cschra 10 Geschrieben 20. November 2009 Melden Teilen Geschrieben 20. November 2009 Hallo Forum, ich habe eine Frage zu den external Connector Lizenzen die für den Windows Server 2008 R2 erhältlich sind. Im Prinzip geht es um die zwei folgenden Produkte aus dem OPEN Value Programm: - Windows Server External Connector (Win Svr ExtConn) - Windows Remote Desktop Services External Connector (Win Rmt Dsktp Svcs Ext Conn) Mein Gedanke ist jetzt folgender: Ich kaufe einen Windows Server 2008 R2 System Builder und statte diesen mit den beiden Lizenzen aus. Jetzt können aus fremden Unternehmen beliebig viele Mitarbeiter auf diesen Server mittels Remotedesktop connecten. Ich selber darf nur zwei mal Administrativ drauf. Ist dieser Gedanke falsch oder richtig? Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 20. November 2009 Melden Teilen Geschrieben 20. November 2009 Mein Gedanke ist jetzt folgender: Ich kaufe einen Windows Server 2008 R2 System Builder und statte diesen mit den beiden Lizenzen aus. Jetzt können aus fremden Unternehmen beliebig viele Mitarbeiter auf diesen Server mittels Remotedesktop connecten. Die Mitarbeiter der fremden Unternehmen dürfen aber auch keine "Erfüllungsgehilfen" von eurem Unternehmen sein. Ein Beispiel für solche "Erfüllungsgehilfen" wären Versicherungsvertreter die zwar selbstständig sind, aber im Auftrag einer Gesellshcaft unterwegs, so dass die Versicherungsgesellschaft einfach ihre Mitarbeiter so ausgelagert hat. Ich selber darf nur zwei mal Administrativ drauf. Das kommt darauf an was du genau vor hast. Erzähl doch bitte mal wie dein komplettes Konzept aussieht und was damit geplant ist. Nur wenn wir alle Informationen haben können wir kompetent helfen. Ein nur kleiner Blick auf ein Detail ist für eine vernünftige Aussage zu wenig. Zitieren Link zu diesem Kommentar
cschra 10 Geschrieben 20. November 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 20. November 2009 (bearbeitet) Die Mitarbeiter der fremden Unternehmen dürfen aber auch keine "Erfüllungsgehilfen" von eurem Unternehmen sein. Ein Beispiel für solche "Erfüllungsgehilfen" wären Versicherungsvertreter die zwar selbstständig sind, aber im Auftrag einer Gesellshcaft unterwegs, so dass die Versicherungsgesellschaft einfach ihre Mitarbeiter so ausgelagert hat. Nein, ist ein Kunde, der meine Software ausführt. Er bezahlt nur Geld an mich, dass er das darf. Das kommt darauf an was du genau vor hast. Erzähl doch bitte mal wie dein komplettes Konzept aussieht und was damit geplant ist. Nur wenn wir alle Informationen haben können wir kompetent helfen. Ein nur kleiner Blick auf ein Detail ist für eine vernünftige Aussage zu wenig. Ich will nur drauf wenn der Kunde ein Problem mit meiner Software hat. Ja das Konzept ist relativ einfach. Der Server läuft bei mir in einem Rechenzentrum und führt meine Software aus. Diese stelle ich dem Kunden per RDS zur Verfügung. Er führt sie aus und wenns Probleme gibt helfe ich ihm per Remote und Telefon. Mehr passiert nicht auf dem Server. Die Software von mir ist eine einfache Verwaltungssoftware mit angeschlossener MySQL Datenbank. Achso, was vielleicht doch noch Interessant ist: Es sollen auf einem Server "nur" 100 Kunden arbeiten und es soll auch mehrere Server irgendwann geben. bearbeitet 20. November 2009 von cschra Noch was eingefallen... Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 20. November 2009 Melden Teilen Geschrieben 20. November 2009 Ok verstehe... Dann ist das was du da anbietest ein "hosted Service" Der Kunde bezahlt dafür deien Software nutzen zu dürfen und auch dafür das du die Infrastruktur (Server Terminalserver, external Connectoren, etc.) zur Verfügung stellst. Habe ich das richtig verstanden? Zitieren Link zu diesem Kommentar
cschra 10 Geschrieben 20. November 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 20. November 2009 Hi! Ja, genau. So soll es dann mal aussehen. Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar
