uwe_renz 10 Geschrieben 1. März 2010 Melden Teilen Geschrieben 1. März 2010 Folgende 2 Fragen würde ich zur Diskussion stellen: -Wie bekommt ein Terminal Client User Zugriff auf die Anzeigeeinstellungen? (Handelt es sich um eine Einstellung in der Gruppenrichtlinie?) -Wie kann eine aktive Terminal Client Sitzung automatisch nach einer gewissen Zeit der Inaktivität gesperrt werden? Danke vorab! Zitieren Link zu diesem Kommentar
Shao-Lee 11 Geschrieben 1. März 2010 Melden Teilen Geschrieben 1. März 2010 Zum Sperren: Terminalserverdienstekonfiguration => Sitzungen => Leerlaufsitzungslimit Ist das Limit erreicht, wird die Sitzung abgemeldet (nicht gesperrt). Willst Du das mit dem Sperren hinbekommen, gibts die Möglichkeit mit einem Bildschirmschoner, der sich nach x Minuten aktiviert und die Passworteingabe anfordert (Kennworteingabe bei Reaktivierung). So haben wir das gelöst. Zitieren Link zu diesem Kommentar
uwe_renz 10 Geschrieben 1. März 2010 Autor Melden Teilen Geschrieben 1. März 2010 Danke schon einmal! Wie kann der TC-Benutzer seinen Bildschirmschoner bearbeiten? Auf die 'Eigenschaften von Anzeige' hat er keine Rechte. Wo werden die freigegeben? Zitieren Link zu diesem Kommentar
GuentherH 61 Geschrieben 1. März 2010 Melden Teilen Geschrieben 1. März 2010 Hallo. Wie kann der TC-Benutzer seinen Bildschirmschoner bearbeiten? Auf die 'Eigenschaften von Anzeige' hat er keine Rechte Findest du das wirklich sinnvoll, dass ein User einen monströsen 3D-Bildschirmschoner aktivieren kann, und damit die Ressourcen der anderen User verbraucht? LG Günther Zitieren Link zu diesem Kommentar
uwe_renz 10 Geschrieben 2. März 2010 Autor Melden Teilen Geschrieben 2. März 2010 Natürlich will ich den Benutzer soweit es geht einschränken, aber wie soll selbst ich den Bildschirmschoner einstellen, ohne ihm vorübergehend mehr Rechte einzuräumen? Vielleicht sehe ich gerade auch den Wald nicht so richtig? Für mich sieht das im Moment so aus, als müsse ich jedem TC-Nutzer über seine Gruppe bspw. Hauptbenutzer oder sogar Administratorrechte geben, die Änderungen vornehmen und anschließend die Zugehörigkeit rückgängig machen!? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Empfohlene Beiträge
Schreibe einen Kommentar
Du kannst jetzt antworten und Dich später registrieren. Falls Du bereits ein Mitglied bist, logge Dich jetzt ein.