scirocco790 11 Geschrieben 15. März 2010 Melden Teilen Geschrieben 15. März 2010 Ich hab gerade von der Geschäftsführung die Aufgabe bekommen eine Vereinbarung aufzusetzen die jeder Mitarbeiter unterschreiben muß. Darin soll eben stehen für was der zur Verfügung gestellte Internetzugang genutzt werden darf, und für was nicht. Logging findet bei uns nicht statt, außer wenn überhaupt mal auf Seite der Admins zur Fehleranalyse. Gibt es da irgendwo ein Musterschreiben oder ein paar Anhaltspunkte? Danke! Link zu diesem Kommentar
s_sonnen 20 Geschrieben 15. März 2010 Melden Teilen Geschrieben 15. März 2010 (bearbeitet) Hi scirocco790. Da das Ganze eine rechtlich wohl eher heikle Geschichte ist würd' ich Dir die Beratung durch einen Rechtsanwalt schon empfehlen. Den technischen Rahmen kannst Du bestimmt in Worte fassen aber ob das dann auch wirklich wasserdicht und "rechtsverdrehsicher" ist? Zur etwas genaueren Info kannst Du ja mal nach betrieblichem Datenschutzbeauftragten und seinen Aufgaben im Inet gucken. Ach ja, den Betriebsrat solltest Du dabei natürlich auch nicht vergessen sonst kann's da ganz schön Ärger geben. http://www.juraforum.de/forum/archive/t-27919/regelung-der-privaten-internet--und-email-nutzung-im-unternehmen http://www.contentmanager.de/magazin/artikel_415_private_internetnutzung_am_arbeitsplatz.html http://www.tse.de/vereinbarungen/internet%20und%20netze/InternetZugang2.html'>http://www.tse.de/vereinbarungen/internet%20und%20netze/InternetZugang2.html http://www.tse.de/vereinbarungen/internet%20und%20netze/ Du kannst Dir die links ja mal angucken. ciao und 'nen angenehmen Resttag M. bearbeitet 15. März 2010 von s_sonnen links eingefügt Link zu diesem Kommentar
scirocco790 11 Geschrieben 15. März 2010 Autor Melden Teilen Geschrieben 15. März 2010 Danke für die Links. Ich hab mir auch grad mal die Sache mit dem Datenschutzbeauftragten angesehen. So wie ich das verstehe ist die Benennung eines selbigen (sehr wahrscheinlich ich :shock: ) bei unserer Unternehmensgröße, ca. 70 EDV Benutzer, sogar zwingend notwendig, oder? Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 15. März 2010 Melden Teilen Geschrieben 15. März 2010 Bitte stell eall diese fragen an den rechtsberater deines Vertrauens. Wir dürfen keine rechtsberatung machen weshalb der Beitrag geschlossne ist. Vielen Dank für dein verständnis. Link zu diesem Kommentar
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