Die.Minka 10 Geschrieben 11. März 2010 Melden Teilen Geschrieben 11. März 2010 Hallo an Alle, ich habe zwar gesehen das zufällig ein ähnliches Thema ein Threat vor mir angesprochen wurde aber ich wollte den Threat nicht kapern deshalb hier eine neue Anfrage :-) In meinem Unternehmen kaufen wir bisher die PC`s mit einer Windows 7 Pro OEM Lizenz. Wir nutzen das Downgraderecht um auf diesen Windows XP Pro zu installieren. Den VLK sowie den Datenträger für XP haben wir über einen OPEN License Vertrag gekauft. Nun zu meiner Frage: Laut MSLT darf ich Win XP Pro bis 18 Monate nach Verfügbarkeit von Windows 7 oder bis zum Erscheinen von Windows 7 Service Pack 1, anstelle von Windows7 nutzen. Das bedeutet wenn das SP1 für Windows7 heraus kommt fällt das Downgraderecht weg. Welche Varianten habe ich dann noch um weiterhin Win XP einsetzen zu können? Ich glaube eine Möglichkeite wäre es zu jeder OEM Lizenzen eine SA zu kaufen, weil ich in einem Volmenlizenzvertrag dauerhaft das Downgraderecht habe ist das Richtig? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 11. März 2010 Melden Teilen Geschrieben 11. März 2010 Nun zu meiner Frage: Laut MSLT darf ich Win XP Pro bis 18 Monate nach Verfügbarkeit von Windows 7 oder bis zum Erscheinen von Windows 7 Service Pack 1, anstelle von Windows7 nutzen. Das bedeutet wenn das SP1 für Windows7 heraus kommt fällt das Downgraderecht weg. Welche Varianten habe ich dann noch um weiterhin Win XP einsetzen zu können? Was ist "MSLT"? Das sagt mir nichts. Habt ihr Windows7 nur als OEM version, oder als Open Lizenz? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Die.Minka 10 Geschrieben 11. März 2010 Autor Melden Teilen Geschrieben 11. März 2010 Sorry meine EULA ... Microsoft Software License Terms (MSLT) heißt es jetzt glaube bei MS Office oder? Wir haben Windows 7 für jeden Rechner als OEM, aber auch 1x mit SA im OPEN Vertag gekauft. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 11. März 2010 Melden Teilen Geschrieben 11. März 2010 Kannst du mir bitte mal den Teil des EULA posten in dem das steht was du oben beschrieben hast. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Die.Minka 10 Geschrieben 11. März 2010 Autor Melden Teilen Geschrieben 11. März 2010 HIer mal der Eintrag aus der EULA von Win 7 Pro 15. DOWNAGRADE. Sie sind berechtigt, anstelle der SOftware einer der folgenden früheren Versionen zu verwenden: - Windows Vista Business - Microsoft Windows XP Professional - Microsoft Windows Professional x64 Edition oder - Microsoft Windows XP Tablet PC Edition .... OKOK , das mit den 18 MOnaten und dem SP1 steht da nicht drin :-) Das ist dann doch eher aus den Medien. Zitieren Link zu diesem Kommentar
HerrPaschulke 10 Geschrieben 7. April 2010 Melden Teilen Geschrieben 7. April 2010 Das mit SP1 habe ich auch mal inoffiziell gehört. ist da jetzt mit den 18 Monaten oder Erscheinen von SP1 was dran? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 7. April 2010 Melden Teilen Geschrieben 7. April 2010 Das mit SP1 habe ich auch mal inoffiziell gehört. Wenn in den Nutzungsbedingungen oder anderen rechteverbindlichen Dokumenten nichts anderes steht sind die eingeräumten Rechte zeitlich unbefristet. Zitieren Link zu diesem Kommentar
walswe 10 Geschrieben 7. April 2010 Melden Teilen Geschrieben 7. April 2010 Hallo zusammen, ich schließe mich der Meinung von Dr.Melzer voll an: wenn in den Nutzungsbedinungen zum Zeitpunkt des Einkaufs der Lizenz das Downgrade auf XP möglich war, dann ist das eingeräumte Recht zeitlich unbefristet, für diese Lizenzen. Die EULA wird sich aber dann mit erscheinen des SP1 für Win7 (oder eben 18Monate nach Win7 Verfügbarkeit) ändern, und dann kein Downgraderecht mehr einräumen. Diese geplante Änderung wir von MS ganz offen kommuniziert - Seite 5: http://download.microsoft.com/download/C/D/7/CD7DB8B0-06AA-4EC0-B624-521BDCCE05A2/win7_volume%20licensing_guide%209_2009.pdf Grüße, Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 8. April 2010 Melden Teilen Geschrieben 8. April 2010 guten Morgen :) ja, das liebe Lizenzrecht :) Beispiel: Gestern habe ich WIN-7 mit Downgraderecht auf XP gekauft, heute kaufe ich wiederum WIN-7, aber die EULA wurde geändert und erlaubt mir nur noch das Downgraderecht auf VISTA. Die gestrige Version darf ich weiterhin bis XP downgraden, steht ja so in der EULA für genau diese Lizenz drin! Mit der von heute hätte ich leider kein XP mehr einsetzen dürfen. Deswegen muss man ja auch alle EULA´s aufbewahren, wenn es mal zur Überprüfung kommt ... SA via OPEN hinzu zu kaufen ist eine gute Idee, bringt ja zusätzlich noch die Enterprise-Vorteile! Angenehmen Tag euch Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 8. April 2010 Melden Teilen Geschrieben 8. April 2010 SA via OPEN hinzu zu kaufen ist eine gute Idee, bringt ja zusätzlich noch die Enterprise-Vorteile! Und ich hab ein Dokument (Produktnutzungsrechte) welches die Nutzung aller Produkte regelt, womit der EULA Hickhack wegfällt... Zitieren Link zu diesem Kommentar
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