marka 584 Geschrieben 19. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 19. Februar 2009 Was soll das denn sein? T-systems ist OEM und vertreibt selber Hardware. Diese sind dann T-Systems gelabelt ;). Back2Topic: Ich halte nicht viel von OEM-gelabelter Software. Schau einfach mal nach einer Systembuilderversion. Die dürfen laut Microsoft auch ohne Hardware verkauft werden. Jetzt aber bitte nicht wieder mit dem alten Urteil kommen, dass der Passus im EULA ungültig ist... Das bezieht sich auf etwas anderes und das Urteil wird immer aus dem falschen Kontext heraus zitiert... Prinzipiell ist jeder Inhaber einer gültigen (s.o.) Lizenz berechtigt, Slipstream anzuwenden, sofern der EULA des jeweiligen Servicepack das erlaubt. Ich frage mich ernsthaft, ob die Energie und Zeit für die Recherche nach dem billigsten Angebot in €uro gerechnet die Erparnis rausholt... Link zu diesem Kommentar
aqua57 10 Geschrieben 19. Februar 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 19. Februar 2009 T-systems ist OEM und vertreibt selber Hardware. Diese sind dann T-Systems gelabelt ;). Back2Topic: Ich halte nicht viel von OEM-gelabelter Software. Schau einfach mal nach einer Systembuilderversiion. Die dürfen laut Microsoft auch ohne Hardware verkauft werden. Jetzt aber bitte nicht wieder mit dem alten Urteil kommen, dass der Passus im EULA ungültig ist... Das bezieht sich auf etwas anderes und das Urteil wird immer aus dem falschen Kontext heraus zitiert... Was meinst du mit etwas anderem und falschem Kontext. Hier kann man sich das Urteil komplett im Kontext durchlesen. BGH, Urteil vom 06.07.2000, I ZR 244/97 Also sind die OEM-Versionen legal, aber nur mit dazugehörigem Datenträger, kann man sich darauf einigen? Das solltest du vielleicht im Vorfeld abklären, eh du wieder in die nächste Lizenzfalle tappst? ;) Bisher bin ich noch in keine Falle getappt, ich bin doch noch bei der Abklärung. ;) Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 19. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 19. Februar 2009 So da wir hier gerade mit verschiedenen Auslegungen des BGH Urteils in das Thema Rechtsberatung abgleiten und mir dieses "ich kaufe so billig wie möglich bei EBay und belästige dafür im Gegenzug alle die mir irgendestwas dazu sagen können, verschwende deren Zeit nur damit ich mir ein paar Kröten sparen kann" extrem zuwieder ist, schließe ich den Beitrag. Wenn du Fragen zu Lizenzen auf EBay hast frag den Verkäufer und wenn du ihm nicht traust kaufe im fachhandel da bekommst du beratung. Vielen Dank für dein verständnis. Link zu diesem Kommentar
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