Gast imebro Geschrieben 12. Februar 2010 Melden Teilen Geschrieben 12. Februar 2010 (bearbeitet) Hallo an Alle, heute mal eine ungewöhnliche Frage an die Experten unter Euch: Im Rahmen des Wechsels des Aufenthaltsbestimmungsrechtes für meine beiden Kinder wird mir seitens meiner geschiedenen Frau unterstellt, ich habe meinem 14-jährigen Sohn an einem bestimmten Datum jugendgefährdende Spiele auf den PC gespeichert, den ich ihm vor kurzem zusammen geschraubt habe. Zwar habe ich ihm ein paar Spiele auf den PC gespeichert - jedoch keine jugendgefährdenden, sondern ganz einfache Denk-Spielchen. Meine geschiedene Frau hat angeblich eine Liste der jugendgefährdenden Spiele, die sich angeblich auf dem PC befanden ausgedruckt. Nun meine eigentliche Frage: Ist es ggf. denkbar, dass verschiedene Spiele nachträglich auf den PC gespeichert wurden und dass dann auch das entsprechende Datum des Tages geändert wurde, an dem diese gespeichert worden sind? Nur so könnte ich mir erklären, dass es eine Liste gibt, die beweist, dass ich bereits diese jugendgefährdenden Spiele dort gespeichert habe. Wie beweiskräftig wäre also eine ausgedruckte Liste mit dem Datum der Speicherung der Spiele vor Gericht? Achjaaa... wichtig... merkwürdiger Weise wurde der PC nach ausdrucken der Liste formatiert... Danke Euch für Eure Hilfe! Gruss imebro bearbeitet 12. Februar 2010 von imebro Link zu diesem Kommentar
s_sonnen 20 Geschrieben 12. Februar 2010 Melden Teilen Geschrieben 12. Februar 2010 Hi imebro. Ja, das Datum einer Datei läßt sich ändern. Es gibt tools wie "DateEdit" oder den "attribute changer" mit denen das ziemlich problemlos möglich ist (ich geh mal davon aus das es ein OS von MS ist). Wenn aber, zufälligerweise, die HD formatiert wurde ist das eher ein Fall für die Forensik. Hast Du Glück, und die HD, dann kannst Du möglicherweise mit speziellen tools die Daten wiederherstellen. Falls die Formatierung professionell gemacht wurde brauchst Du dann aber schon wirkliche Forensikspezialisten um da noch was zu bekommen, ... und der Erfolg ist nicht garantiert. Ob Dir das allerdings was bringt ist die andere Frage. Zur Frage der Beweiskraft: sorry, wir dürfen keine rechtlichen Fragen beantworten und wir tun's auch nicht. ciao und ein närrisches Wochenende M. Link zu diesem Kommentar
Damian 1.533 Geschrieben 14. Februar 2010 Melden Teilen Geschrieben 14. Februar 2010 Hi. Zur Frage der Beweiskraft: sorry, wir dürfen keine rechtlichen Fragen beantworten und wir tun's auch nicht. So ist es, darum mit Hinweis auf unsere Boardregeln geschlossen. @ imebro Wende dich an einen Rechtsberater, der sich mit dieser speziellen Thematik auskennt. Ohne Gutachten bleibt das alles bloße Vermutung. Damian Link zu diesem Kommentar
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