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Mal wieder das Thema OEM Transfer Win XP / Win XP SP2


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Hallo zusammen,

 

ich habe nun zum 2. mal eine Aussage zum Thema OEM Übertragung von Windows Pro XP und Windows Pro XP SP2 gehört, welche ich in MSLT (EULA) der entsprechenden Produkte nicht finden kann.

 

Das die Bestimmungen von MS oft falsch interpretiert werden, ist ja allgemein bekannt. Gerade beim Thema OEM Übertragung kommuniziert Microsoft das ganze sehr undurchsichtig (was jeder andere Hersteller auch tun würde :).

Ich habe mich hier auch schonmal verwirren lassen.

 

In diesem Fall kann ich mir aber nicht erklären aus welcher Formulierung diese Aussage zur Übertragung kommen soll.

 

Folgende Aussage trifft sktuell ein bekannter Microsoft LAR:

 

Von Windows Pro XP aus dem OEM Kanal, gibt es 2 EULA Versionen.

Die eine entspricht dem BGH Urteil aus dem Jahr 2000 (Übertragung gestattet), die andere hingegen nicht (die Übertragung ist nicht gestattet). Letzters soll auf Windows XP Pro SP2 zutreffen.

 

Insgesamt sind für den OEM Kanal in Deutschland 3 Versionen der EULA bei Microsoft im MSLT Archiv verfügbar (Windows XP Pro 32bit):

 

1. Windows Pro XP OEM

2. Windows Pro XP SP1 OEM

3. Windows Pro XP SP2 OEM

 

Ich habe alle EULA gelesen, insbesondere den Passus zur Übertragung an Dritte. Ich kann hier nichts finden was die Aussage des LARs unterstützt.

Natürlich habe ich darum gebeten mir die entsprechenden Dokumente auf welche man sich bezieht zukommen zu lassen, bin aber neugierig ob jemand die Aussage kennt und sich damit auseinandergesetzt hat.

 

Vielen Dank!

 

Gruss, Marcel

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Wir kaufen neue Rechner von richtigen Herstellern, d.h. die Rechner kamen bzw. kommen jeweils mit XP Pro, Vista Business oder jetzt Windows 7 Professional daher. Da wir natürlich Software Assurance lösen, kann ich flexibel das OS auf die Maschinen verteilen welches wir konkret benötigen (im Moment Windows 7 Enterprise, mit Ausnahme der POS-Entwicklungsrechner welche unter XP Pro laufen).

 

Kein Drama, kein Gefummel mit Aktivierung (KMS), keine fragwürdige Lizenzierungsgeschichten etc. pp.

 

It just works.

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.... Software Assurance lösen, kann ich flexibel das OS auf die Maschinen verteilen welches wir konkret benötigen .....Kein Drama, kein Gefummel mit Aktivierung (KMS), keine fragwürdige Lizenzierungsgeschichten etc. pp.

 

Danke für deine Antwort.

Diese Vorgehensweise ist optimal und würde ich auch so empfehlen.

Im konkreten Fall wurden in der Vergangenheit einige Fehlentscheidungen getroffen. Für alle qualifizierten Desktops sind Windows Upgrade Lizenzen + SA vorhanden. Aufgrund einer Fehlberatung wurden einige PC´s ohne Windows Lizenzen gekauft, sprich es fehlt die Basis fürs Upgrade. Anstatt über den LAR die entsprechenden Windows GGWA Lizenz zu kaufen, wurden OEM Windows XP Pro SP2 Lizenzen über einen Used Händler gekauft.

Im Nachgang hat der LAR nun die besagte Aussage zur Übertragbarkeit von OEM getroffen.

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Anstatt über den LAR die entsprechenden Windows GGWA Lizenz zu kaufen, wurden OEM Windows XP Pro SP2 Lizenzen über einen Used Händler gekauft.

Im Nachgang hat der LAR nun die besagte Aussage zur Übertragbarkeit von OEM getroffen.

 

Na billig ist halt billig und nicht preisgünstig...

