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Office 2007 SMB und 2 Notebooks


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Moin,

 

ich habe mal eine Frage: einer unserer Chefs hat 2 Notebooks: ein großes Notebook samt Dockingstation, den er anstelle eines PCs als Desktopreplacement nutzt und ein kleines Netbook, das er meistens für Präsentationen im Hause nutzt , um nicht immer das große mitschleppen zu müssen.

 

Nun hat er auf dem großen Notebook ein Office 2007 SMB, welches wir als FPP gekauft haben installiert. Die PURs sagen ja nun aus, dass man die Lizenz einem Gerät fest zu teilen muss und dieses Gerät ist dann das lizensierte Gerät.

 

Weiterhin sagt die PUR, das man berechtigt ist, es auf einem tragbaren Gerät das durch den einzigen Hauptbenutzer zu nutzen ist, zu installieren.

 

Darf ich dann somit also diese Lizenz, die schon auf dem großen Notebook ist, auch auf das kleine Notebook aufspielen? Eigentlich doch schon , oder , da ja die PUR beim ersten Gerät nicht vorschreibt, ob es Desktop , Notebook oder was auch imemr sein muss , ausser physisch vorhanden.

 

Beide Notebooks werden btw. ausschliesslich von ein und der selben Person genutzt , also keine Poolnotebooks oder sowas.

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Weiterhin sagt die PUR, das man berechtigt ist, es auf einem tragbaren Gerät das durch den einzigen Hauptbenutzer zu nutzen ist, zu installieren.

 

Darf ich dann somit also diese so Lizenz, die schon auf dem großen Notebook ist, auch auf das kleine Notebook aufspielen?

 

Nein du darfst die Lizenz so nicht zusätzlich auf dem zweiten Notebook verwenden!

 

Die PUR gelten nur für Volumenlizenzen, nicht für FPP Produkte. Hier gilt das beiliegnde EULA.

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http://www.microsoft.com/downloads/details.aspx?displaylang=de&FamilyID=4285d6f7-dfdd-44a6-a21d-8e9899082b15

sagt aber was anderes wenn ich mich nicht verlesen habe:

 

Nachfolgend finden Sie drei separate Teile mit Lizenzbedingungen. Nur ein Teil gilt für Sie. Um zu bestimmen, welche Lizenzbedingungen für Sie gelten, überprüfen Sie die Lizenzbezeichnung, die entweder auf Ihrem Product Key, in der Nähe des Produktnamens auf Ihrem Echtheitszertifikat (Certificate of Authenticity oder COA) oder auf der Downloadseite, wenn Sie Ihren Product Key online erworben haben, gedruckt ist. Lautet die Bezeichnung „FPP“,

 

und dort bei FPP steht dann:

2.RECHTE ZUR INSTALLATION UND NUTZUNG. Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden, sind Sie verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Gerät zuzuweisen. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät“. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet. a.Lizenziertes Gerät. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf dem lizenzierten Gerät zu installieren und zu verwenden.

b.Tragbares Gerät. Sie sind berechtigt, eine weitere Kopie auf einem tragbaren Gerät zur Verwendung durch die einzige Hauptnutzerin oder den einzigen Hauptnutzer des lizenzierten Geräts zu installieren.

 

Bye

Norbert

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:) Das ist mir schon klar. Ich vermute (ja, mehr kann ich in dem Fall nicht tun), dass er auch daraus zitiert hat. Ihm gehts ja darum, dass das erste Gerät ebenfalls ein tragbares Gerät ist und er deswegen knobelt. ;)

 

Bye

Norbert

 

PS: Der Link war übrigens für FPP und nicht für Volumenlizenzkunden, deswegen wirkt deine Aussage oben vielleicht etwas zu absolut. ;)

 

PPS: Woher weißt du, auf welche PUR er sich beruft?

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PS: Der Link war übrigens für FPP und nicht für Volumenlizenzkunden, deswegen wirkt deine Aussage oben vielleicht etwas zu absolut. ;)

 

Hab ich schon verstanden, deswegen auch die Konkretisierung in meinem Folgebeitrag.

 

PPS: Woher weißt du, auf welche PUR er sich beruft?

 

Das weiss ich nicht. Muss ich aber auch nicht wissen da es für alle Volumenlizenzen nur ein PUR gibt in welchem alle Rechte für alle Volumenlizenzen geregelt sind.

 

Einzige Unterschiede sind die Veröffentlichungsdaten der einzelnen Dokumente. Wenn es neue Produkte gibt wird es eine neue Version der PURs veröffentlicht, in welche die neuen Produkte aufgenommen werden (und alte rausgenommen).

 

Das Zweitnutzungsrecht für mobile Geräte steht da aber schon seit vielen Jahren unverändert drinnen, so dass es irrelevant ist welche PUR Version er genau gelesen hat.

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Moin,

 

zuerst mal ja, ich habe es auch gerade gesehen, das sich die PURs nur auf Volumenlizenzprogramme beziehen und habe auch von da fälschlicherweise zitiert. Insofern war die Frage schon mal unsinnig, danke für den Hinweis.

 

Glücklicherweise sagt aber EULA des Produktes ähnliches aus, habe es gerade noch mal auf dem Medium des Produktes nachgelesen und kopier es einfach mal hier rein:

 

2. RECHTE ZUR INSTALLATION UND NUTZUNG. Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden, sind Sie verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Gerät zuzuweisen. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät“. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet.

a. Lizenziertes Gerät. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf dem lizenzierten Gerät zu installieren und zu verwenden.

b. Tragbares Gerät. Sie sind berechtigt, eine weitere Kopie auf einem tragbaren Gerät zur Verwendung durch die einzige Hauptnutzerin oder den einzigen Hauptnutzer des lizenzierten Geräts zu installieren.

c. Trennung von Komponenten. Die Komponenten der Software werden als eine Einheit lizenziert. Sie sind nicht berechtigt, die Komponenten zu trennen und auf unterschiedlichen Geräten zu installieren.

 

Die Frage bleibt also die selbe, nun aber mit der richtigen EULA :)

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