Jump to content

Vereinbarungen für Internetnutzung


Der letzte Beitrag zu diesem Thema ist mehr als 180 Tage alt. Bitte erstelle einen neuen Beitrag zu Deiner Anfrage!

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich hab gerade von der Geschäftsführung die Aufgabe bekommen eine Vereinbarung aufzusetzen die jeder Mitarbeiter unterschreiben muß. Darin soll eben stehen für was der zur Verfügung gestellte Internetzugang genutzt werden darf, und für was nicht.

Logging findet bei uns nicht statt, außer wenn überhaupt mal auf Seite der Admins zur Fehleranalyse.

Gibt es da irgendwo ein Musterschreiben oder ein paar Anhaltspunkte?

Danke!

Geschrieben (bearbeitet)

Hi scirocco790.

 

Da das Ganze eine rechtlich wohl eher heikle Geschichte ist würd' ich Dir die Beratung durch einen Rechtsanwalt schon empfehlen.

Den technischen Rahmen kannst Du bestimmt in Worte fassen aber ob das dann auch wirklich wasserdicht und "rechtsverdrehsicher" ist?

Zur etwas genaueren Info kannst Du ja mal nach betrieblichem Datenschutzbeauftragten und seinen Aufgaben im Inet gucken.

Ach ja, den Betriebsrat solltest Du dabei natürlich auch nicht vergessen sonst kann's da ganz schön Ärger geben.

http://www.juraforum.de/forum/archive/t-27919/regelung-der-privaten-internet--und-email-nutzung-im-unternehmen

http://www.contentmanager.de/magazin/artikel_415_private_internetnutzung_am_arbeitsplatz.html

http://www.tse.de/vereinbarungen/internet%20und%20netze/InternetZugang2.html'>http://www.tse.de/vereinbarungen/internet%20und%20netze/InternetZugang2.html

http://www.tse.de/vereinbarungen/internet%20und%20netze/

Du kannst Dir die links ja mal angucken.

 

ciao und 'nen angenehmen Resttag

M.

bearbeitet von s_sonnen
links eingefügt
Geschrieben

Danke für die Links. Ich hab mir auch grad mal die Sache mit dem Datenschutzbeauftragten angesehen. So wie ich das verstehe ist die Benennung eines selbigen (sehr wahrscheinlich ich :shock: ) bei unserer Unternehmensgröße, ca. 70 EDV Benutzer, sogar zwingend notwendig, oder?

Der letzte Beitrag zu diesem Thema ist mehr als 180 Tage alt. Bitte erstelle einen neuen Beitrag zu Deiner Anfrage!
Gast
Dieses Thema wurde für weitere Antworten geschlossen.
×
×
  • Neu erstellen...