phoenixcp 10 Geschrieben 6. Juli 2009 Melden Teilen Geschrieben 6. Juli 2009 Also so wie ich das verstehe kann man dieses Urteil für die "gedachte Lage" von windowsbetatest nicht heranziehen, denn bei dem Urteil geht es um den Handel mit COA's während der er nach dem Handel mit kompletten PC's inkl. Medien und den auf den PC's vorhanden Lizenzaufklebern fragt. Das ist aus meiner Sicht was völlig anderes. Zitieren Link zu diesem Kommentar
substyle 20 Geschrieben 6. Juli 2009 Melden Teilen Geschrieben 6. Juli 2009 In dem Fall würde ich (CD, COA und Heft mit dem PC zusammen gekauft) davon ausgehen das es sich um eine gültige Lizenz handelt, denn der Weiterverkauf von datenträgerbasierter Software ist laut BGH Urteil vom 6. Juli 2000 grundsätzlich nicht über Lizenzbedingungen von den Herstellern eingeschränkt. Der Erschöpfungsgrundsatz findet demnach Anwendung auf OEM-Lizenzen, so dass der Handel durch dieses Urteil grundsätzlich rechtmäßig ist. Für alle weiteren Fragen sollte man den Rechtbeistand seines Vertrauens befragen (bevor der Thread geschlossen wird) ;) Grüße Lars Zitieren Link zu diesem Kommentar
Windowsbetatest 10 Geschrieben 6. Juli 2009 Melden Teilen Geschrieben 6. Juli 2009 Wenn du nichts gekauft hast darfst du auch nichts nutzen. Ist doch ganz einfach. ;) Hallo, das ist klar, wobei mir MS aktuell noch alles kostenlos zur Verfügung stellt (MSDNAA) ;-) . Mir ist klar, dass dies eine theoretische Frage ist. Das Urteil ist interessant, bezieht sich aber "IMHO" nur auf Volumenlizenzen und ist daher hier nicht anwendbar. Aber besseres Beispiel, ich kaufe von Privat (nicht zwangsläufig über E-Bay) einen PC "wie er ist" mit Aufkleber und Datenträger, ist diese Lizenz legal benutzbar? Ansonsten, wegen der Rechnung, wenn ich in einem großem Elektromarkt einen PC kaufe, steht das Windows (oder die Lizenz) auch nicht auf der Rechnung, aber ich darf es legal nutzen, oder etwa nicht? mfg Edit Mit Hinweis auf den Post von substyle, würde ich meine Frage zurückziehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
phoenixcp 10 Geschrieben 6. Juli 2009 Melden Teilen Geschrieben 6. Juli 2009 Für alle weiteren Fragen sollte man den Rechtbeistand seines Vertrauens befragen D'accord Zitieren Link zu diesem Kommentar
substyle 20 Geschrieben 6. Juli 2009 Melden Teilen Geschrieben 6. Juli 2009 Das Urteil ist interessant, bezieht sich aber "IMHO" nur auf Volumenlizenzen und ist daher hier nicht anwendbar. Nein, siehe: Landgericht München I vom 4. April 2008 (Az. 30 O 8684/07) und ergänzend Oberlandesgericht München vom 3. Juli 2008 (Az. 6 U 2759/07) Aber besseres Beispiel, ich kaufe von Privat (nicht zwangsläufig über E-Bay) einen PC "wie er ist" mit Aufkleber und Datenträger, ist diese Lizenz legal benutzbar? Ansonsten, wegen der Rechnung, wenn ich in einem großem Elektromarkt einen PC kaufe, steht das Windows (oder die Lizenz) auch nicht auf der Rechnung, aber ich darf es legal nutzen, oder etwa nicht? Bitte lesen was ich da geschrieben habe ,, Grüße Lars Zitieren Link zu diesem Kommentar
substyle 20 Geschrieben 6. Juli 2009 Melden Teilen Geschrieben 6. Juli 2009 D'accord D'accord double .... :cool: Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 6. Juli 2009 Melden Teilen Geschrieben 6. Juli 2009 Also wenn du einen PC ohne Lizenz kaufst darfst du nur den PC nutzen und wenn du einen PC mit Lizenz kaufst darfst du den PC mit Lizenz nutzen. Hier der Merksatz (so etwas hilft meiner Tochter in der zweiten Klasse auch) dazu: "Du darfst nur das nutzen was du gekauft und bezahlt hast!" Noch Fragen? Zitieren Link zu diesem Kommentar
da83num 10 Geschrieben 10. Juli 2009 Melden Teilen Geschrieben 10. Juli 2009 normalerweise ist es doch so, dass das PC-System welches verkauft wurde mit einer Lizenz ausgestattet wurde, diese jedoch nicht übertragbar ist. Da du ja ohne zweifel im Besitz dieser Lizenzen bist, muss es doch nicht nochmal seperat im Kaufvertrag aufgeführt werden. Meiner Meinung nach, kannst du die Lizenzen also nutzen, denn du bist sowohl Besitzer, als auch hast du das rechtlichliche Eigentum durch den Kauf erworben. Da muss nicht extra aufgeführt werden mit Betriebssystem, denn es steht ja auch nicht drauf mit Soundkarte etc. oder? __________________________________________________ Gesegnet sein jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten! * (* Zitat von Oscar Wilde) Aufgrund der Rechtschreibreform leidet der Author an einer umfassenden Verwirrung. Daher sind Fehler zu entschuldigen Schau doch mal vorbei: Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 10. Juli 2009 Melden Teilen Geschrieben 10. Juli 2009 normalerweise ist es doch so, dass das PC-System welches verkauft wurde mit einer Lizenz ausgestattet wurde, diese jedoch nicht übertragbar ist. Da du ja ohne zweifel im Besitz dieser Lizenzen bist, muss es doch nicht nochmal seperat im Kaufvertrag aufgeführt werden. Aha.... Wie kommst du denn da drauf? Weisst du denn überhaupt was eien Lizenz ist? Meiner Meinung nach, kannst du die Lizenzen also nutzen, denn du bist sowohl Besitzer, als auch hast du das rechtlichliche Eigentum durch den Kauf erworben. Da muss nicht extra aufgeführt werden mit Betriebssystem, denn es steht ja auch nicht drauf mit Soundkarte etc. oder? Deine Meinung zählt nur leider nicht wenn der Staatsanwalt vor der Türe steht sondern nur ob du eien Lizenz rechtmässig gekauft hast odre nicht... Aber ich bin sicher der Richter wird Nachsicht über wenn der Kunde Lizenzen illegal nutzt und sagt dass du aber der Meinung warst dass es so in Ordnung ist... Zitieren Link zu diesem Kommentar
cschra 10 Geschrieben 10. Juli 2009 Melden Teilen Geschrieben 10. Juli 2009 Off-Topic:Uha... hier wird ja orakelt. Mal bitte die Rahmenbedingungen erläutern. Es ist ja noch nicht mal klar wie das mögliche Angebot aussieht. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Empfohlene Beiträge
Schreibe einen Kommentar
Du kannst jetzt antworten und Dich später registrieren. Falls Du bereits ein Mitglied bist, logge Dich jetzt ein.