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MCSE-Übersetzung = Ingenieur?


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Geschrieben

Hi,

 

zu Beginn, dies ist mein erster Beitrag hier, wenn es die falsche Rubrik ist, bitte verschieben :).

 

Meine Frage ist folgende, dass man zwar in IT-Kreisen mit dem Titel "MCSE" was anfangen kann, der Normalbürger aber keine Ahnung hat was man ist :confused:.

 

Darf man sich also als für die Leute die es nicht wissen (oder kein Englisch können!), als "Microsoft zertifizierter System Ingenieur" ausgeben? Oder ist der "Ingenieur" oder "System Ingenieur" ein geschützter Titel in D.?

 

 

Ich bin gespannt auf eure Antworten,

Mit freundlichen Grüßen :)

Geschrieben

Tja, aber ich bin nun mal MCSE ;).

 

Ich würde mal vermuten, dass die Bezeichnung "Ingenieur" (Ing.) geschützt ist, aber beim "Systemingenieur" bin ich mir nicht sicher :confused:. Was die korrekte Übersetzung für "Systems Engineer" wäre.

 

Mir gehts ja nur darum, ob in D der "Systemingenieur" geschützt ist???

Geschrieben

Na, da bist Du bei uns nicht der einzige :D

 

Das sprengt den Rahmen unseres Forums, wir sind Techies - nicht mehr und nicht weniger.

 

Verwende am besten den offiziellen, ausgeschriebenen Titel "Microsoft Certified Systems Engineer".

Geschrieben
Zumal in D die Bezeichnung "Ingenieur" geschützt ist. So darf man sich nur nennen, wenn man an der Uni war und eine Diplomarbeit erfolgreich geschrieben hat.

 

-Zahni

 

Hallo,

 

nich ganz, man muss ein Diplom (Studium + erfolgreiche Diplomarbeit) haben um sich "Ingenieur" nennen zudürfen, TU, FH oder BA reicht auch.

 

mfg

Geschrieben

Ich empfehle gerade im Zeitalter der Anglo-Philie beim Englischen zu bleiben und Kursiv "Systemengineer" zu schreiben. So Du angeben willst mach daraus einen "herstellerseitig geprüften und zertifizierten Systemengineer"

Geschrieben

Die Frage, wer den Titel Ingenieur tragen darf, ist in den Ingenieurgesetzen der Bundesländer geregelt.

 

Hier ein Auszug aus dem bayerischen Gesetz:

 

(1) Die Berufsbezeichnung "Ingenieur und Ingenieurin" allein oder in einer Wortverbindung darf führen,

 

1.

wer

 

a)

ein mindestens dreijähriges Studium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule oder an einer deutschen Fachhochschule oder

b)

ein mindestens dreijähriges Studium an einer deutschen öffentlichen oder ihr hinsichtlich des Studienabschlusses rechtlich gleichgestellten deutschen privaten Ingenieurschule oder

c)

einen Betriebsführerlehrgang einer deutschen staatlich anerkannten Bergschule

 

mit Erfolg abgeschlossen hat oder

2.

wem durch die zuständige Behörde das Recht verliehen worden ist, die Bezeichnung 'Ingenieur (grad.)' und 'Ingenieurin (grad.)' oder einen Diplomgrad in einer Wortverbindung mit der Bezeichnung 'Ingenieur' und 'Ingenieurin' zu führen.

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Gast
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