buggix 10 Geschrieben 9. Juni 2010 Melden Teilen Geschrieben 9. Juni 2010 Hali Halo, Ich hätte noch ne Verstandnissfrage ;) Ich hab begriffen jeder Rechner muss mit einer OEM Lizenz gekauft werden. Zusätzlichen möchten ich die Features aus der Software Assurance nutzen. Wie lizenzier ich das im Select? Sagen wir mal ich hab 100 Rechner mit einer Windows 2000 OEM Lizenz Jetzt kauf ich 100 mal Windows UPG und 100 mal Windows SA Vier Monate später habe ich 5 Rechner verschrottet und 5 neue hinzubeommen. Hätte ich jetzt wieder 5 mal SA kaufen müssen, dass ich für die 5 neuen Rechner die SA Features benutzen kann? oder hab ich nachwievor 100 aktive Rechner mit 100 gültigen aktiven Software Assurance. Sprich, schmeiß ich jedes mal eine aktive SA weg, wenn ich einen Rechner verschrotte? Gruß Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 9. Juni 2010 Melden Teilen Geschrieben 9. Juni 2010 Ich hab begriffen jeder Rechner muss mit einer OEM Lizenz gekauft werden. Zusätzlichen möchten ich die Features aus der Software Assurance nutzen. Wie lizenzier ich das im Select? Sagen wir mal ich hab 100 Rechner mit einer Windows 2000 OEM Lizenz Jetzt kauf ich 100 mal Windows UPG und 100 mal Windows SA Vier Monate später habe ich 5 Rechner verschrottet und 5 neue hinzubeommen. Hätte ich jetzt wieder 5 mal SA kaufen müssen, dass ich für die 5 neuen Rechner die SA Features benutzen kann? oder hab ich nachwievor 100 aktive Rechner mit 100 gültigen aktiven Software Assurance. Sprich, schmeiß ich jedes mal eine aktive SA weg, wenn ich einen Rechner verschrotte? Hast du mir hier nicht geschrieben du hättest das mit der Übertragung auf ein Ersatzgerät verstanden. http://www.mcseboard.de/microsoft-lizenzen-50/lizenzpooling-166500.html Es steht im Vertrag ganz genau drinnen (7.e.) wie das funktioniert. e. Recht zur Zuweisung von Software Assurance zu Ersatzcomputern. Ein Beitrittsunternehmen kann Software Assurance, die für ein auf einem bestimmten Computer installiertes Desktop-Betriebssystemprodukt bestellt war, einem Ersatzcomputer zuweisen, solange (i) dieser Ersatzcomputer dazu lizenziert ist, die am Datum der Zuweisung erhältliche neueste Version des Desktop-Betriebssystems zu nutzen, und (ii) das Beitrittsunternehmen von dem ursprünglichen Computer sämtliche Desktop-Betriebssystemupgrades entfernt, die unter der zugewiesenen Software Assurance installiert worden waren. Darüber hinaus ist ein Beitrittsunternehmen nicht berechtigt, Software Assurance oder irgendein Recht zur Nutzung einer Version eines über Software Assurance erworbenen Produkts von der Lizenz, für die sie bestellt war, zu trennen. Link zu diesem Kommentar
buggix 10 Geschrieben 10. Juni 2010 Autor Melden Teilen Geschrieben 10. Juni 2010 kannst du nicht mit ja oder nein antworten? Ich habe 100 Rechner, mit unterschiedlichsten Windows OEM Verstionen. Nun möchte ich bei allen 100 Software Assurance Features nutzen. Also kaufe ich einmalig 100 UPG im Select und anschließend 100x SA im Select Somit sind 100 Rechner mit SA ausgestattet. Im Laufe der Zeit werden 5 Rechner verschrottet (Festplatten werden geschreddert) und 5 neue werden mit der aktuellsten Windows OEM Verstion gekauft. Die SA kann ich nun neu zuweisen... Somit sind wieder alle Rechner unter SA Vorgehensweise richtig oder falsch? Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 10. Juni 2010 Melden Teilen Geschrieben 10. Juni 2010 kannst du nicht mit ja oder nein antworten? Nein. Ich habe 100 Rechner, mit unterschiedlichsten Windows OEM Verstionen. Nun möchte ich bei allen 100 Software Assurance Features nutzen. Also kaufe ich einmalig 100 UPG im Select und anschließend 100x SA im Select Somit sind 100 Rechner mit SA ausgestattet. Im Laufe der Zeit werden 5 Rechner verschrottet (Festplatten werden geschreddert) und 5 neue werden mit der aktuellsten Windows OEM Verstion gekauft. Die SA kann ich nun neu zuweisen... Somit sind wieder alle Rechner unter SA Vorgehensweise richtig oder falsch? Oben steht doch welche Bedingungen erfüllt werden müssen, was genau ist daran nicht verständlich, dass du nochmal die gleiche frage stellen musst die schon beantwortet ist? Link zu diesem Kommentar
ITFan 10 Geschrieben 14. Juni 2010 Melden Teilen Geschrieben 14. Juni 2010 Hi, da die SA im Prinzip an den Rechner gebunden ist, dem Sie zugewiesen wurde, musst bei der Neuanschaffung von Rechnern wieder SA über einen Volumenlizenzvertrag kaufen, um die SA Features nutzen zu können. Die alte SA kannst Du nur einem Rechner zuweisen, der innerhalb des gleichen Zeitraums gekauft wurde, wie die SA, die du dem alten Rechner zugewiesen hast, der verschrottet wurde. Bedenke noch, dass du SA bei Kauf einer OEM Version bis max. 90 Tage nach Kauf des OEM Rechners dazu kaufen musst. Ansonsten ist die Upgrade Frist verstrichen. Gruß ITFan Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 14. Juni 2010 Melden Teilen Geschrieben 14. Juni 2010 da die SA im Prinzip an den Rechner gebunden ist, dem Sie zugewiesen wurde, musst bei der Neuanschaffung von Rechnern wieder SA über einen Volumenlizenzvertrag kaufen, um die SA Features nutzen zu können. Wie kommst du denn darauf? Woher hast du diese Information? Die alte SA kannst Du nur einem Rechner zuweisen, der innerhalb des gleichen Zeitraums gekauft wurde, wie die SA, die du dem alten Rechner zugewiesen hast, der verschrottet wurde. Noch so eine spannende Information... Wie kommst du denn darauf? Woher hast du diese Information? Ansonsten ist die Upgrade Frist verstrichen. Upgrade von was auf was? Link zu diesem Kommentar
ITFan 10 Geschrieben 14. Juni 2010 Melden Teilen Geschrieben 14. Juni 2010 Wie kommst du denn darauf? Woher hast du diese Information? Das steht so in den Microsoft Lizenzbestimmungen. Noch so eine spannende Information... Wie kommst du denn darauf? Woher hast du diese Information? So interpretiere ich das "Recht zur Zuweisung von Software Assurance zu Ersatzcomputern" Upgrade von was auf was? Es ging um die Frage von buggix: "Im Laufe der Zeit werden 5 Rechner verschrottet (Festplatten werden geschreddert) und 5 neue werden mit der aktuellsten Windows OEM Verstion gekauft" Hier habe ich vorausgesetzt das es sich um Win 7 Professional handelt. Nur dafür macht SA auch Sinn! Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 14. Juni 2010 Melden Teilen Geschrieben 14. Juni 2010 Das steht so in den Microsoft Lizenzbestimmungen. In welchen der vielen Lizenzbestimmungen von Microsoft steht das genau und wie ist der exakte Wortlaut der Passage auf die du deine Behauptung stützt? So interpretiere ich das "Recht zur Zuweisung von Software Assurance zu Ersatzcomputern" Welchen Teil des "Recht zur Zuweisung von Software Assurance zu Ersatzcomputern" interpretierst du so und warum? Es ging um die Frage von buggix: "Im Laufe der Zeit werden 5 Rechner verschrottet (Festplatten werden geschreddert) und 5 neue werden mit der aktuellsten Windows OEM Verstion gekauft" Hier habe ich vorausgesetzt das es sich um Win 7 Professional handelt. Nur dafür macht SA auch Sinn! Und wie ist dann die Antwort auf meine Frage: "Upgrade von was auf was?" Link zu diesem Kommentar
