mullfreak 10 Geschrieben 11. Mai 2002 Melden Teilen Geschrieben 11. Mai 2002 Hi, ich bestreite den MCSE bzw. MCSA an einer privaten Institution. Der Vermittler teilte mir beim "Verkaufsgespräch" mit, das mein gleichzeitig mit seinem Examen zu diesen beiden Prüfungen eine uneingeschränkte Aufenthaltsgenehmigung in den USA erhält. Da ich dies für ziemlich unwahrscheinlich halte, bitte ich Euch mir mitzuteilen ob dies der Wahrheit entspricht. Danke Mullfreak Zitieren Link zu diesem Kommentar
PIC 11 Geschrieben 12. Mai 2002 Melden Teilen Geschrieben 12. Mai 2002 Da bist Du wohl einem Märchenonkel aufgesessen - es sei denn, das hast Du schriftlich. Arbeits- und Aufenhaltserlaubnisse für die USA sind je nach Visa-Typ von einer Reihe von Bedingungen abhängig. Ein MCSE alleine gehört definitiv nicht dazu. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Lian 2.425 Geschrieben 12. Mai 2002 Melden Teilen Geschrieben 12. Mai 2002 Hallo das ist allerdings Unsinn, der MCSE ist zwar weltweit anerkannt, aber die Greencard hat man damit noch lange nicht. Selbst wenn Du einen Arbeitgeber in den USA findest, der Dir eine Anstellung anbietet, so muss er nachweisen, daß er keinen Amerikanischen Staatsbürger mit gleicher oder ähnlicher Qulifikation finden konnte... cu Zitieren Link zu diesem Kommentar
johannes.frick 10 Geschrieben 15. Mai 2002 Melden Teilen Geschrieben 15. Mai 2002 Hi! Ich hoffe für Dich, das es sich um den einzigen Blödsinn haltet, den Dir die Jungs da angegeben haben. Das hört sich für mich schon ein wenig unseriös an. Nicht das Du eine Menge Geld in den Sand setzt! Das wär dann wirklich schade... :mad: - Ansonsten viel Erfolg! Grüsse, Johannes Zitieren Link zu diesem Kommentar
nerd 28 Geschrieben 15. Mai 2002 Melden Teilen Geschrieben 15. Mai 2002 Hi, wenn er diese Aussage unter Zeugen gemacht hat (oder wenn er diese bei anderen auch getroffen hat) würd ich an deiner Stelle den MCSE ganz normal fertig machen und dann anschliessend die uneingeschränkte Aufenthaltsgenehmigung einfordern. Da er diese dann wohl nicht liefern kann würd ich mir einen Anwalt nehmen und auf Schadensersatz klagen! (Du hast den MCSE selbstverständlich NUR wegen der Aufenthaltserlaubnis gemacht...). Entweder die lassen sich auf einen gescheiten Vergleich ein oder du kämpfst das ganze vor nem Gericht durch. Hat denke ich gute chancen! Gruß P.S. zahl nur nich vorkasse!!! ich habe auf ähnlichem Weg auch schon 1.000 DEM verlohren... leider war da nix mehr zu bekommen... Zitieren Link zu diesem Kommentar
Byter2009 10 Geschrieben 16. Mai 2002 Melden Teilen Geschrieben 16. Mai 2002 Hallo, ja wenn es Zeugen gibt dann denke ich sollte es keine Probleme geben. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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