anwinkler 10 Geschrieben 25. Juni 2010 Melden Teilen Geschrieben 25. Juni 2010 betreff KB890846 fehlerhaft......hier eine Auszug der mail vom Support von Thinstuff Thinstuff steht in keiner Verbindung zu Microsoft und verkauft auch keine Microsoft Produkte. Daher geben wir grundsätzlich auch keine juristischen Ratschläge oder Empfehlungen ab. Wir teilen jedoch gerne unsere eigene Einschätzung mit unseren Kunden und Partnern. Zu diesen zählen u.a. folgende bekannten Firmen: BMW, Sixt, Hewlett Packard die alle nach genauer Prüfung unsere Software einsetzen. Thinstuff XP/VS Server wird auch von öffentlichen Stellen eingesetzt und im deutschen Schulnetzwerk: Realschule Ehingen (Donau) - http://www.realschule-ehingen.de Viele namhafte Distributoren vertreiben auch unsere Produkte, z.B. [sysob]::: IT-Unternehmensgruppe Wir sind auch im Ärztenetzwerk stark vertreten: PCV Systemhaus | News und Leistungen für niedergelassene Zahnärzte Natürlich bedeutet das nicht automatisch, daß der Einsatz unserer Software "legal" ist. Jedoch entscheidet weder Microsoft noch Thinstuff noch ein "Dr.Melzer" was legal ist und was nicht. Diese Entscheidung trifft immer die Judikatur des jeweiligen Landes. Natürlich tragen immer die Endbenutzer (Einzelpersonen bzw. Firmen) die Verantwortung dafür, dass die Bestimmungen, Einschränkungen und Hinweise der Microsoft Windows Endbenutzer-Lizenzverträge erfüllt werden. Unserer Auffassung nach ist gemäß Abschnitt 1.4 des Windows XP Endbenutzer-Lizenzvertrages (EULA) die Verwendung von Thinstuff XP/VS Terminal Server absolut legal: "Sie sind berechtigt, das Feature Remotedesktop der Software (oder andere Software, die eine ähnliche Funktionalität zu einem ähnlichen Zweck bereitstellt) für den Zugriff auf eine Arbeitsstationscomputer-Sitzung von einem beliebigen Gerät aus zu verwenden, unter der Voraussetzung, dass Sie eine gesonderte Softwarelizenz für das entsprechende Gerät erwerben." Und auch die Endbenutzer-Lizenzverträge von z. B. Windows VISTA Ultimate und Business erlauben ausdrücklich diese Art von Software in dem Abschnitt "Remotezugriffstechnologien.": "Sie sind wie folgt berechtigt, mithilfe von Remotezugriffstechnologien auf die auf dem lizenzierten Gerät installierte Software von einem anderen Gerät aus zuzugreifen und sie von einem anderen Gerät aus zu nutzen ... Nutzer sind berechtigt, mithilfe dieser Technologien von einem beliebigen Gerät aus auf eine Sitzung zuzugreifen, wenn das Remotegerät gesondert für die Ausführung der Software lizenziert ist." Ebenso bezieht sich die EULA von Windows Small Business Server 2003 in diesem Zusammenhang auf eine "appropriate CAL". Microsoft gibt hier keine nährer Auskunft darüber ab, wie diese "gesonderte Lizenz" bzw. "appropriate CAL" genau heißt oder wie man diese erwerben kann. Für Windows Terminal Server wäre dies natürlich eine TS-CAL - allerdings verkauft Microsoft keine TS-CALs für Windows XP, Windows Vista, Windows 7 oder Windows Small Business Server. Wir sind uns sicher, dass die Verwendung von Thinstuff XP/VS Terminal Server rechtlich in Ordnung ist. Einerseits verbieten die EULAs Remotedesktop-Software nicht (die Verwendung dieser Technologien wird in einigen EULAs sogar explizit gestattet) - andererseits können unserer Meinung nach die Rechte des Kunden bzw. Endbenutzers nicht durch die Tatsache eingeschränkt werden, dass Microsoft keine "passenden Lizenzen" anbietet. Wenn Thinstuff XP/VS Server jedoch auf einem anderen Windows Server Betriebssystem (z.B. Windows Server 2003 oder Windows Server 2008/2008R2) installiert wird ist immer der Microsoft Terminal Server Lizenzierungsprozess notwendig. Zitat Ende Ich hoffe die Diskussionen dazu bleiben sachlich Link zu diesem Kommentar
XP-Fan 219 Geschrieben 25. Juni 2010 Melden Teilen Geschrieben 25. Juni 2010 Jedoch entscheidet weder Microsoft noch Thinstuff noch ein "Dr.Melzer" was legal ist und was nicht. Wir behalten uns aber hier an Board vor was wir unterstützen und was nicht. Thin... unterstützen wir nicht, damit Ende der Diskussion ! Das hier war jetzt deine zweite Anfrage zu dem Thema. Sollte eine Dritte folgen so steht es dir frei andere Boards zu besuchen. CLOSED Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 25. Juni 2010 Melden Teilen Geschrieben 25. Juni 2010 Natürlich bedeutet das nicht automatisch, daß der Einsatz unserer Software "legal" ist. Er ist ein helles Köpfchen. ;) Jedoch entscheidet weder Microsoft noch Thinstuff noch ein "Dr.Melzer" was legal ist und was nicht. Heh er kennt mich. :) Soll ich mich geschmeichelt fühlen? ;) Abgesehen davon besteht der Lizenzverstoß nicht in den von dem netten Herrn "Support" genannten Punkten. Hier könnten sich die Kunden korrekt lizenzieren, wodurch sie sich dann aber auch die Kosten für den ThinStu** kram sparen können. der eigentliche Lizenzverstoß ist dass ThinnStu** das Client BS so aufbohrt dass es mehr als di technisch zugelassenen zeitgleichen Verbindungen zum BS zulässt. In den Lizenzbedingungen steht aber ausdrücklich dass das Umgehen technischer Beschränkungen unzulässig ist. Hier der relevante Auszug aus den Nutzungsrechten: G. Technische Beschränkungen. Sie sind verpflichtet, alle technischen Beschränkungen in den Produkten einzuhalten, die Ihnen nur spezielle Verwendungen gestatten. Sie sind nicht berechtigt, diese Beschränkungen zu umgehen. Das wissen die ThinStu** Leute mit Sicherheit auch so wie sie alle anderen Punkte der Nutzungsrechte verargumentieren, aber das ist ja nicht deren Problem. Strafbar macht sich nur der Kunde und der ist ja laut ThinStu** selbst verantwortlich. Ich finde es armselig so auf Kosten seiner Kunden Geschäfte machen zu müssen... Link zu diesem Kommentar
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