MrCocktail 192 Geschrieben 15. Juni 2010 Melden Teilen Geschrieben 15. Juni 2010 offtopic:Ich weiss schon, warum ich hiernur lese und nicht antworte... Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 15. Juni 2010 Melden Teilen Geschrieben 15. Juni 2010 Moin :) Ja, ein leidiges Thema, dass beim Audit immer eine Falle darstellt in die so gut wie alle reinfallen. Somit ist der Kunde, besonders im Audit-Fall, in der „Angeklagten-Position“, sowohl extern, als auch intern! Dabei gibt es so einfachste Lösungswege, wenn man es sich leistet, einen „Berater“ anstatt einen „Verkäufer“ regelmäßig (1x bis 2x im Jahr) einzubinden (und gerecht zu bezahlen :) ). Ein Lösungsweg ist die SB-Ware (Systembuilder-Produkt). SB ist eine saubere Voll-Versions-Lizenz, die nicht an eine Hardware gekoppelt ist, d.h. im Falle des Defektes oder normalen Austausches ist es erlaubt sofort diese dem neuen Gerät zu zuordnen. Ist doch fein, oder? Kauft der Kunde innerhalb von 90 Tagen die SA aus OPEN oder SELECT hinzu ( EA geht leider nicht direkt) wird aus der SB auch noch durch die SA eine Volumen-Lizenz mit allen Vorteilen! Nicht schlecht, oder? Die SA bezieht sich auf die dazugehörige (SB-)Grund-Lizenz! Und bildet somit erst mal eine Einheit. SB gibt es meines Wissens nach für Office, WIN-SVR und das WIN-OS. Hat einer Ergänzungen? 1.Sonderfall > Koppelt man das Office-SBE(Small-Business-Edition) mit einer SA, wird daraus sogar Office-Pro-Plus :) feine SA, oder? 2. Sonderfall > OS : Die Kosten bei der „SB-Ware WIN-7-Pro“ liegen z.Z. ( wg. US-Dollar ) bei ca. 110 € netto. Der OEM-Preis liegt kaum drunter! Der Kunde soll darauf bestehen, dass er die neue Hardware mit SB anstatt OEM bestellt/geliefert bekommt (gute Einkäufer schaffen das sicherlich) . Somit hat der Kunde jetzt eine „mobile OS-Lizenz“! Koppelt man jetzt via OPEN oder Select ( EA geht ja nicht) die SA hinzu ( Enterprise-Features!= Bit-Locker + Virtualisierung ), hat man für „immer“ eine „mobile OS-Lizenz“ inkl. der SA und muss sich zukünftig keine Gedanken mehr machen. Nach Ablauf der SA im OPEN/Select ist es erlaubt, diese SA auch dann im EA zu verlängern. Wenn man sich an das obige sauber hält, stört/nervt/kostet das Nachfolgende nicht mehr :) Zitat von Dr. Melzer: Es steht im Vertrag ganz genau drinnen (7.e.) wie das funktioniert. e. Recht zur Zuweisung von Software Assurance zu Ersatzcomputern. Ein Beitrittsunternehmen kann Software Assurance, die für ein auf einem bestimmten Computer installiertes Desktop-Betriebssystemprodukt bestellt war, einem Ersatzcomputer zuweisen, solange (i) dieser Ersatzcomputer dazu lizenziert ist, die am Datum der Zuweisung erhältliche neueste Version des Desktop-Betriebssystems zu nutzen, und (ii) das Beitrittsunternehmen von dem ursprünglichen Computer sämtliche Desktop-Betriebssystemupgrades entfernt, die unter der zugewiesenen Software Assurance installiert worden waren. Darüber hinaus ist ein Beitrittsunternehmen nicht berechtigt, Software Assurance oder irgendein Recht zur Nutzung einer Version eines über Software Assurance erworbenen Produkts von der Lizenz, für die sie bestellt war, zu trennen. VG, Franz Link zu diesem Kommentar