 

Auf welches rechtsverbindliches Dokumnet bezieht sich der LAR denn?

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Moin :)

Das OS-Thema ist echt ein leidiges Thema, wie ich hier wieder bestätigt sehe….

Ich habe das jetzt schon 2x anders durchgeführt > Kunde kauft die PCs „nackt“ und kauft SB-Ware hinzu.(Preisunterschied OS vs. SB kann man vernachlässigen)

Via OPEN (-Value) oder Select dann die SA dazu kaufen(90 Tage-Frist). Falls ein EA existiert, geht das mit der SA da drin ja nicht, aber später kann man mit MS „verhandeln“ und somit ist dann ewig Ruhe mit dem „OS-Gezeter“ … langfristig spart man sich jedes Mal die Ausgaben für das OEM-OS.

Grüße aus München, Franz

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Auf welches rechtsverbindliches Dokumnet bezieht sich der LAR denn?

 

Der LAR bezieht sich auf die EULA(s) von Windows XP, mit verweis auf die Urteile des BGH von 2000 (244/97) und OLG Düsseldorf (247/08) .

 

Wortlaut:

 

"Bei WIN XP gibt es mindestens zwei verschiedene Versionen von EULA´s, eine, die sich dem BGH Urteil beugt und eine, die die Übertragung ohne Hardware untersagt. Die MSLT von Windows VISTA untersagt dieses bisher generell, so das Windows Vista derzeit ohne zugehörige Datenträger keinesfalls entbundelt und übertragen werden darf"

 

Dem Kunden liegen alle von MS definierten POL Komponenten der Lizenzen vor.

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Moin :)

@Die.Minka : wenn der Kunde mit der SB-Lizenz anfängt und dazu dann die SA kauft, irgendwann hat er alle PCs auf SB+SA umgestellt und kann dann die SA in einem EA weiter führen.

Vorteil: die SB-Lizenzen mit der SA sind wie "Garagen", wenn die PCs auszutauschen sind, zieht man den alten PC raus und schiebt den neuen PC rein. SB-SA ist dann ja immer auf dem neuesten Stand, Reimage und VLK sind kaum ein Thema mehr und der Kunde kann sich auf andere wichtigere Dinge konzentrieren. Außerdem erhält er ja über den EA noch zusätzlich mind. 10x Trainingsgutscheine und kann noch einige andere Dinge nun nutzen.

Gut Beraten und Weitsichtigkeit ist einfach inn, ist eine Nachhaltigkeit. Vielleicht sollte man auch sagen "Clever ist Geil" :)

Da bei jedem neuen PC somit das OEM-OS eingespart wird, und später ja nur noch die Kosten für die OS-SA anfallen, rechnet sich das für clevere Kunden immer. Und ja, man kann bei OEM-PCs auch das OS aus dem Preis "rausverhandeln", schließlich haben wir doch so tolle "Einkäufer" die jeden Preis drücken können, oder?

menno, hier in München regnet es, wie unter einer Dusche ....

VG, Franz

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@lizenzdoc: Ja das mit dem Garagenprinzip leuchtet ein. Geht mir denn das Rec ht den PC zu wechseln verloren wenn ich keine SA zur SB-Windows Version dazu kaufe?

Ich kaufe also einen PC (ohne OS) Kaufe dann ein SB Windows7 dazu (ohne SA) Der PC wird nach einem Halbe Jahr ausgetauscht. Habe ich jetzt nicht mehr das Recht die Gekaufte SB-Version für den neuen PC zu nutzen wenn der alte Verschrottet wird?

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Also wenn es durch die Eula nicht ausgeschlossen wird, wäre der vom Lizenzdoc genannte Vorteil nicht mehr so wichtig...Denn dann könnte ich ja auch ohne SA die PC`s wechseln. Ich müsste halt nur, wenn wenn ein neues OS raus kommt und ich dieses nutzen möchte, neue SA Lizenzen kaufen, während der Doc mit seiner SA Dieses ohne Neukauf nutzen darf. Allerdings zalht er dafür ja auch regelmäßig die SA.

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