Jack Bauer 10 Geschrieben 1. März 2010 Melden Teilen Geschrieben 1. März 2010 Hallo zusammen! Ich habe da mal eine lizenzrechtliche Frage zu einem fiktiven Sachverhalt: Jemand hat ein Notebook mit einer Windows XP Tablet-PC-Edition Recovery-Version. Er hatte keine Lust auf die vorinstallierten Herstellerprogramme und erstellte sich einen Tablet-PC-Edition-Installationsdatenträger auf der Basis der Recovery-CDs. Zur Hilfe nimmt er Tools die entweder Freeware sind oder für die er lizensiert war. Nun ist das Notebook defekt und er braucht das Betriebssystem nicht mehr. Er verkauft das Recovery-CD-Set, das Booklet und den COA-Aufkleber bei einem Internetauktionshaus. Der selbsterstellte Datenträger ist nicht Teil dieser Auktion, wird aber mitgeliefert, weil dem Käufer die Installation erleichtert werden soll. Hätte er sich strafbar gemacht? Jack Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 1. März 2010 Melden Teilen Geschrieben 1. März 2010 Fiktive Gegenfrage zu deinem fiktiven Sachverhalt: Was hätte denn dazu in dem EULA gestanden dass der XP Tablet PC Edition mitgeliefert worden wäre? Reelle Gegenfrage: Für was ist das relevant? Willst du so eine Recovery CD verkaufen oder nicht? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Jack Bauer 10 Geschrieben 1. März 2010 Autor Melden Teilen Geschrieben 1. März 2010 Hallo Herr Doktor! :) OK, ist auch eher reell als fiktiv. Ein Bekannter hat es so wie beschrieben verkauft, Stress mit dem Käufer bekommen und mich um Rat gefragt. Leider kann ich die Frage nicht mit Sicherheit beantworten. Meines Wissens ist die Lizenz komplett, weil Sie aus drei Teilen besteht: Booklet, (Recovery-)CDs und Aufkleber. Es sind drei Fragen offen: - Darf er die Recovery-Version verkaufen? - Durfte er sich eine "eigene" CD erstellen? - Darf er diese kostenlos dazugeben? Jack Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 1. März 2010 Melden Teilen Geschrieben 1. März 2010 Verkaufen darf er wass er will nur erwirbt der Käufer damit kein Nutzungsrecht da dieses an die Original hardware gebunden war. Eine Kopie des original Datenträgers oder eine Kopie von Teilen davon darf er nicht witergeben das ist schon eine Raubkopie! Sorry wer ist denn im Ernst so (ich formuliere es freundlich) "naiv" und meint dass diese Vorgehensweise ok ist? Sorry aber die schlechte Bewertung bei EBAy und den Stress mit dem Käufer hat er sich ehrlich erarbeitet.... Zitieren Link zu diesem Kommentar
Jack Bauer 10 Geschrieben 1. März 2010 Autor Melden Teilen Geschrieben 1. März 2010 Verkaufen darf er wass er will nur erwirbt der Käufer damit kein Nutzungsrecht da dieses an die Original hardware gebunden war. Ist das bei Recovery-Versionen immer so? Eine Kopie des original Datenträgers oder eine Kopie von Teilen davon darf er nicht witergeben das ist schon eine Raubkopie! War mir eigentlich schon klar, wollte es nur noch einmal bestätigt haben... Jack Zitieren Link zu diesem Kommentar
Necron 71 Geschrieben 1. März 2010 Melden Teilen Geschrieben 1. März 2010 Ist das bei Recovery-Versionen immer so? Ja ist immer so. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Jack Bauer 10 Geschrieben 1. März 2010 Autor Melden Teilen Geschrieben 1. März 2010 Danke Euch! Jack Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 1. März 2010 Melden Teilen Geschrieben 1. März 2010 Ist das bei Recovery-Versionen immer so? Bis XP war es immer so dass die Lizenz an die Hardwar egebunden ist. Irgendwann wurde das für XP aufgehoben. Ob es für die genannte Version gilt steht in dem mitgelieferten EULA. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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