ITFan 10 Geschrieben 15. Juni 2010 Melden Teilen Geschrieben 15. Juni 2010 In welchen der vielen Lizenzbestimmungen von Microsoft steht das genau und wie ist der exakte Wortlaut der Passage auf die du deine Behauptung stützt? Ist die mit Software Assurance erworbene Windows 7 Enterprise Lizenz an die Lebensdauer der Software Assurance gebunden? Nein, Windows 7 Enterprise Nutzungsrechte bestehen über die Laufzeit der Software Assurance fort; jedoch besteht dieses Nutzungsrecht an Windows 7 Enterprise nur für die spezifische Hardware, welcher die Software Assurance zugewiesen war, d.h. das Nutzungsrecht an Windows 7 Enterprise endet mit dem Austausch der Hardware, für welche das Windows 7 Enterprise Nutzungsrecht bestand. Achso, das steht in den Win7 Licensing FAQ. Welchen Teil des "Recht zur Zuweisung von Software Assurance zu Ersatzcomputern" interpretierst du so und warum? Die Frag gebe ich gerne zurück. In welchen der vielen Lizenzbestimmungen von Microsoft steht das genau? Ein Beitrittsunternehmen kann Software Assurance, die für ein auf einem bestimmten Computer installiertes Desktop-Betriebssystemprodukt bestellt war, einem Ersatzcomputer zuweisen, solange (i) dieser Ersatzcomputer dazu lizenziert ist, die am Datum der Zuweisung erhältliche neueste Version des Desktop-Betriebssystems zu nutzen, und (ii) das Beitrittsunternehmen von dem ursprünglichen Computer sämtliche Desktop-Betriebssystemupgrades entfernt, die unter der zugewiesenen Software Assurance installiert worden waren Und wie ist dann die Antwort auf meine Frage: "Upgrade von was auf was?" Das steht doch in meinem Post vorher drin! Was kommt den dabei raus wenn ich ein Win7 Prof. OEM Upgrade bzw. mit SA erweitere? Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 15. Juni 2010 Melden Teilen Geschrieben 15. Juni 2010 Ist die mit Software Assurance erworbene Windows 7 Enterprise Lizenz an die Lebensdauer der Software Assurance gebunden? Nein, Windows 7 Enterprise Nutzungsrechte bestehen über die Laufzeit der Software Assurance fort; jedoch besteht dieses Nutzungsrecht an Windows 7 Enterprise nur für die spezifische Hardware, welcher die Software Assurance zugewiesen war, d.h. das Nutzungsrecht an Windows 7 Enterprise endet mit dem Austausch der Hardware, für welche das Windows 7 Enterprise Nutzungsrecht bestand. Achso, das steht in den Win7 Licensing FAQ. 1. FAQ sind keine rechtsverbindlichen Lizenzbestimmungen, sondern dienen lediglich der Erläuterung. 2. Was genau von der genannten Frage und Antwort passt zu deiner Aussage vom Anfang, dass bei Neuanschaffung eines Rechners auch neue SA gekauft werden muss?: da die SA im Prinzip an den Rechner gebunden ist, dem Sie zugewiesen wurde, musst bei der Neuanschaffung von Rechnern wieder SA über einen Volumenlizenzvertrag kaufen, um die SA Features nutzen zu können. Die Frag gebe ich gerne zurück. In welchen der vielen Lizenzbestimmungen von Microsoft steht das genau? Sowohl der Lizenzdoc als auch ich haben den exakten Wortlaut der Passage zur Übertragung auf Ersatzcomputer, mit Quelleangabe, in diesem Thread, gepostet. Vielleicht liest du dir die Beiträge in denen du Unsinn schreibst durch BEVOR du den Unsinn von dir gibst. Ein Beitrittsunternehmen kann Software Assurance, die für ein auf einem bestimmten Computer installiertes Desktop-Betriebssystemprodukt bestellt war, einem Ersatzcomputer zuweisen, solange (i) dieser Ersatzcomputer dazu lizenziert ist, die am Datum der Zuweisung erhältliche neueste Version des Desktop-Betriebssystems zu nutzen, und (ii) das Beitrittsunternehmen von dem ursprünglichen Computer sämtliche Desktop-Betriebssystemupgrades entfernt, die unter der zugewiesenen Software Assurance installiert worden waren Das steht doch in meinem Post vorher drin! Was kommt den dabei raus wenn ich ein Win7 Prof. OEM Upgrade bzw. mit SA erweitere? Der Kauf von SA ist kein "Upgrade", das ist schon mal dein erster Irrtum. Dann muss nicht die SA neu gekauft werden denn die soll ja auf einen Ersatzcomputer übertragen werden. Wie willst du denn etwas übertragen das du noch gar nicht gekauft hast? Was raus kommt wenn du zu einem Windows Professional OEM eine SA Lizenz dazukaufst (nein nicht "upgradest") hat der Lizenzdoc oben auch ausführlich beschrieben. Was genau daran hast du nicht verstanden? Link zu diesem Kommentar
