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Lizenzkleber bei OEM und FPP - Wie geht es weiter nach Hardwaretausch


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Hi!

 

Erst einmal vielen Dank für diese Antworten/Diskussion. Ich fand es sehr interessant.

 

Allerdings habe ich etwas noch nicht richtig verstanden. Vielleicht näheres zum Hintergrund: Wir beraten hier gerade einen potentiellen neuen Kunden der sechs Server hat die wir alle neu aufsetzen oder migrieren sollen. Davon zweimal OEM-Lizenz und zweimal Full Package Product. Gut, Punkt eins ist klar - er ist unterlizensiert und muss nachkaufen. Aber die anderen vier Lizenzen würde er gerne behalten. Nun hat unser LIS gesagt, dass er die FPPs mitnehmen kann/darf, die OEM muss er neu kaufen.

Damit habe ich allerdings ein Problem, denn erstens war ich der Meinung, dass man OEMs sehr wohl übertragen darf und zweitens wie soll ich denn das anstellen? Hat schon mal jemand versucht diesen COA abzukratzen? Der bleibt nicht intakt. Und wie ja schon gesagt: Ohne COA keine Lizenz.

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Nun hat unser LIS gesagt, dass er die FPPs mitnehmen kann/darf, die OEM muss er neu kaufen.

 

Was ist ein LIS? Die Abkürzung sagt mir nichts.

 

Ob die OEM Lizenzen überragen werden dürfen muss im dem beiliegenden EULA stehen.

Ich behaupte dass es sehr wahrscheinlich ist dass sie übertragen werden dürfen. Aber um sicher zu sein musst du das EULA der Lizenzen lesen.

 

Was den Aufkleber (das COA) angeht so muss er mit denn er (und der original Installationsdatenträger) ist Teil des Lizenznachweises. Daher ohne Aufkleber keien Lizenz.

 

Microsoft äussert sich nicht dazu wie eine Übertragung des COAs aussehen muss aber du wirst im Web einige Ideen dazu finden.

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Du übersiehst dass es dem TO um OEM Lizenzen geht und die sind sehr wohl übertragbar. Lies mal das EULA das eienr XP Lizenz beiliegt.

 

 

Sorry, aber auch hier muss ich wiedersprechen. Die Lizenz darf als Komponente der PC Hardware an einen anderen Benutzer übertragen werden, jedoch NICHT auf eine andere Hardware:

 

Software als Komponente des Computers – Übertragung. DIESE LIZENZ DARF NICHT GETEILT ODER AUF

MEHREREN COMPUTERN GLEICHZEITIG VERWENDET WERDEN. Die SOFTWARE darf nur auf einem

einzelnen Computer, wie in diesem EULA ausgeführt, verwendet werden. Wenn Ihnen die SOFTWARE nicht

zusammen mit neuer HARDWARE zur Verfügung gestellt wird, sind Sie nicht berechtigt, die SOFTWARE zu

verwenden. Sie sind berechtigt, alle Ihre Rechte aus diesem EULA dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, Sie behalten

keine Kopien zurück, Sie übertragen die vollständige SOFTWARE (einschließlich aller Komponenten, der Medien

und der gedruckten Materialien, aller Updates, dieses EULAs und des Certificates of Authenticity (Echtheitszertifikat))

und die/der Empfänger/in stimmt den Bestimmungen dieses EULAs zu. Sofern die SOFTWARE ein Update ist, muss

jede Übertragung auch alle früheren Versionen der SOFTWARE umfassen.

 

Quelle: http://www.microsoft.com/about/legal/useterms/default.aspx

(EULA: Win XP Pro / German)

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Hi!

 

Was ist ein LIS? Die Abkürzung sagt mir nichts.

 

Sorry, bei uns heißen die MSLIS und ich dachte das sei die offizielle Abkürzung. Habe jetzt erfahren, dass das halt die interne Bezeichnung für Microsoft Lizenzspezialisten ist. D.h. die Leute die die MCP-Prüfungen bzgl. Lizenzrecht bei MS abgelegt haben.

 

Zum Thema COA abbekommen habe ich mittlerweile jede Menge Seiten gewälzt und scheinbar ist der beste Weg der eine Klarsichtklebefolie drüber zu machen (damit er nicht reisst) und dann mit Rasierklinge und Fön zu arbeiten. Ich werde es bei Gelegenheit einmal ausprobieren.

 

Allerdings ist mir nicht klar, wieso man so einen Mechanismus wählt. Bei einem Full Package Product oder Retail-Version oder System Builder ist das doch nicht durchdacht, oder? Hier kann ich die Lizenz definitiv auf neue Hardware mitnehmen und dann baut man so eine Hürde in Form der COA ein. Naja, vielleicht muss ich bei einer Retail-Version tatsächlich einfach mal die Beilagen lesen. Evtl. bin da ja gar nicht verpflichtet die Kleber drauf zu machen.

