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Virtuelle Installation


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Hallo Zusammen,

 

Also wenn ich z.B. die physische Installation brauche um den virtuellen Computer zur Verfügung zu stellen, dann darf ich die Lizenz für beide verwenden. Also die des physischen und die des virtuellen für den Hyper-V Server.

 

Wie sieht es aber aus, wenn ich auf den physischen noch ein Backup-Programm haben, welches die Hyper-V sichert? Wie sieht ihr das? Wäre ja eigenltich Ausführen von Software zum Verwalten und Warten. Warten = Sichern?

 

Gruss Alain

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Es bringt nichts fremde Beiträge zu kapern!

 

Deswegen habe ich deine Frage von dem gekaperten Thread abgetrennt!

 

 

Jetzt erzähle bitte nochmal ausführlich was du für eine Umgebung hast und was genau du erreichen willst damit wir dir eine kompetente Antwort geben können.

 

Mir ist noch nicht ganz klar auf was du raus willst.

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Danke das ist sehr nett!

Also ich möchte folgendes machen:

 

Auf einem physischen Server wird ein Windows Server Standard 2008 R2 intalliert, bei welchem die Hyper-V Rolle installiert wird und ein Symantec Backup Client wo man die virtuellen Computer sichern kann, mehr wird nicht gemacht damit.

 

Im Hyper-V wird dann ein virtueller Windows Server Standard 2008 R2 sein, auf welchem sich die Clients anmelden und die ganze Software und Daten beinhaltet.

 

Ich besitze nun ein OEM Microsoft Server Standard 2008 R2, welcher über ein Product Key verfügt und über einen virtuellen Key.

 

Die Frage ist nun, ob es zulässig ist, das ich diese Konfiguration mit der einten Lizenz also "product key" und "virtual key" laufen lassen kann oder ob es irgendwelche Einschränkungen gibt und ich eine zweite Lizenz, respektive einen OEM Server Standard 2008 R2 dazukaufen muss.

Vielen Dank für die Antwort.

 

Gruss Alain

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:suspect:So nun habe ich noch Antwort von Microsoft erhalten heute:

 

Meine Frage:

ich habe ein wichtige Frage bezüglich des OEM Datenträgers Windows Server 2008 R2 Standard.

Darauf hat es einen Lizenzkey für die physische Installation und für die virtuelle Installation (Product Key und virtual Key).

 

Bei einem Serverprojekt möchte ich den eigentlichen Server virtualisieren, daher der physische Server stellt nur den virtuellen zur Verfügung und wird diesen mit einem

BackupClient von Symantec sichern und bei Schadensfall wieder herstellen.

 

Darf ich nun diese Konfiguration so wie sie oben beschrieben ist mit einer Serverlizenz machen, oder muss ich noch eine zweite Serverlizenz Windows Server 2008 R2 Standard kaufen?

 

Die Antwort von Microsoft:

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Nutzung des Windows Servers 2008 Standard R2.

 

Die von Ihnen genannte Nutzung - eine physische Installation, die ausschließlich die Virtualisierungsgrundlage darstellt und eine virtuelle, die den Anwendungsserver hostet - entspricht genau der erlaubten Nutzung.

Bei der Standard-Edition ist eine physische und eine virtuelle Installation erlaubt, wobei bei der Installation der virtuellen Instanz die physische nur zum Hosten derselben genutzt werden darf.

 

Informationen zur virtuellen Nutzung finden Sie auf unseren Webseiten unter der folgenden Adresse etwa in der Mitte der Webseite:

 

Windows Server 2008 R2 - Informationen zur Lizenzierung

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Den Link von Technet habe ich leider nicht mehr.

 

Gruss Alain

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Frag nochmal explizit nach ob du du in der physikalischen Installation, zusätzlich zu der virtuellen Instanz des Windows Servers, auch die Backup Software installieren darfst.

 

Das geht aus deiner Frage nicht klar hervor und das schliesst die Antwort auch aus.

 

Zitat aus der Antwort: "die ausschließlich die Virtualisierungsgrundlage darstellt".

 

"ausschliesslich" schliesst auch die Installation der Backupsoftware aus.

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Die Zweite Antwort von Microsoft:

vielen Dank für Ihre Rückfrage bezüglich der Nutzung des Windows Servers 2008 Standard R2.

 

Unter der folgenden Adresse finden Sie unter der Überschrift Windows Server 2008 Standard den Satz "....darf die Instanz der Serversoftware in der physischen Betriebssystem-Umgebung nur dazu verwendet werden, Hardware-Virtualisierungsdienste bereitzustellen sowie Hardware-Virtualisierungssoftware und Software zum Verwalten und Warten von Betriebssystem-Umgebungen auf dem Server auszuführen." Damit sollte eine Software zur Sicherung von Datenbeständen, die im Fehlerfall wieder hergestellt werden sollen in die Kategorie Wartung fallen.

 

Daher hatte ich doch recht das en in die Kategorie Wartung fällt. Somit grünes Licht!

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