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Garantie / Gewährleistung


premus
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Hallo,

 

ich hätte eine Frage zum Thema Garantie / Gewährleistung, welches wohl am einfachsten mittels einem Beispiels dargestellt werden kann.

 

Beispiel:

Kunde bestellt einen VPN-Router bei einem Fachhändler und läßt diesen Vorort vom Fachhändler installieren/konfigurieren. Nach 2 Wochen fällt der Router komplett aus und der Fachhändler installiert/konfiguriert Vorort als Überbrückung ein Ersatzgerät. Das defekte Gerät wird vom Fachhändler an die Distribution geschickt und kommt nach einer weiteren Woche zurück. Das Ersatzgerät wird vom Fachhändler Vorort nochmals gegen den neuen Router getauscht und neu konfiguriert.

 

Nun meine Frage:

Sind die Dienstleistungen um den defekten Router vom Fachhändler im Rahmen der Garantie zu sehen, oder kann der Händler die investierte Zeit Vorort beim Kunden in Rechnung stellen?

 

Zu diesem Thema kann ich nichts im www finden :-(

 

Grüße

 

Roland

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Hallo,

 

die Gewährleistung ist gesetzlich festgeschrieben, die genauen Bestimmung findest du im Gesetztbuch oder bei einem Fachanwalt.

 

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers bzw. Händlers und kann von diesen beliebig definiert werden. Daher müsstest du in die Garantiebedingungen schauen, in der Regel ist aber die nötige Arbeit beim Austausch nicht inklusive bzw. wird mit einem Servicevertrag zugekauft.

 

mfg

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Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht gegenüber eines Kunden.

Garantie ist Kulanz.

 

Die Frage an dich jetzt, was hat der Kunde? Das sind zwei paar Schuhe. Hätte ich so einen Fall wäre meine Einschätzung so, dass der Kunde so oder so Gewährleistung hat. Also kann er auf Nacherfüllung bestehen. Das Bedeutet, dass ich ihm ein funktionierendes Gerät liefern muss, welches fertig konfiguriert ist. Denn so habe ich ihm das verkauft. Ich kann also nicht Nachberechnen.

 

Grüße

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Gast
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