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IT-Betriebswirt


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Zitat Link "Die Antragstellerinnen und Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist."

 

Ob diese Fortbildung "höherwertiger" wie ein "normaler" Bildungsabschluss ist wage ich zu bezweifeln. Es handelt sich um keinen anerkannten Bachelor/Master- oder Meisterausbildungsgang. Daher gilt das Bafög meiner Meinung nach eher nicht.

 

Außerdem gibt es Bafög auch nur dann, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Und diese Grenzen werden im Normalfall relativ niedrig angesetzt...

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Meister-BAFÖG kann beantragt werden und wurde auch bei allen Antragsstellern in meinem Kurs bewilligt. Nagelt mich nicht fest, meines Wissens bekommt man ca. 1/3 der Kosten durch Meister Bafög.

 

Ebenfalls kann man die Weiterbildungskosten (Kurs- und Prüfungsgebühren, Überungsmaterialien, Fahrtkosten zu Unterricht und Übeungsgruppen) als Werbungskosten in der Steuererklärung zu 100% geltend machen.

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Beim Fernstudium ist meine Erfahrung dass dies nicht gilt, da es eine schulische Qualifikation ist und meines Wissens dafür nicht gilt.

Was meinst Du damit? Die Absetzung der Kosten bei der Steuer?

Doch, da bin ich ziemlich sicher. Ich hatte mal ein Fernstudium angefangen, welches ich aber aus bestimmten Gründen abbrechen musste. Das Finanzamt hat das ohne Probleme anerkannt. Ich habe vom Träger auch eine jährliche Bescheinigung für das Finanzamt erhalten, welche ich mit der Steuererklärung eingereicht habe.

 

Meines Wissens nach kann man sämtliche Aus- oder Fortbildungskosten absetzen. Vorrausetzung ist natürlich, dass man etwas verdient und somit Steuern zahlt.

Wenn man anderweitig keine Steuern zahlt, wie z.B. bei einer Vollzeitausbildung ohne irgendwelche Einkünfte, kann man natürlich auch keine Steuern absetzen.

Oder anders gesagt: Man kann immer höchstens soviel Steuern absetzen, wie man auch bezahlt hat.

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Achtung: nur, dass dies nicht von manchen Leuten mißverstanden wird.

 

Bafög ist ein (teilweises bzw. volles) zinsloses Darlehen (bzw. eines mit sehr geringen Zinssätzen), welches für Fortbildungen ausbezahlt wird. Dieses Darlehen muss aber natürlich nach der Ausbildung wieder in zuvor festgelegten Raten zurückbezahlt werden!

D.h. das Befög mindert die Kosten nicht (vollständig)!

 

Im Gegensatz zur Steuerlichen Absetzbarkeit, diese mindert die Kosten für eine Fortbildung immer. Aber auch hier Vorsicht! Das Geld, das man über die Steuer zurückbekommt ist oft spärlicher wie man sich das vorstellen würde (d.h. wenn man z.B. 1000€ von der Steuer absetzen kann, dann bekommt man NICHT 1000€ vom Finanzamt zurück!).

Je niedriger das Einkommen, desto weniger "lohnendswert" ist die steuerliche Erstattung.

Der genaue Betrag muss natürlich individuell nach Einkommen und Steuerklasse ausgerechnet werden. Dazu noch ein letzter Hinweis: oft werden steuerlich gesehen die ersten ca. 950€ durch die Werbungskostenpauschale aufgefressen und mindern somit den Abschreibungsvorteil...

Beim Fernstudium ist meine Erfahrung dass dies nicht gilt, da es eine schulische Qualifikation ist und meines Wissens dafür nicht gilt.

 

Ich hatte mich damals für ein Fernstudium interessiert und deswegen auch bei meinem Finanzamt nachgefragt. Auch ein Fernstudium ist steuerlich absetzbar bis zu bestimmten Beträgen!

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Vorsicht! Das Geld, das man über die Steuer zurückbekommt ist oft spärlicher wie man sich das vorstellen würde (d.h. wenn man z.B. 1000€ von der Steuer absetzen kann, dann bekommt man NICHT 1000€ vom Finanzamt zurück!).

Je niedriger das Einkommen, desto weniger "lohnendswert" ist die steuerliche Erstattung.

 

Danke für den Hinweis - das wird oft vergessen.

 

Maximal gibt es also ca. 50% zurück! (Gutverdiener Single mit Spitzensteuersatz)

 

Also, schaut nach, wie hoch euer Spitzensteuersatz ist und denkt an die ca. 950 € Pauschale.