ITFan 10 Geschrieben 15. Juni 2010 Melden Teilen Geschrieben 15. Juni 2010 1. FAQ sind keine rechtsverbindlichen Lizenzbestimmungen, sondern dienen lediglich der Erläuterung. 2. Was genau von der genannten Frage und Antwort passt zu deiner Aussage vom Anfang, dass bei Neuanschaffung eines Rechners auch neue SA gekauft werden muss?: Gut, ich präzisiere das für dich: Ich habe hier ein Original Microsoft Volume Licensing Dokument in dem das drinne steht. Somit ist die Aussage richtig, rechtens und für MS verbindlich!. Auch du, lieber Dr. Melzer, kannst dich irren und auch mal nicht recht haben. So etwas muss man aber auch zugeben können. Und die Antwort bezieht sich auf die erste Aussage von buggix: Im Laufe der Zeit werden 5 Rechner verschrottet (Festplatten werden geschreddert) und 5 neue werden mit der aktuellsten Windows OEM Verstion gekauft. Die SA kann ich nun neu zuweisen... Somit sind wieder alle Rechner unter SA Vorgehensweise richtig oder falsch? Sowohl der Lizenzdoc als auch ich haben den exakten Wortlaut der Passage zur Übertragung auf Ersatzcomputer, mit Quelleangabe, in diesem Thread, gepostet. Vielleicht liest du dir die Beiträge in denen du Unsinn schreibst durch BEVOR du den Unsinn von dir gibst. Auf dein Niveau lasse ich mich nicht herab. Und vor allem lasse ich mich nicht von Dir beleidigen! Es geht hier im die Sache! Also bitte. Und ich habe den Post genau gelesen. Der Kauf von SA ist kein "Upgrade", das ist schon mal dein erster Irrtum. Dann muss nicht die SA neu gekauft werden denn die soll ja auf einen Ersatzcomputer übertragen werden. Wie willst du denn etwas übertragen das du noch gar nicht gekauft hast? Was raus kommt wenn du zu einem Windows Professional OEM eine SA Lizenz dazukaufst (nein nicht "upgradest") hat der Lizenzdoc oben auch ausführlich beschrieben. Was genau daran hast du nicht verstanden? Beziehe Dich doch einfach mal auf die Aussage um die es ursprünglich ging. Nämlich: Zitat von Dr.Melzer: Und wie ist dann die Antwort auf meine Frage: "Upgrade von was auf was?" Zitatende Und die war: Win7 Prof. OEM. Und wenn ein Win7 Prof. OEM mit SA erweitert wird, kommt die entsprechende Lizenz dabei raus. Und das war sinnlich gesprochen das Upgrade von dem ich sprach. Du drehst einem hier das Wort im Mund. Finde ich nicht gut und verwirrt bloß die Leser und führt vom Thema weg, macht es komplex und unsachlich. Aber wenn das deine Philosophie ist. Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 15. Juni 2010 Melden Teilen Geschrieben 15. Juni 2010 Moin, mal wieder klare Sicht hinein bringen: Bei OPEN, SELECT und EA gibt es nur 3 Lizenzrechtliche Grundlagen, alles andere sind nicht verbindliche Erläuterungen, die man sich im Einzelfall von MS LSS/VLH genehmigen lassen muss. 1. Vertrags-Regeln, 2. Product-List, 3. PURs, sonst erst mal nix anderes! Hier mal eine weitere Hilfe mit Links: Moin Damit mal alle, die sich dafür interessieren, dieselben Wissens-Quellen haben: Eigentlich die beste Startseite : Microsoft-Volumenlizenzierung - Produktlizenzierung Da findet man