fha 10 Geschrieben 2. August 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 2. August 2009 Hi! Erst einmal vielen Dank für diese Antworten/Diskussion. Ich fand es sehr interessant. Allerdings habe ich etwas noch nicht richtig verstanden. Vielleicht näheres zum Hintergrund: Wir beraten hier gerade einen potentiellen neuen Kunden der sechs Server hat die wir alle neu aufsetzen oder migrieren sollen. Davon zweimal OEM-Lizenz und zweimal Full Package Product. Gut, Punkt eins ist klar - er ist unterlizensiert und muss nachkaufen. Aber die anderen vier Lizenzen würde er gerne behalten. Nun hat unser LIS gesagt, dass er die FPPs mitnehmen kann/darf, die OEM muss er neu kaufen. Damit habe ich allerdings ein Problem, denn erstens war ich der Meinung, dass man OEMs sehr wohl übertragen darf und zweitens wie soll ich denn das anstellen? Hat schon mal jemand versucht diesen COA abzukratzen? Der bleibt nicht intakt. Und wie ja schon gesagt: Ohne COA keine Lizenz. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 2. August 2009 Melden Teilen Geschrieben 2. August 2009 Nun hat unser LIS gesagt, dass er die FPPs mitnehmen kann/darf, die OEM muss er neu kaufen. Was ist ein LIS? Die Abkürzung sagt mir nichts. Ob die OEM Lizenzen überragen werden dürfen muss im dem beiliegenden EULA stehen. Ich behaupte dass es sehr wahrscheinlich ist dass sie übertragen werden dürfen. Aber um sicher zu sein musst du das EULA der Lizenzen lesen. Was den Aufkleber (das COA) angeht so muss er mit denn er (und der original Installationsdatenträger) ist Teil des Lizenznachweises. Daher ohne Aufkleber keien Lizenz. Microsoft äussert sich nicht dazu wie eine Übertragung des COAs aussehen muss aber du wirst im Web einige Ideen dazu finden. Zitieren Link zu diesem Kommentar
marcel_lepkojis 10 Geschrieben 3. August 2009 Melden Teilen Geschrieben 3. August 2009 Du übersiehst dass es dem TO um OEM Lizenzen geht und die sind sehr wohl übertragbar. Lies mal das EULA das eienr XP Lizenz beiliegt. Sorry, aber auch hier muss ich wiedersprechen. Die Lizenz darf als Komponente der PC Hardware an einen anderen Benutzer übertragen werden, jedoch NICHT auf eine andere Hardware: Software als Komponente des Computers – Übertragung. DIESE LIZENZ DARF NICHT GETEILT ODER AUF MEHREREN COMPUTERN GLEICHZEITIG VERWENDET WERDEN. Die SOFTWARE darf nur auf einem einzelnen Computer, wie in diesem EULA ausgeführt, verwendet werden. Wenn Ihnen die SOFTWARE nicht zusammen mit neuer HARDWARE zur Verfügung gestellt wird, sind Sie nicht berechtigt, die SOFTWARE zu verwenden. Sie sind berechtigt, alle Ihre Rechte aus diesem EULA dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, Sie behalten keine Kopien zurück, Sie übertragen die vollständige SOFTWARE (einschließlich aller Komponenten, der Medien und der gedruckten Materialien, aller Updates, dieses EULAs und des Certificates of Authenticity (Echtheitszertifikat)) und die/der Empfänger/in stimmt den Bestimmungen dieses EULAs zu. Sofern die SOFTWARE ein Update ist, muss jede Übertragung auch alle früheren Versionen der SOFTWARE umfassen. Quelle: http://www.microsoft.com/about/legal/useterms/default.aspx (EULA: Win XP Pro / German) Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 3. August 2009 Melden Teilen Geschrieben 3. August 2009 Und wo genau liest du da dass die Software nicht ohne den Computer übertragen werden darf? BTW: Für welches Produkt genau ist diess EULA? Zitieren Link zu diesem Kommentar
