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Neuer Arbeitsvertrag - Gehalt nach Stunden


Enulien
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Hallo,

 

ich stehe im Moment vor neuen Gehaltsverhandlungen.

Meine Idee war, meinen AG anzubieten nach Stunden abgerechnet zu werden anstatt ein Festgehalt jeden Monat zu bekommen. Das hätte für mich den Vorteil, dass ich mir ab und zu mal eine paar Tage frei nehmen könnte (zwecks Informatik Studium und Schulungen) und dafür nicht unbedingt Urlaub nehmen muss. Mein AG bezahlt mich an diesen Tagen dann einfach nicht.

Generell muss sowas ja irgendwo vertraglich fest geregelt werden können.

Nun meine Fragen:

 

Wenn das Gehalt flexibel ist, gibt es dann irgendwelche Probleme mit den sonstigen Abgaben (die ja nach % vom Gehalt gerechnet werden)? Was sagt z.B. eine Krankenversicherungen, wenn sie einen Monat 12% von 2000 Euro bekommen und den nächsten Monat 12% von 4000?

Vielleicht habt ihr ja Erfahrungen mit solchen Regelungen und könnt mir helfen.

Danke und Gruß

Enulien

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Hi,

 

das hier hat nix mit Rechtsberatung zu tun!

 

Für die Personalabteilung bedeutet Dein Ansinnen unter Umständen einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand - möglich ist das aber. Die gängigen Personalabrechnungssysteme errechnen die Abgaben entsprechend. Nebenbei: Ich würde mir das schwer überlegen rein auf Stundenbasis abzurechnen. Wie sollen denn dann Krankheitstage/Urlaub etc. abgerechnet werden? Das funktioniert so nicht. Entweder Du hast einen niedrigen Grundlohn und einen hohen flexiblen Anteil oder eben Festgehalt. Den Versicherungsträgern ist es egal ob jedem Monat die gleiche Summe kommt oder diese schankt, solange die Abgaben korrekt berechnet sind.

 

Wenn Du wirklich auf Stundenbasis abrechnen willst, dann kannst Du auch gleich als Freiberufler mit allen Risiken einsteigen ...

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@Enulien

 

Ich würde mich an deiner Stelle bei einer kompetenten Stelle beraten lassen. Wie du aus der Antwort von Squire erkennen kannst, handelt es sich hier um ein derart komplexes Thema, das in einem Forum nicht behandelt werden kann.

 

Und wie Nils schon schrieb, wir können/dürfen/wollen hier keine Rechtsberatung durchführen.

 

Danke für dein Verständis

 

Günther

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Gast
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