 

VG Java

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Upps. Das war mein Fehler. Mein letzter Beitrag bezog sich darauf dass man MeisterBAFÖG für ein Studium nicht bekommt.

 

Ein Studium ist von der Steuer absetztbar, ja. Allerdings als Sonderausgaben mit einer Höchstgrenze von maximal 4000€ jährlich. Außer es ist ein Zweitstudium oder man bekommt vom Arbeitgeber eine Bescheinigung dass das Studium zwingend für den derzeitig ausgeübten Job benötigt wird. Dann können die Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden.

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Was das bedeutet, wurde bereits geschrieben: Je nach Steuertarif max. 50% zurück. Realistisch sind eher 30%.

 

VG Java

Das eine hat doch mit dem anderen nicht zu tun.

 

Wenn Du beispielsweise (nur um eine Zahl zu nennen) 4000 Euro im Jahr Steuer gezahlt hast, kannst Du auch maximal soviel absetzen.

 

Und das Meister-Bafög hat damit schonmal gar nichts zu tun.

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Wenn Du beispielsweise (nur um eine Zahl zu nennen) 4000 Euro im Jahr Steuer gezahlt hast, kannst Du auch maximal soviel absetzen.

 

Lass uns von Werbungkosten reden, das ist genauer: Die Werbungskosten sind steuerfrei.

 

D.h. bei 4000 € Steuern und einem Steuersatz von 25% kann ich 16.000 € Werbungskosten geltend machen. (Progression mal außen vor)

 

Zurück bekomme ich dann bei 16.000 € Werbungskosten die zuviel bezahlten Steuern, also 25% von 16.000 € = 4000 €.

 

Anderes Bsp:

 

Wer einen Steuersatz von 10% hat und 4000 € zahlt, kann dann sogar 40.000 € Werbungkosten angeben und bekommt die Steuer für diese zurück (4000€).

 

Noch ein Bsp:

 

Wer keine Steuern zahlt, bekommt 0 % zurück. Unabhänig von seinen Werbungskosten.

 

 

Merke:

1. Werbungskosten lohnen sich bei einem HOHEN Steuersatz.

2. "absetzen" heisst NICHT, dass man das Geld zurück bekommt. Man braucht es nur nicht zu versteuern.

 

VG Java

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Das eine hat doch mit dem anderen nicht zu tun.

 

Wenn Du beispielsweise (nur um eine Zahl zu nennen) 4000 Euro im Jahr Steuer gezahlt hast, kannst Du auch maximal soviel absetzen.

 

Und das Meister-Bafög hat damit schonmal gar nichts zu tun.

 

Das meinte Java aber auch nicht. Er bezog sich auf die steuerliche Absetzbarkeit in Form von Werbungskosten.

 

Nein, die gezahlte Steuer hat mit der Absetzbarkeit so NICHTS zu tun.

Wenn Du 4000€ zu versteuerndes Einkommen im Jahr hast und zahlst für so eine Fortbildung auch 4000€, ja, dann bekommst Du Deine Steuern vollständig zurück.

 

Aber: wenn Du 4000€ Steuern im Jahr bezahlst, dann liegt Dein zu versteuerndes Einkommen viel höher. Denn die ersten ca. 8000€ sind eh steuerfrei, alles drüber ist das "echte" zu versteuernde Einkommen (von anderen Freibeträgen abgesehen).

Zahlst Du im Jahr 4000€ Steuern, dann liegt Dein Bruttoeinkommen in Steuerklasse I bei ca. 27.000€ im Jahr.

So und wenn Du nun 4000€ im Jahr für Fortbildungen ausgiebst dann reduziert sich dieses Bruttoeinkommen steuerlich(!) gesehen auf 23.000€ pro Jahr, damit zahlst Du ca. 2.800€ Steuern, hast also 1.200€ vom Finanzamt zurückerstattet bekommen (wegen diesen Kosten).

 

So weit klar? Du bekommst die Werbungskosten NIE 1:1 wieder zurück! Das ist ja der Denkfehler, den viele machen und sich am Ende wundern, warum so wenig raus kommt.

 

Vergleiche Pendlerpauschale: Du bekommst keine 30 Cent pro km (einfache Strecke) vom Finantamt raus, diese 30 Cent werden vom zu versteuernden Einkommen runtergerechnet!

 

Fausregel: in Steuerklasse I bei mittlerem Einkommen bekommst Du pro Euro, den Du steuerlich geltend machen kannst zwischen 25 Cent und 30 Cent "echt" raus...

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