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W2K8 R2 OEM Downgrade-Recht besteht


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Hallo Leute,

in diesem Beitrag wurden u.a. die Downgrade-Rechte von Käufern der OEM-Versionen von Windows Server 2008 R2 angezweifelt.

 

Deshalb habe ich folgende Anfrage an die Microsoft Partner Betreuung gestellt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir betreuen einen kleinen Kunden, welcher sich jetzt einen HP-Proliant-Server mit Windows Server 2008 R2 Standard (OEM) inkl. 5 CALs gekauft hat.

Dieser Kunde setzt allerdings eine Branchensoftware ein, welche nicht mit Windows Server 2008 funktioniert und auf einem Windows Server 2000 oder 2003 installiert werden soll.

 

Ich habe diesem Kunden nun mitgeteilt, dass er beim Kauf dieses Servers auch ein von Microsoft speziell eingeräumtes Downgraderecht erworben hat.

Er kann demnach auch den Windows Server 2003 Standard (32 Bit) einsetzen.

Da er keine Medien und keinen Lizenzkey hat, muss er dieses direkt bei Microsoft ordern.

Die Informationen habe ich von dieser Homepage: Lizenzierung von Remote Desktop Services (RDS) - Windows Server 2008 R2

 

Können Sie mir bitte mitteilen, ob mein Kunde ein Downgrade-Recht für seinen Windows Server 2008 R2 OEM hat?

Hier ist die schriftliche Antwort eines Mitarbeiters der Partnerbetreuung:

Sehr geehrter Herr Bulgarian,

 

vielen Dank für Ihre E-Mail.

 

In Ihrem Falle ist es möglich, dass ihr Kunde auf Windows Server 2003 Standard downgraden kann.

Als OEM-Kunde ist es möglich auf Windows Server 2000, 2003, 2008 (R1) zu downgraden.

 

Nähere Informationen und Details sind in diesem Falle auch dem Endnutzer-Lizenzvertrag zu entnehmen (EULA).

Auf der Folgenden Internetseite bekommen Sie die Möglichkeit, (falls Sie noch etwas benötigen)

Downgrade-Medien zu bestellen:

 

Windows Server 2008 R2: Downgrade Country Select

 

Falls Sie noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Name Mitarbeiter

Microsoft Partner Regional Support Center

 

Ja, es gibt den Hinweis auf die EULA. Da ich diese aber nicht auswendig kann, gehe ich davon aus, dass dieses Downgrade-Recht in den entsprechenden EULAs aufgeführt sein sollte. Warum sollte ich sonst diese Antwort auf eine genaue Anfrage erhalten.

Ich könnte mit dieser Mail zu meinem Kunden gehen und ihm mitteilen, dass er auf W2K3 (sogar W2K, wenn's denn sein müsste:eek:) downgraden darf.

Diese schriftliche Bestätigung durch einen Mitarbeiter von MS dürfte hoffentlich ausreichend sein. :)

 

Es geht mir nur um die Downgrade-Rechte.

Ich weiß, dass Kunden von Volumen-Lizenzen weitere Rechte haben, die OEM/SB/FPP-Kunden vorbehalten bleiben.

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Off-Topic:

 

Das muss ich nicht.

Ich bin mir ziemlich sicher, du bist intelligent genug, dies selbst heraus zu finden. ;)

 

Schön dass du nicht an meiner Intelligenz zweifelst aber ich kenn dort keinen text finder der deine behauptung stützt!

 

Daher meine erneute Bitte um exates Zitat der Passagen auf welche du deine Behauptung stützt.

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Off-Topic:
Schön dass du nicht an meiner Intelligenz zweifelst aber ich kenn dort keinen text finder der deine behauptung stützt!

Dann muss ich leider meine Aussage zurücknehmen und es anders formulieren:

Du möchtest diese Textpassagen nicht selbst zitieren, obwohl du AFAIR intelligent genug bist, diese erkennen zu können.
Das muss ich nicht haben.
Frag' doch spaßeshalber mal Gulp oder PAT, was sie mit ihren Aussagen bezweckt hatten?

Sollten wir anschließend alle der gleichen Meinung sein, dass das Downgrade eines W2K8 R2 OEM/SB/FPP problemlos möglich ist, dann ist alles in Butter. :)
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Off-Topic:
Also ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass OEM Lizenzen grundsätzlich im Firmenumfeld streng zu prüfen sind und meist im Serverbereich weder günstiger, noch brauchbarer sind als Volumenlizenzen.

Ich streite keineswegs die durchaus vorhandene Downgrade Option von Windows Server 2008 R2 pauschal ab, wobei ich da sicherlich besser ein anderes Serverrelease als Beispiel hätte nehmen sollen.

Da ich aber weder das Umfeld des TO's des von Dir gemeinten Threads, noch dessen Lizenzsituation vor Augen habe, kommt aus meiner Sicht - und dass es sich um meine persönliche Meinung handelt, habe ich meines Erachtens nach deutlich herausgestellt - als seriöse Empfehlung nur eine Volumenlizenz in Frage.

