premus 10 Geschrieben 3. Juli 2009 Melden Teilen Geschrieben 3. Juli 2009 Hallo, ich hätte eine Frage zum Thema Garantie / Gewährleistung, welches wohl am einfachsten mittels einem Beispiels dargestellt werden kann. Beispiel: Kunde bestellt einen VPN-Router bei einem Fachhändler und läßt diesen Vorort vom Fachhändler installieren/konfigurieren. Nach 2 Wochen fällt der Router komplett aus und der Fachhändler installiert/konfiguriert Vorort als Überbrückung ein Ersatzgerät. Das defekte Gerät wird vom Fachhändler an die Distribution geschickt und kommt nach einer weiteren Woche zurück. Das Ersatzgerät wird vom Fachhändler Vorort nochmals gegen den neuen Router getauscht und neu konfiguriert. Nun meine Frage: Sind die Dienstleistungen um den defekten Router vom Fachhändler im Rahmen der Garantie zu sehen, oder kann der Händler die investierte Zeit Vorort beim Kunden in Rechnung stellen? Zu diesem Thema kann ich nichts im www finden :-( Grüße Roland Link zu diesem Kommentar
Windowsbetatest 10 Geschrieben 3. Juli 2009 Melden Teilen Geschrieben 3. Juli 2009 Hallo, die Gewährleistung ist gesetzlich festgeschrieben, die genauen Bestimmung findest du im Gesetztbuch oder bei einem Fachanwalt. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers bzw. Händlers und kann von diesen beliebig definiert werden. Daher müsstest du in die Garantiebedingungen schauen, in der Regel ist aber die nötige Arbeit beim Austausch nicht inklusive bzw. wird mit einem Servicevertrag zugekauft. mfg Link zu diesem Kommentar
Squire 261 Geschrieben 3. Juli 2009 Melden Teilen Geschrieben 3. Juli 2009 Normalerweise ist rein die Hardware über Gewährleistung/Garantie abgedeckt - außer ihr habt explizit einen Vertrag gemacht. Aber: Frag lieber jemanden, der sich 100%ig damit auskennt - sprich eueren Firmenanwalt Link zu diesem Kommentar
cschra 10 Geschrieben 3. Juli 2009 Melden Teilen Geschrieben 3. Juli 2009 Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht gegenüber eines Kunden. Garantie ist Kulanz. Die Frage an dich jetzt, was hat der Kunde? Das sind zwei paar Schuhe. Hätte ich so einen Fall wäre meine Einschätzung so, dass der Kunde so oder so Gewährleistung hat. Also kann er auf Nacherfüllung bestehen. Das Bedeutet, dass ich ihm ein funktionierendes Gerät liefern muss, welches fertig konfiguriert ist. Denn so habe ich ihm das verkauft. Ich kann also nicht Nachberechnen. Grüße Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 3. Juli 2009 Melden Teilen Geschrieben 3. Juli 2009 Da wir keien Rechtsberatung machen dürfen ist der Beitrag geschlossen, wende dich bitte an den Rechtsberater deines Vertrauens. Vielen Dank für dein Verständnis. Link zu diesem Kommentar
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