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Dort steht dass eine Übertragung erlaubt ist, oder war ich so schlecht in der Schule...

 

das du sicher ein guter oder unterforderter schüler warst kann sich jeder denken der das forum hier etwas durchstöbert. den sinn des kommentars hab ich nicht ganz verstanden, aber egal (:cool:

 

Ich musste hier nun wirklich bei unserem SAM Ansprechpartner nachhacken, da ich keinerlei weiteren Aussagen von MS zum Thema finden konnte..

Ich hab folgende Info tel. erhalten:

 

1. In Deutschland ist es erlaubt Windows Client OS Lizenzen aus OEM/Systembuilder Vertriebskanal getrennt von der Hardware als alleinstehendes Produkt zu erwerben

2. Windows Client Betriebssysteme aus dem OEM/Systembuilder Vertriebskanal dürfen jedoch nur 1 x einer PC Hardware zugewiesen werden. Hardware Komponenten können beliebig oft getauscht werden (ggf. erneute Aktivierung, 25x, dann telefonisch). Nicht erlaubt ist der Wechsel des Mainboard Typs, da dies das Elementare Teil, bzw. das Herzstück des Systems ist.

3. SA kann neu zugewiesen werden, benötigt jedoch wieder ein qualifizierendes Betriebssystem als Basis.

 

Ich bekomm das auch nochmal schriftlich. werde fragen ob ich das statement hier mit ansprechpartner posten darf.

 

Allerdings gibt es auch hier einen interessanten Beitrag zu dem Thema (Vista), welcher das zwar alles bestätigt, aber Zweifel bestehen ob diese Einschränkung in Deutschland einem Rechtsstreit standhalten würde.

hier

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Hallo,

eigentlich wollte ich ja auch aus der Diskussion hier schlau werden, bezüglich OEM XP Prof. und Weiterbenutzung nach Rechnerkompletterneuerung. Aber irgendwie zerredet sich das langsam.

Habe jetzt mal in der EULA.txt auf dem Rechner gekramt und unter Punkt 1.2 was gefunden.

 

1.2 Übertragung. Diese Lizenz darf nicht geteilt,

auf mehrere Computer übertragen oder auf mehreren

Computern gleichzeitig verwendet werden. Die SOFTWARE

darf nur auf einem einzelnen COMPUTER, wie in diesem

EULA dargelegt, verwendet werden. Sie sind berechtigt,

alle Ihre Rechte aus diesem EULA dauerhaft zu übertragen,

vorausgesetzt, Sie behalten keine Kopien der SOFTWARE

zurück. Sofern die SOFTWARE ein Update ist, muss jede

Übertragung auch alle früheren Versionen der SOFTWARE

umfassen. Diese Übertragung muss außerdem das

Echtheitszertifikat-Etikett umfassen. Die Übertragung darf

nicht als indirekte Übertragung, beispielsweise als

Kommission, erfolgen. Vor der Übertragung muss sich der

Endbenutzer, der die Software erhält, mit allen

Bestimmungen des EULAs einverstanden erklären.

 

EULAID:XPSP2_RM.0_PRO_OEM_DE

 

das sagt doch nach meinem Verständnis aus, das ich das XP beliebig oft von Rechner zu Rechner mitnehmen kann.

 

Bye

Falk

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Ich empfehle meinen Kunden bei mehreren installierten Systemen folgendes:

 

  • Einen Ordner anschaffen
  • Für jeden PC ein separates Register in dem Ordner anlegen
  • Einen Zettel mit dem Key vom COA ans "Erste Schritte" - Handbuch tackern
  • Das "Erste Schritte" - Handbuch in eine DIN A 5 Dokumentenhülle und in den Ordner in das passende Register damit
  • Mit den Officelizenzen, CDs und sonstigen Anwendungen genauso verfahren

 

So ist sichergestellt, dass stets geprüft werden kann, ob das mit den Lizenzen passt und welche Lizenz zu welchem PC gehört.

Ich persönlich besitze einen Dokumentensafe, in den auch große Ordner reinpassen. So bin ich auch bei einem Feuer einigermaßen auf der sicheren Seite.

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... Eula beiliegt... ist ja auch so eine wage Sache. Die Eula ist ja auf der CD drauf. Aber wie wird der Zusammenhang zwischen Aufkleber/Key und der dazugehörigen CD hergestellt? ... wenn man die CD's etwas mischt.... in der Aufbewahrung. Mal nur auf XP bezogen.

 

Alles kein Problem, das EULA wird auch bei jeder Installation mit auf den Rechner kopiert.

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