die Erläuterung und die Quelle dazu: Product-List … 132 Seiten Die Microsoft-Produktliste informiert Sie monatlich über Microsoft-Software und -Onlinedienste, die im Rahmen von Microsoft-Volumenlizenzprogrammen lizenziert werden. In der Microsoft-Produktliste wird unter anderem Folgendes beschrieben: Verfügbarkeit neuer Software und Produkte, die im Rahmen von Microsoft-Volumenlizenzprogrammen angeboten werden Wegfall von Software und Produkten, die im Rahmen von Microsoft-Volumenlizenzprogrammen angeboten wurden Software- und Produktzuordnungen in Bezug auf den Microsoft-Volumenlizenz-Produktpool Die Punktwerte für die einzelnen Software- und Produkttechnologien Verfügbare Promotions Migrationspfade von einer Softwareversion auf eine andere Version derselben Software Migrationspfade von einer nicht mehr angebotenen Software auf neue Softwareversionen Software Assurance-Vergünstigungen Sonstige spezifische Hinweise und Informationen zu Software und Produkten Unterer Link zeigt auch dann mal wieder die deutschen Versionen…. Microsoft Volume Licensing - Product Licensing Search Produktnutzungsrechte …. 165 Seiten … (Product Use Rights; PURs) Diese Produktbenutzungsrechte weisen folgende Eigenschaften auf: • Gruppierung aller Microsoft-Produkte in neun Lizenzmodelle. Jedes Modell verfügt über eine Basisreihe von Lizenzbestimmungen. • Identifizierung der Produkte in den einzelnen Lizenzmodellen. VG, Franz Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 15. Juni 2010 Melden Teilen Geschrieben 15. Juni 2010 Gut, ich präzisiere das für dich: Ich habe hier ein Original Microsoft Volume Licensing Dokument in dem das drinne steht. Somit ist die Aussage richtig, rechtens und für MS verbindlich!. Auch du, lieber Dr. Melzer, kannst dich irren und auch mal nicht recht haben. So etwas muss man aber auch zugeben können. Das du ein "licensing Dokument" hast wissen wir schon. Was ich aber wissen wollte wie heißt das Dokument, wo genau in dem Dokument steht die Aussage auf die du dich beziehst und wie ist der original Wortlaut dieser Aussage. Und die Antwort bezieht sich auf die erste Aussage von buggix: Im Laufe der Zeit werden 5 Rechner verschrottet (Festplatten werden geschreddert) und 5 neue werden mit der aktuellsten Windows OEM Verstion gekauft. Die SA kann ich nun neu zuweisen... Somit sind wieder alle Rechner unter SA Vorgehensweise richtig oder falsch? Nur hast du immer noch nicht die Frage beantwortet wie du darauf kommst dass er SA neu kaufen muss... Beziehe Dich doch einfach mal auf die Aussage um die es ursprünglich ging. Nämlich: Zitat von Dr.Melzer: Und wie ist dann die Antwort auf meine Frage: "Upgrade von was auf was?" Zitatende Und die war: Win7 Prof. OEM. Und wenn ein Win7 Prof. OEM mit SA erweitert wird, kommt die entsprechende Lizenz dabei raus. Und das war sinnlich gesprochen das Upgrade von dem ich sprach. Nur geht es bei Lizenzen nicht um etwas "sinnliches" (vielleicht solltest du dir für die sinnlichen Sachen eine Freundin suchen...), sondern um exakte Aussagen und deren Anwendung. Du drehst einem hier das Wort im Mund. Finde ich nicht gut und verwirrt bloß die Leser und führt vom Thema weg, macht es komplex und unsachlich. Na für Verwirrung sorgst du wenn du irgendwelche "sinnlichen" Behauptungen aufstellst dir du aus irgendwelchen "Lizenzdokumenten" hast. Beim Licensing zählen nur Fakten also liefere sie einfach oder schreib in einem Forum in dem es egal und "sinnlicher" ist. Link zu diesem Kommentar
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