Server (DC) bereit, so das eine Authentifizierung mit der Domäne möglich ist. Sonstige Software (Office etc.) wird lokal auf den Rechnern beim Kunden installiert. Es erfolgt also KEINE Nutzung von TS-Diensten. Wenn ich es richtig sehe benötige ich also insgesamt: 1 x 2K8 Enterprise inkl. Hyper-V 30 - 45 UserCals Is dies korrekt und überhaupt zulässig, ohne das ich einen SPLA abschliesse? Vielen Dank. Alith Zitieren Link zu diesem Kommentar
NilsK 2.918 Geschrieben 29. Dezember 2008 Melden Teilen Geschrieben 29. Dezember 2008 Moin, sicher wird Dr.Melzer noch was dazu sagen, aber so dürfte dieses Szenario nicht funktionieren. Die normalen Lizenzen stehen dem eigenen Unternehmen zur Verfügung, aber nicht anderen Unternehmen. Da du hier de facto Hosting betreibst, wirst du ein Hosting-Lizenzmodell benötigen. Allenfalls könnte man prüfen, ob dein Modell als Server-Housing durchgeht (die Kundenserver stehen quasi bei dir) und die Kunden jeweils ihre Serverlizenz selbst bezahlen. Am besten wendest du dich dazu an die Lizenzberatung des Herstellers oder (sofern vorhanden) an deinen Partnerbetreuer. Gruß, Nils Zitieren Link zu diesem Kommentar
Alith Anar 40 Geschrieben 29. Dezember 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 29. Dezember 2008 Hallo Dachte ich mir fast, das das so nicht erlaubt ist. Dann warte ich mal auf das Statement vom Dr. :) Danke Alith Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 29. Dezember 2008 Melden Teilen Geschrieben 29. Dezember 2008 Ich muss erst mal verstehen was der Hintergrund der Lösung ist um dir kompetent antworten zu können. Warum machst du denn dieses Szenario? Was ist die Idee dahinter? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Alith Anar 40 Geschrieben 29. Dezember 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 29. Dezember 2008 Der Hauptgedanke dahinter: Ich biete den Kunden zentralen Support. Sie braucht sich nicht um extra Hardware zu kümmern, sondern bekommen den Rechner (virtuell) gestellt. Die Hardware iteressiert ihn nicht, solange genug Performance da ist. Für jeden der Kunden aber einen extra Server zu beschaffen ist bei der Mitarbeiteranzahl aber nicht sinnvoll. Der vorteil einer Hyper-V Lösung ist auserdem, das wenn doch irgendwann mal die Hardware getauscht wird oder es zu Engpässen kommt ich einfach den virtuellen Rechner sicher und auf einem anderen System wieder hochfahren kann. Deshalb die Enterprise Variante: 1 x aufs Blech als Host für die anderen 3 virtuellen DCs. Die Enterprise erlaubt ja 1+4. Würde es den erlaubt sein, wenn ich eine 2K8 Std mit Hyper-V für mich als Host nutze und jedem Kunden eine 2K8 Std und seine jeweilige Userzahl an Cals beschaffe? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 29. Dezember 2008 Melden Teilen Geschrieben 29. Dezember 2008 Würde es den erlaubt sein, wenn ich eine 2K8 Std mit Hyper-V für mich als Host nutze und jedem Kunden eine 2K8 Std und seine jeweilige Userzahl an Cals beschaffe? Das wäre auch mein Vorschlag. Grundsätzlich muss jeder die Lizenzen, welche er nutzt, auch selbst erwerben. Wenn also deien Kunden die Lizenzen kaufen, sie ihre Serverhardware bei dir mieten und hosten ist das Lizenztechnisch kein Problem. In den Lizenzregeln steht nicht drinnen wem die Hardware gehören muss. Auch die von dir angedachte Lösung (Hardware bei dir und die Kundenserver als VMs darauf) ist meiner Meinung nach zulässig. Wichtig ist nur dass deine Kunden die Lizenzen, welche sie benötigen, selbst kaufen. Hier noch der relavante Passus aus den Produktnutzungsrechten: a) Serverlizenzen: Für jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden Rechte. i) Zuweisen der Lizenz zum Server. • Bevor Sie eine Instanz der Serversoftware unter einer Softwarelizenz ausführen, sind Sie verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Ihrer Server zuzuweisen. Dieser Server ist der lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz. Sie sind berechtigt, dem gleichen Server andere Softwarelizenzen zuzuweisen. Sie sind jedoch nicht berechtigt, die gleiche Lizenz mehr als einem Server zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Server betrachtet. • Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht auf kurzfristiger Basis (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz früher neu zuzuweisen, wenn Sie den lizenzierten Server aufgrund eines dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Wenn Sie eine Lizenz neu zuweisen, wird der Server, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, der neue lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz. ii) Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Für jede Softwarelizenz, die Sie zuweisen, sind Sie berechtigt, jeweils eine Instanz der Serversoftware in einer physikalischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auf dem lizenzierten Server auszuführen. Ich kann keinen Punkt in den Bedingungen finden der gegen deine Idee spricht, solange die Lizenzen deinen Kunden gehören. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Alith Anar 40 Geschrieben 29. Dezember 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 29. Dezember 2008 Danke für die Hilfe :) Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 29. Dezember 2008 Melden Teilen Geschrieben 29. Dezember 2008 Gerne. :) Zitieren Link zu diesem Kommentar
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