Mr. Anonymous 10 Geschrieben 20. November 2009 Melden Teilen Geschrieben 20. November 2009 Die Mitarbeiter der fremden Unternehmen dürfen aber auch keine "Erfüllungsgehilfen" von eurem Unternehmen sein. Ein Beispiel für solche "Erfüllungsgehilfen" wären Versicherungsvertreter die zwar selbstständig sind, aber im Auftrag einer Gesellshcaft unterwegs, so dass die Versicherungsgesellschaft einfach ihre Mitarbeiter so ausgelagert hat. Ist in dem Falle nicht der Begriff Erfüllungsgehilfen aus dem Zusammenhang gerissen? Der Absatz in den Purs lautet: "... „Externe Nutzer“ bedeutet*Nutzer, die weder (i) Angestellte von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen sind noch (ii)*Vertragspartner oder Erfüllungsgehilfen vor Ort von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen sind..." Gerade beim Beispiel einer Versicherungsgesellschaft sind die Versicherungsvertreter zwar Erfüllungsgehilfen aber nicht vor Ort. Somit trifft doch der Punkt gar nicht auf diese zu. Oft haben besagte Vertreter nichteinmal einen richtigen Vertrag mit der Versicherung und fallen somit auch nicht unter den Punkt Vertragspartner. In dem Falle wären Sie "externe Nutzer" Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 20. November 2009 Melden Teilen Geschrieben 20. November 2009 Ja, genau. So soll es dann mal aussehen. Dann ist das was du da vor hast das anbieten gehosteter Services und das darfst du mit den normalen Lizenzen nicht machen, da bei diesen eine Vermietung oder Verpachtung ausgeschlossen ist.. Hier musst du einen speziellen Vertrag (Service Provider Licens Agreement) mit MS abschliessen der das erlaubt. Preislich kommst du auf dasselbe raus nur hast du dann die Rechte mit dabei die du brauchst. @Mr. Anonymous: Letzte Aufforderung zuerst den Thread zu lesen und nur dann etwas zu schreiben wenn du etwas zielführendes beitragen kannst. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Mr. Anonymous 10 Geschrieben 21. November 2009 Melden Teilen Geschrieben 21. November 2009 Letzte Aufforderung zuerst den Thread zu lesen und nur dann etwas zu schreiben wenn du etwas zielführendes beitragen kannst. Was soll das? Das ist hier doch ein Forum was bedeutet das Probleme zur Diskussion gestellt werden und dazu Gedanken, Meinungen und Erfahrungen abgegeben werden können. Du scheinst das hier wohl als deine eigene Sprechstunde zu betrachten. Im oben genannten Falle machst du eine Aussage die Meiner Meinung nach einfach nicht stimmt. Wenn du das anders Siehst korrigiere Sie und begründe es vernünftig, aber Sprüche wie "Letzte Aufforderung" kannste lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
cschra 10 Geschrieben 23. November 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 23. November 2009 Hallo! Aha, okay. Also ein ganz anderes Lizenzprogramm. Das gibt es aber nicht bei "meinem" Distri, schließt man da direkt einen Vertrag mit Microsoft. Also ohne "Zwischenhändler" sag ich mal. Oder gibt es da spezielle Händler? Grüße //Edit: Ah wenn man mal 2 Minuten sucht findet man auch diese Seite: http://www.microsoft.com/germany/serviceprovider/spl.mspx Allerdings ist die Seite etwas langsam und unübersichtlich Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 23. November 2009 Melden Teilen Geschrieben 23. November 2009 So weit mir bekannt ist musst du dich deswegen direkt an MS wenden. Wenn du willst schicke mir eine PN, gebe ich dir einen Kontakt an den du dich wenden kannst. Zitieren Link zu diesem Kommentar
cschra 10 Geschrieben 23. November 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 23. November 2009 Hallo! Oh ja das wäre interessant für mich! Wäre toll, wenn du mir da was zukommen lassen kannst. Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar
Empfohlene Beiträge
Schreibe einen Kommentar
Du kannst jetzt antworten und Dich später registrieren. Falls Du bereits ein Mitglied bist, logge Dich jetzt ein.