Nichts für ungut ..... :D


Grüsse

Gulp
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Du möchtest diese Textpassagen nicht selbst zitieren, obwohl du AFAIR intelligent genug bist, diese erkennen zu können.

Das muss ich nicht haben.

 

Ich kann diese Textpassagen nicht zitieren weil ich sie nicht finde (da es diese Aussagen in dem Thread nicht gibt).

 

Mich interessiert allerding in welche passagen du die Aussagen hineininterpretiert hast.

 

Schön wenn du das nicht haben musst dann hältst du dich bitte in Zukunft aus dem Lizenzforum raus und hörst auf dort nur verwirrung zu stiften.

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Ich kann diese Textpassagen nicht zitieren weil ich sie nicht finde (da es diese Aussagen in dem Thread nicht gibt).

Guggst du hier:

OEM ist sowieso (lizenzrechtlich) der falsche Ansatz. Wenn schon, dann würde ich mal nach "Systembuilder" (SB) schauen. Kostet genausoviel wie OEM, nur dass es lizenzrechtlich besser ist. ...

Allerdings muss Dir klar sein, dass auch mit SB kein Downgrade möglich ist. Wenn das unbedingt nötig ist, kommst Du um Open nicht herum.

Aus diesem Link: http://www.mcseboard.de/microsoft-lizenzen-50/win2k8-r2-lizenze-unternehmen-kaufen-gar-so-einfach-171462.html#post1054863

Mit Open sind Volumenlizenzen gemeint (bevor du fragst).

Mich interessiert allerding in welche passagen du die Aussagen hineininterpretiert hast.

Ich muss nichts hinein interpretieren, ich kann lesen. :cool:

Schön wenn du das nicht haben musst dann hältst du dich bitte in Zukunft aus dem Lizenzforum raus und hörst auf dort nur verwirrung zu stiften.

Was an meinem Opening-Post ist verwirrend?

 

Möchtest du dieses Lizenzforum zur alleinigen Informationsquelle eines Dr.Melzer 'erweitern', in welcher andere Meinungen nicht erwünscht sind?

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Nein, er möchte lediglich belegbare Aussagen geben, für die ihm keiner an den Karren fahren kann. Dafür fällt er im Zweifelsfall immer auf die für das jeweilige Land geschriebenen EULAs zurück; da diese in D zwar von mehreren Gerichten und anderen Rechtsstellen angezweifelt wurden, es jedoch noch nie zu einer Musterklage in einem konkreten Fall gekommen ist, müssen diese als gültige Basis für einen Vertrag weiterhin angesehen werden.

 

Webseiten und darauf getätigte Aussagen von Mitarbeitern einer Firma können Fehler enthalten. Ich finde es zwar auch etwas arg, damit pauschal denjenigen, die diese Informationen herausgeben zu unterstellen, dass alles was dort steht falsch sein kann - aber so ist nunmal der Stand hier im Forum. (das MS viele Sachen im Endeffekt kulanter handhabt als sie hier ausgelegt werden, z.B. die Zusendung von 64Bit-Datenträgern für 32Bit-Lizenzen im OEM/MSDNAA-Umfeld, ist eine Sache, aber wenn eine korrekte Beratung erfolgen soll muss halt vom worst-case ausgegangen werden)

 

Man sollte aber nicht vergessen, dass auch die hier gemachten Statements Fehler enthalten können. Wenn man die entsprechenden User darauf sachlich und höflich hinweist, und entsprechende andere (belegbare) Informationen hat ist einem aber in der Regel niemand böse - schließlich sind die meisten ja hier um zu lernen und zu helfen.

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Wenn hier jetzt die Diskussion um die Verbindlichkeit der EULAs los geht schliesse ich den Beitrag sofort!

 

Wer die Verbindlichkeit der EULAs anzweifelt soll dagegen klagen und kann gerne woanders seien fragen zu MS Lizenzen stellen.

 

Wir hier gehen von der Rechtsverbindlichkeit der EULAs aus solange kein deutsches Gericht etwas anderes feststellt und auf dieses Basis werden wir auch weiterhin hier zu Lizenzfragen helfen.

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Irgendwie scheint keiner meine Aussage korrekt gelesen zu haben. Ich hab Dr. Melzer in seiner Position sogar noch den Rücken gestärkt und für Verständnis für seine Auslegungen quasi geworben, bzw. versucht seine Position zu erläutern und hier kommen Aggressionen auf dass es nicht feierlich ist.

 

Das Einzige, worum ich bitte, ist dass gleiches Recht für alle gilt. Sprich: Wenn man pauschal den Webseiten von MS attestiert, das darauf enthaltene Informationen fehlerhaft sein können, so muss das auch für Aussagen in diesem Forum gelten.

 

In beiden Fällen sollte es meiner Meinung nach so gehandhabt werden, dass die jeweiligen Aussagen allerdings als gültig angesehen werden bis ein verifizierbares Gegenbeispiel erbracht wurde.

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