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Vorlage Übergabe nach Abschluss


Krombi666
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Tach,

 

ich hoffe jemand kann mir helfen.

 

Ich suche eine Art Vorlage/Vordruck, auf dem sowohl Kunde als auch Dienstleister per Unterschrift den Abschluß eines IT-Projektes bestätigen.

 

Hintergrund: Wenn irgendwelche Pauschalen angeboten werden, und im Nachhinhein immer wieder etwas nachkommt seitens des Kunden ( "Das muss aber noch..." usw.), man schliecht und ergreifend sagen kann: Hier, Übergabe abgehakt, ab jetzt bezahlen.

Gibt es da rechtlich was zu beachten? wie handhabt ihr das?

 

Gruß,

Krombi

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Hi.

 

Wenn es keine Projekte sind, wird sowas im Detail über normale Dienstleistungs- oder Kaufverträge geregelt und festgehalten. Da wird nichts zusätzlich benötigt. Ihr solltet eure Unterlagen dahingehend einmal überprüfen.

 

ich denke mal, dass dir hier nicht geholfen werden kann, da hier keine rechtsberatung stattfinden darf. wende dich da lieber an einen rechtsbeistand deines vertrauens.

Für die endgültige Fassung der Texte auf jeden Fall.

 

Damian

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  • 2 Wochen später...

Hallo,

 

In jedem Projekt sollte enthalten sein, was "in Scope" und was "out of Scope" ist. Anhand dieser Punkte kann mann sehr genau sagen, ab jetzt zahlen oder aber eben noch nicht.

 

Außerdem sollten ja in jedem Projekt die gewünschten Projekt Ergebnisse sehr genau dokumentiert werden. Ist dieses im Vorfeld nicht geschehen läuft ein Projekt in der Regel beinahe unendlich lange und ist bereits zu Beginn schon zum scheitern verurteilt.

 

Genause ist es auch in deinem Beispiel. Will ein Kunde einen Server und zwei PC so muss doch eine ausreichend detailierte Leistungsbeschreibung vorhanden sein. Werden die Geräte nur bis Bordsteinkante geliefert oder die Geräte in den Räumen des Kunden aufgestellt und konfoguriert.......... Diese ist dann auch die Grundlage für die Checkliste.

 

Für die Unterschriften kannst Du ein Formular basteln in dem auf die Leistungsbeschreibung verwiesen wird und beide sowohl AG an AN bestätigen, dass die vereinbarten Leistungen erfolgt sind.

 

Text könnte folglich sein.

 

Hiermit bestätigen Auftragnehmer und Auftraggeber, dass die Leistungen, beschrieben im Dokument XYZ, erfolgreich getestet und hiermit abgenommen sind.

 

 

Unterschift AN Unterschrift AG

 

Du siehst also, dass die Abnahme an sich keine große Sache mehr ist, sobald die eigentliche Leistungsbeschreibung ausreichend detailiert beschrieben ist.

 

Gruß

nightwatcher

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Wichtig ist vor allem, von vornherein so genau wie möglich auszuformulieren, was gewünscht ist.

Formulierungen wie "Lieferung und Installation Server xy mit Windows 2008 Server, Herstellung der Betriebsbereitschaft" ist imho nicht ausreichend.

 

Besser wäre:

  1. Lieferung Serversystem XY
  2. Lieferung Betriebssystem Windows Server 2008 Standard
  3. Grundinstallation des Serverbetriebssystem
  4. Konfiguration Druckdienste IPP
  5. Kofiguration DHCP-Server
  6. Konfiguration DNS-Server
  7. Integration der vorhandenen Clientrechner in die Serverumgebung

 

Erst wenn einzelne Punkte explizit benannt sind, kann man hinterher argumentieren, ob das im Angebot enthalten war, oder kostenpflichtige Zusatzleistungen sind.

Ergeben sich aber aus der Arbeit vor Ort neue Punkte, ist abzuwägen, ob das evtl. wegen Schludrigkeit schlicht verpennt wurde, einzuplanen, oder ob es sich um echte Zusatzwünsche handelt.

 

Ich hatte beispielsweise den Fall, bei dem ein einfacher Fileserver geliefert und eingerichtet werden sollte.

Zwei Wochen später stellte sich heraus, dass eine Business-Software ein AD voraussetzt, welches dann nachinstalliert werden musste.

Hier wurde dann auch heiß diskutiert, ob das kostenpflichtige Zusatzleistungen sind.

Letztendlich hat der Kunde aber eingesehen, dass er im vorangegangenen Beratungsgespräch, dass als Grundlage für das Angebot diente, auf meine Frage, ob sonstige Software oder Dienste auf dem Server laufen sollen, mit Nein geantwortet hatte.

Somit konnte ich argumentieren, dass ich das im Angebot einkalkuliert hätte, wenn er mir korrekt geantwortet hätte.

 

Ich bin nichtsdestotrotz bei den Zusatzleistungen dem Kunden entgegengekommen, er soll ja ein gutes Gefühl haben...

 

Wenn es knirscht, hilft eh nur der Rechtsbeistand Deines Vertrauens.

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