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Reimaging Windows


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Halli Hallo,

 

Ich weiß dass es schon mehrmals durchgekaut worden ist doch wir sind hier über etwas gestolpert, dass uns richtig stuzig macht.

 

Das Unternehmen hat 400 PC´s alle Computer wurden mit Windows XP Prof OEM bzw. Windows Vista Business OEM bzw. Windows 7 Prof OEM gekauft.

 

In einem Selectvertrag wurde 1 Windows XP UpG gekauft.

 

Ist es erlaubt, dass das Unternehmen Windows XP Prof per Reimage installiert?

Bis Heute behaupte ich ja.

 

vor zwei Wochen hat Microsoft den Systems Pool im Select vertrag geschlossen, da nur die eine Upg Lizenz gekauft worden ist.

 

Bin ich richtig in der Annahme, dass seit dem der Pool geschlossen wurde, kein Reimagen mehr erlaubt ist? Das Reimage Recht kommt meiner Meinung nach aus dem Master Agreement mit MS und ab der (Vertragsversion 6.6 verfällt das Reimagerecht bei Schließung eines Pools). Lieg ich da richtig?

 

Falls ich richtig liege, wie löse ich das Problem?

Kauf eines E-Open Upg (2 Jahre Laufzeit?)

 

Viele Grüße

Chrisitan

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Den Hinweis habe ich von zwei unterschiedlichen Quellen:

erste Quelle ist ein MS Large Account Reseller

zweite Quelle ist ein SAM Consultant

 

Mir war das auch neu *g*...

 

Problem ist:

Wir möchte natürlich weiterhin Windows XP per Reimage verteilen. Falls das Reimage - Recht allerdings verfällt weil der Pool geschlossen wurde, müsste ich mich um einen E-Open Vertrag kümmern.

 

 

Gruß und vorab vielen Dank :)

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Grundsätzlich kommt das Reimaging Recht immer aus einem Volumenvertrag (EA, Select oder OPEN)

Und du musst genau eine Volumenlizenz gekauft haben, dass du an den Key und das Medium rankommst.

 

Mit diesem Medium kannst du dann so oft installieren wie du willst.

Vorraussetzung ist allerdings: dass du genügend SB und OEM Lizenzen zur Verfügung hast wo Edition Version und Produktbestandteile sowie Sprache identisch sind.

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hi all,

es ist traurig, dass ein LAR es nicht richtig weiss, es ist sein Tagesgeschäft :( !

 

Im SELECT gilt, wenn man 1x ein Upgrade od. innerhalb von 90 Tagen 1x SA für ein OEM-OS gekauft hatte, dann hat man das Re-Image-Recht ( früher galt das schon, weil man im Besitz des Volumen-Mediums war!)

Somit darf man Re-Imagen, wenn das OEM-OS in Sprache und Version (Professional) gleich war.

So, jetzt kommen wir zu diesem ominösen "Pool-Schließen" :

MS "schließt" nie einen Pool !!

(Ausnahme nur, wenn nach Start innerhalb von 90 Tagen kein Kauf getätigt wurde)

Der Vertrag läuft 36 Monate.

Erreicht der einzelne aktive Pool nicht mehr als 495 Punkte nach dem 1. Jahr, wird die Einkaufsmöglichkeit dem Kunden fürs 2. und 3. Jahr genommen, mehr nicht, der Pool behält alle Pflichten, aber auch alle Rechte, wie 10x Test-, 20x Schulungs-Lizenzen ( kostenfrei) jeglichen Produktes. Somit auch das Re-Image-Recht.

Nirgendwo steht in den Dokumenten, dass das Re-Image-Recht nach Vertragsende dem Kunden genommen wird.....

Das sollte auch so für OPEN gelten, da steht doch auch nichts anderes im Vertrag.

 

Dies gilt natürlich auch fürs DowngradeRecht ! :)

Wäre ja auch ein echter Unsinn....

 

Leider gibt es keine Zertifizierungspflicht für jeden LAR-Mitarbeiter, der die armen Kunden beraten darf/muss .... sollte man einführen :)

 

Was wir seit geraumer Zeit draußen beim Kunden hören ist haarsträubend, bietet aber unserem aufwändigen Beratungsmodel die beste Grundlage, traurig, aber für uns sehr angenehm :)

Wir belegen dem Kunden alles schriftlich aus PURs und/oder Productliste, bzw. lassen den Kunden die Select/EA-Verträge vorher lesen ... das schaft Sicherheit und uns gegenüber Vertrauen, dass wir wirklich sein "Berater" sind....

Verkaufen geht schnell, Beraten dauert etwas länger, läßt aber ruhiger schlafen :)

Viele Grüße aus Oberhaching und Norwegen :)

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Das reimaging Recht wird durch den Vertrag eingeräumt, besteht dieser nicht mehr weil der Vertrag geschlossen wurde, hast du auch das Recht nicht mehr.

 

Wenn du weiter reimagen willst brauchst du wieder einen Lizenzvertrag.

 

Nirgendwo steht in den Dokumenten, dass das Re-Image-Recht nach Vertragsende dem Kunden genommen wird.....

Das sollte auch so für OPEN gelten, da steht doch auch nichts anderes im Vertrag.

 

Dies gilt natürlich auch fürs DowngradeRecht ! :)

Wäre ja auch ein echter Unsinn....

So die Herren Doktoren,

wer von den beiden Akademikern hat den nun Recht. :confused:

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Moin,

die Doc´s sind schon im Gespräch :)

und haben sich dafür entschieden, das VLH zu konsultieren :)

Es gibt sehr sehr viele "Rechte", die dann in Frage gestellt sind, wenn der Vertrag endet.

Und es ist für diese Forum sehr wichtig, hier eine eindeutige, saubere, geprüfte Antwort zu bieten.

 

Es ist zu klären,

1. Welche Vertragsrechte behält der Kunde und welche verliert er.

2. zusätzlich > Welche SA-Benefits Zusatzrechte behält der Kunde und welche verliert er.

3. Gibt es bei 1. und 2. Unterschiede in den Verträgen OPEN, SELECT und EA

 

Sollte ich mich geirrt haben, werde ich mich entschuldigen.

Mein Ansinnen ist die beste Beratung zu bieten und nicht mein Ego immer Recht zu haben.

 

Warten wir die Aussagen ab.

 

VG aus Oberhaching und Norwegen

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Hi Dr. Melzer, hi lizenzdoc.

 

Danke für die beiden letzten Beiträge, für mich spiegeln sie genau den Sinn eines Forums wieder. Nicht Recht haben, und behalten, um jeden Preis sondern eine offene und die Fragen klärende Diskussion.

Also: Danke, ... und dieses Danke dürft Ihr gerne persönlich nehmen ;).

 

ciao und 'nen angenehmen Resttag

M.

 

... auch wenn's kein Beitrag zum Thema ist, imho sollte das auch mal gesagt werden ...

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