dataworld-edv 12 Geschrieben 20. Mai 2009 Melden Teilen Geschrieben 20. Mai 2009 Hallo Zusammen, ich stehe da vor einen kleinen "grossen" Problem. Unsere Firma wurde angefragt, ob wir nicht für eine andere Firma den externen Datenschutzbeauftragten stellen können. Da ich aber gerade erst am Anfang dieser Tätigkeit und auch Ausbildung bin, fällt es mir schwer daher eine Aufwandsabschätzung zu erstellen aufgrund der Kundenanfrage. Kann mir da jemand unter die Arme greifen ?? Oder hat jemand eine Kontaktadresse an die man sich wenden kann. Muss ja nicht umsonst sein, da die Zeit drängt. Danke Gruss dataworld-edv Zitieren Link zu diesem Kommentar
java42 12 Geschrieben 20. Mai 2009 Melden Teilen Geschrieben 20. Mai 2009 Da ich aber gerade erst am Anfang dieser Tätigkeit und auch Ausbildung bin, fällt es mir schwer daher eine Aufwandsabschätzung zu erstellen aufgrund der Kundenanfrage. Was meinst du mit Ausbildung? Es gibt - nach meinem Wissen - keine anerkannte Ausbildung DSB, sondern nur diverse Zertifikate, z.B. vom TÜV. Generell gibt, das es sich kaum lohnt, für einen Kunden Fachwissen aufzubauen und dann aktuell zu halten. Das gibt für Microsoft, Linux, Datenschutz .... VG Java Zitieren Link zu diesem Kommentar
solinske 10 Geschrieben 20. Mai 2009 Melden Teilen Geschrieben 20. Mai 2009 Als Auslbildung wird eine Fachkentnis verlangt die das Landgericht Ulm definiert hat. Az.: 5T 153/90-01 LG Ulm Für nur einen Kunden ist es ein erheblicher Aufwand einen DSB auszubilden, aber das wurde bereits erwähnt. Zitieren Link zu diesem Kommentar
calibra22 10 Geschrieben 21. Mai 2009 Melden Teilen Geschrieben 21. Mai 2009 Hallo, die Frage wäre doch auch, benötigt die eigene Firma schon einen Datenschutzbeauftragten? Dann würde sich die Kosten/Nutzen-Rechnung gleich besser auszahlen, wenn dieser "Service" noch für andere Firmen angeboten werden kann. dataworld-edv machst du die "Ausbildung" zum Datenschutzbeauftragten ? Ist es überhaupt erlaubt, einen Datenschutzbeauftragten von extern hierfür zu engagieren ? Mfg Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar
seehas 11 Geschrieben 24. Mai 2009 Melden Teilen Geschrieben 24. Mai 2009 Wichtig ist, dass Du dann auch Datenschutzbeauftragter Deiner Firma bist. Ich hoffe Du hast dann das entsprechende Durchsetzungsvermögen um auch unpopuläre Entscheidungen gegen Deinen Chef, falls Du es nicht selbst bist, durchsetzten zu können. Ist ne Menge Verantwortung. Zitieren Link zu diesem Kommentar
lefg 276 Geschrieben 24. Mai 2009 Melden Teilen Geschrieben 24. Mai 2009 Ist es tatsächlich der Datenschutzbeauftragte, der das durchsetzen muss? Ich sehe das so: Die Geschäftsführung hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen! Der Datenschutzbeauftragte berichtet und berät, weisst auf das SOLL hin und stellt das IST fest. Auch ein Externer kann nur das IST ermitteln und der Geschäftsführung berichten und diese beraten. Zitieren Link zu diesem Kommentar
calibra22 10 Geschrieben 24. Mai 2009 Melden Teilen Geschrieben 24. Mai 2009 Hallo, so wie es mir bisher gesagt wurde (die Schulung fehlt mir noch) ist es der Datenschutzbeauftragte der auch dem Chef (z.B.) darauf hinweisen (wenn auch bestimmter wie sonst) dass er dies und jenes einzuhalten hat. zwar bestimmt nicht die beste Art seinen Chef gegenüber zu treten, aber die Pflichten bzw. Rechte dadurch sind einzuhalten. Gruß Michael PS: habe das zwar auch schon gehört dass es Firmen als Dienstleistung anbieten, andere Firmen dementsprechend IST/SOLL-Zustände ermitteln. schönen Sonntag noch... Zitieren Link zu diesem Kommentar
Shorti0815 10 Geschrieben 24. Mai 2009 Melden Teilen Geschrieben 24. Mai 2009 laut Wikipedia: Datenschutzbeauftragter ? Wikipedia ist der Datenschutzbeauftragter nicht weisungsbefugt. Bei so rechtlichen Themen hilft meistens auch die IHK weiter. Zitieren Link zu diesem Kommentar
BuzzeR 10 Geschrieben 25. Mai 2009 Melden Teilen Geschrieben 25. Mai 2009 ... laßt Eure Finger davon, wenn Ihr nicht die entsprechende Kompetenz im Haus habt. Externe DSB werden gerne hinzugezogen, auch wenn das nicht billig ist, jedoch ist somit sichergestellt, dass "Interessenskonflikte" im Vorfeld schon ausgemerzt werden. Das BDSG ist quasi ein "Arbeitspapier" und die permanente Fortbildung zu Anpassungen, bzw. rechtsgültigen Urteilen ist mehr als aufwändig. LG Marco Zitieren Link zu diesem Kommentar
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