zak1976 10 Geschrieben 5. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 5. Februar 2009 Hallo, ich hoffe Ihr könnt mir einige Hinweise geben. Unser Vertrieb hat für eine Auftrag Microsoft Produkte eingekauft, auch "Volumenprodukte" z.B. TS-Cals. Ich denke hierbei wird der Endkunde nicht ordnungsgemäß lizensiert sein. Es wurden 2x Systembuilder W2003 R2 SRV gekauft und 20 TS-CALS. Gekauft hat diese Lizenzen/Produkte unser Unternehmen !!! zwar für den Kundenauftrag aber eine "abweichender" Lizenznehmer wurde nicht angegeben. Die Lizensbestätigung seitens Microsoft für den eopen Vertag (in dem Autorisierungsnummer und Lizenznummer steht) wurde an unser Unternehmen gestellt. Eine Registrierung und Aktivierung im eopen Portal ist noch nicht erfolgt. Sind solche Open Verträge übertragbar, dürden wir SB Versionen so weitergeben oder muss schriftlich die Lizenz übertragen werden (Übertagungsbescheiningung) ? Wäre euch für Antworten auf meine Fragen sehr dankbar. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 5. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 5. Februar 2009 Wenn ihr in dem Lizenzvertrag steht dürft nur ihr die Lizenzen nutzen, aber nicht euer Kunde. Seht zu dass ihr mit eurem Händler zusammen den Vertrag rückgängig machen könnt und zusammen mit dem Kunden, einen neuen Vertrag für den Kunden abschließt. Zitieren Link zu diesem Kommentar
zak1976 10 Geschrieben 5. Februar 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 5. Februar 2009 also ist ein Open Lizenzvertrag nicht übertragbar? Würde es ausreichen, im Eopen Portal den Kunden als Vertagspartner anzugeben, der Open Vertrag wurde noch nicht bei eopen aktiviert. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 5. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 5. Februar 2009 Grundsätzlich ist ein Open Vertarg übertragbar, in dem Fall macht es aber keinen Sinn. Da ist es weniger Arbeit mit dem Händler zu reden. Zitieren Link zu diesem Kommentar
walswe 10 Geschrieben 5. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 5. Februar 2009 Bis zu 21 Tage nach Ausstellungsdatum der Open-Lizenz kann ganz leicht ein Storno + Neubestellung erfolgen. Nach dieser Frist muss eine Umschreibung des Lizenznehmers erfolgen, was im Ablauf deutlich schwieriger ist (Formularkrieg). Zitieren Link zu diesem Kommentar
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