fha 10 Geschrieben 4. August 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 4. August 2009 Hi! Was ist ein LIS? Die Abkürzung sagt mir nichts. Sorry, bei uns heißen die MSLIS und ich dachte das sei die offizielle Abkürzung. Habe jetzt erfahren, dass das halt die interne Bezeichnung für Microsoft Lizenzspezialisten ist. D.h. die Leute die die MCP-Prüfungen bzgl. Lizenzrecht bei MS abgelegt haben. Zum Thema COA abbekommen habe ich mittlerweile jede Menge Seiten gewälzt und scheinbar ist der beste Weg der eine Klarsichtklebefolie drüber zu machen (damit er nicht reisst) und dann mit Rasierklinge und Fön zu arbeiten. Ich werde es bei Gelegenheit einmal ausprobieren. Allerdings ist mir nicht klar, wieso man so einen Mechanismus wählt. Bei einem Full Package Product oder Retail-Version oder System Builder ist das doch nicht durchdacht, oder? Hier kann ich die Lizenz definitiv auf neue Hardware mitnehmen und dann baut man so eine Hürde in Form der COA ein. Naja, vielleicht muss ich bei einer Retail-Version tatsächlich einfach mal die Beilagen lesen. Evtl. bin da ja gar nicht verpflichtet die Kleber drauf zu machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 4. August 2009 Melden Teilen Geschrieben 4. August 2009 Warum das so ist entzieht sich meiner Kenntnis, ich habe eine Idee dazu, aber die ist nicht relevant. Was hast du denn für einen original Installationsdatenträger, zu der Lizenz? Der muss auch mit dem COA übertragen werden, da er Lizenzbestandteil ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar
marcel_lepkojis 10 Geschrieben 5. August 2009 Melden Teilen Geschrieben 5. August 2009 Und wo genau liest du da dass die Software nicht ohne den Computer übertragen werden darf? Genau das ist das Thema, ich lese es nirgends. Und wenn es nicht da steht, ist es nach Microsoft nicht erlaubt. BTW: Für welches Produkt genau ist diess EULA? Windows XP Pro D Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 6. August 2009 Melden Teilen Geschrieben 6. August 2009 Dort steht dass eine Übertragung erlaubt ist, oder war ich so schlecht in der Schule... Das bedeutet dass das Recht zu übertragen (wenn die Bedingungen eingehalten werden) gegeben ist. Es gibt keien Bedingung die sagt: "Die Lisznez darf nur zusammen mit der Hardware übertragen werden." Zitieren Link zu diesem Kommentar
marcel_lepkojis 10 Geschrieben 8. August 2009 Melden Teilen Geschrieben 8. August 2009 Dort steht dass eine Übertragung erlaubt ist, oder war ich so schlecht in der Schule... das du sicher ein guter oder unterforderter schüler warst kann sich jeder denken der das forum hier etwas durchstöbert. den sinn des kommentars hab ich nicht ganz verstanden, aber egal (:cool: Ich musste hier nun wirklich bei unserem SAM Ansprechpartner nachhacken, da ich keinerlei weiteren Aussagen von MS zum Thema finden konnte.. Ich hab folgende Info tel. erhalten: 1. In Deutschland ist es erlaubt Windows Client OS Lizenzen aus OEM/Systembuilder Vertriebskanal getrennt von der Hardware als alleinstehendes Produkt zu erwerben 2. Windows Client Betriebssysteme aus dem OEM/Systembuilder Vertriebskanal dürfen jedoch nur 1 x einer PC Hardware zugewiesen werden. Hardware Komponenten können beliebig oft getauscht werden (ggf. erneute Aktivierung, 25x, dann telefonisch). Nicht erlaubt ist der Wechsel des Mainboard Typs, da dies das Elementare Teil, bzw. das Herzstück des Systems ist. 3. SA kann neu zugewiesen werden, benötigt jedoch wieder ein qualifizierendes Betriebssystem als Basis. Ich bekomm das auch nochmal schriftlich. werde fragen ob ich das statement hier mit ansprechpartner posten darf. Allerdings gibt es auch hier einen interessanten Beitrag zu dem Thema (Vista), welcher das zwar alles bestätigt, aber Zweifel bestehen ob diese Einschränkung in Deutschland einem Rechtsstreit standhalten würde. hier Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 9. August 2009 Melden Teilen Geschrieben 9. August 2009 Bitte lass dir auch die rechtsverbindliche Quelle der Information nennen, wenn du die Ausage bekommst. Zitieren Link zu diesem Kommentar
WinMS 10 Geschrieben 13. August 2009 Melden Teilen Geschrieben 13. August 2009 Hallo, eigentlich wollte ich ja auch aus der Diskussion hier schlau werden, bezüglich OEM XP Prof. und Weiterbenutzung nach Rechnerkompletterneuerung. Aber irgendwie zerredet sich das langsam. Habe jetzt mal in der EULA.txt auf dem Rechner gekramt und unter Punkt 1.2 was gefunden. 1.2 Übertragung. Diese Lizenz darf nicht geteilt, auf mehrere Computer übertragen oder auf mehreren Computern gleichzeitig verwendet werden. Die SOFTWARE darf nur auf einem einzelnen COMPUTER, wie in diesem EULA dargelegt, verwendet werden. Sie sind berechtigt, alle Ihre Rechte aus diesem EULA dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, Sie behalten keine Kopien der SOFTWARE zurück. Sofern die SOFTWARE ein Update ist, muss jede Übertragung auch alle früheren Versionen der SOFTWARE umfassen. Diese Übertragung muss außerdem das Echtheitszertifikat-Etikett umfassen. Die Übertragung darf nicht als indirekte Übertragung, beispielsweise als Kommission, erfolgen. Vor der Übertragung muss sich der Endbenutzer, der die Software erhält, mit allen Bestimmungen des EULAs einverstanden erklären. EULAID:XPSP2_RM.0_PRO_OEM_DE das sagt doch nach meinem Verständnis aus, das ich das XP beliebig oft von Rechner zu Rechner mitnehmen kann. Bye Falk Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 14. August 2009 Melden Teilen Geschrieben 14. August 2009 Es kommt immer auf das EULA an dass deienm Produkt beliegt. Nicht für alle Produkte und nicht für alle Versionen war die Übertragung zulässig. Deswegen ist diese Diskussion hier auch sehr akademisch, denn sie kann nicht auf den Einzelfall bezogen werden, da es immer auf das beiliegende EULA ankommt. Zitieren Link zu diesem Kommentar
WinMS 10 Geschrieben 14. August 2009 Melden Teilen Geschrieben 14. August 2009 ... Eula beiliegt... ist ja auch so eine wage Sache. Die Eula ist ja auf der CD drauf. Aber wie wird der Zusammenhang zwischen Aufkleber/Key und der dazugehörigen CD hergestellt? ... wenn man die CD's etwas mischt.... in der Aufbewahrung. Mal nur auf XP bezogen. Bye Falk Zitieren Link zu diesem Kommentar
marka 584 Geschrieben 14. August 2009 Melden Teilen Geschrieben 14. August 2009 Ich empfehle meinen Kunden bei mehreren installierten Systemen folgendes: Einen Ordner anschaffen Für jeden PC ein separates Register in dem Ordner anlegen Einen Zettel mit dem Key vom COA ans "Erste Schritte" - Handbuch tackern Das "Erste Schritte" - Handbuch in eine DIN A 5 Dokumentenhülle und in den Ordner in das passende Register damit Mit den Officelizenzen, CDs und sonstigen Anwendungen genauso verfahren So ist sichergestellt, dass stets geprüft werden kann, ob das mit den Lizenzen passt und welche Lizenz zu welchem PC gehört. Ich persönlich besitze einen Dokumentensafe, in den auch große Ordner reinpassen. So bin ich auch bei einem Feuer einigermaßen auf der sicheren Seite. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 14. August 2009 Melden Teilen Geschrieben 14. August 2009 ... Eula beiliegt... ist ja auch so eine wage Sache. Die Eula ist ja auf der CD drauf. Aber wie wird der Zusammenhang zwischen Aufkleber/Key und der dazugehörigen CD hergestellt? ... wenn man die CD's etwas mischt.... in der Aufbewahrung. Mal nur auf XP bezogen. Alles kein Problem, das EULA wird auch bei jeder Installation mit auf den Rechner kopiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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