kuero 10 Geschrieben 3. Dezember 2010 Melden Teilen Geschrieben 3. Dezember 2010 (bearbeitet) Hallo, Ich finde das Microsoft Action Pack sehr interessant und habe eine Frage dich ich nicht recherchieren konnte. Bin ich eigentlich dazu gewzungen immer die neuste Software z.B. Office einzusetzen? Das würde beudeten das ich nächsten Jahr auf jedem Rechner Office updaten muss, wobei ich vielleicht es garnicht möchte. Derzeit setzen wir einen SBS 2033 Standart ein, bin ich mit dem Microsoft Action Pack dazu brechtigt auf die SBS 2008 upzudaten ohne Probleme mit der bereits bestehen Domäne zu haben? PS: Wie verhält es sich eigentlich, wenn ich bei manchen Produkten im Microsoft Action Pack 10 Lizenzen habe, aber weitere 15 benötige, darf ich Nachkaufen oder ist es grundsätzlich nicht möglich mehr über das Microsoft Action Pack zu nutzen? lg bearbeitet 3. Dezember 2010 von kuero Zitieren Link zu diesem Kommentar
PAT 10 Geschrieben 3. Dezember 2010 Melden Teilen Geschrieben 3. Dezember 2010 Dann hast Du aber nicht gut recherchiert. ;) Bin ich eigentlich dazu gewzungen immer die neuste Software z.B. Office einzusetzen? Müssen muss man gar nichts, außer irgendwann sterben. ;)Nee, im Ernst, Du kannst natürlich auf der alten Version bleiben. Du darst halt die Gesamtanzahl nicht überschreiten. Sprich, Du hast 10 Office Lizenzen im Action Pack. Das heisst Du darfst insgesamt nur 10 Lizenzen einsetzen, egal welche Version. Derzeit setzen wir einen SBS 2033 Standart ein, bin ich mit dem Microsoft Action Pack dazu brechtigt auf die SBS 2008 upzudaten ohne Probleme mit der bereits bestehen Domäne zu haben?Berechtigt schon. Ob Du technische Probleme damit hast, hat nichts mit dem Action Pack zu tun. PS: Wie verhält es sich eigentlich, wenn ich bei manchen Produkten im Microsoft Action Pack 10 Lizenzen habe, aber weitere 15 benötige, darf ich Nachkaufen oder ist es grundsätzlich nicht möglich mehr über das Microsoft Action Pack zu nutzen?Es gibt keine weitere Lizenzen im Rahmen des Action Pack, aber Du kannst es mit "normalen" Lizenzen koppeln. Wie kann ich neben dem Action Pack-Abonnement zusätzliche Lizenzen erwerben?Zusätzliche Lizenzen bekommen Sie über die üblichen Vertriebskanäle (Vertragshändler, LARs und Distributoren). Diese zusätzlichen Lizenzen dürfen Sie gemeinsam mit den Kopien verwenden, die Sie im Rahmen des Action Pack-Abonnements erhalten. Es gibt im übrigen auch hervorragende Hotlines zu dem Thema, die ebenfalls alle Fragen beantworten können: https://partner.microsoft.com/germany/40016492 Zitieren Link zu diesem Kommentar
cschra 10 Geschrieben 3. Dezember 2010 Melden Teilen Geschrieben 3. Dezember 2010 Hi, Müssen muss man gar nichts, außer irgendwann sterben. ;)Nee, im Ernst, Du kannst natürlich auf der alten Version bleiben. Du darst halt die Gesamtanzahl nicht überschreiten. Sprich, Du hast 10 Office Lizenzen im Action Pack. Das heisst Du darfst insgesamt nur 10 Lizenzen einsetzen, egal welche Version. das ist so imho nicht richtig. In den FAQ zum MAPS steht folgendes: Gibt es eine Frist, innerhalb derer ich meine Softwarelizenzen auf die aktuellen Versionen umgestellt haben muss?Ja, gemäß Microsoft Action Pack-Lizenzierungsvereinbarung und Microsoft Partner Network-Leitfaden sind Sie verpflichtet, innerhalb von zwölf Monaten auf die jeweils aktuellste, im Action Pack enthaltene Softwareversion upzugraden. Quelle:https://partner.microsoft.com/germany/40016472 Zitieren Link zu diesem Kommentar
PAT 10 Geschrieben 3. Dezember 2010 Melden Teilen Geschrieben 3. Dezember 2010 Danke cschra, für die Info. Das ist mal wieder ein typisches Beispiel für die Aussagkraft von mündlichen Aussagen vom Microsoft-Mitarbeitern, bzw. dem was auf der Homepage steht und den eigentlichen Bedingungen. Liest man das auf der Homepage, muss man innerhalb eines Jahres die Action-Pack-Installationen upgraden. Glaubt man der mündlichen Aussage des telefonischen Partner-Supports, kann man alte Lizenzen weiter benutzen, solange das Action-Pack-Abonnement nicht unterbrochen wurde. Diese Aussage hat mir soeben ein Microsoft-Mitarbeiter wieder telefonisch bestätigt. Allerdings konnte er mir nicht sagen, wo das schriftlich hinterlegt ist. Wie vergangene Threats hier im Forum allgemein zum Lizenzrecht gezeigt haben, kann man sich nicht auf mündliche Microsoft-Aussagen oder Aussagen auf Microsoft-Homepages verlassen. Zwar verweist der oben genannte Passus auf einen Link, wo die "Microsoft Partner Network-Leitfäden" zu finden sein sollen, in denen der Passus steht. Leider finde unter dem Link nichts. Jetzt wäre interessant zu wissen, wie sich das genau verhält. Es muss doch vertraglich aussagekräftige Unterlagen geben, in denen das steht. Leider finde ich keine. Zitieren Link zu diesem Kommentar
kuero 10 Geschrieben 3. Dezember 2010 Autor Melden Teilen Geschrieben 3. Dezember 2010 Müssen muss man gar nichts, außer irgendwann sterben. ;)Nee, im Ernst, Du kannst natürlich auf der alten Version bleiben. Du darst halt die Gesamtanzahl nicht überschreiten. Sprich, Du hast 10 Office Lizenzen im Action Pack. Das heisst Du darfst insgesamt nur 10 Lizenzen einsetzen, egal welche Version. Ok damit kann ich leben Berechtigt schon. Ob Du technische Probleme damit hast, hat nichts mit dem Action Pack zu tun. Ich würde es ohnehin von einem Techniker machen lassen, meine Frage zielte darauf hinaus ob es eine einschränkung seitens MS gibt, das ist anscheint nicht der Fall. Es gibt keine weitere Lizenzen im Rahmen des Action Pack, aber Du kannst es mit "normalen" Lizenzen koppeln. Super Es gibt im übrigen auch hervorragende Hotlines zu dem Thema, die ebenfalls alle Fragen beantworten können: https://partner.microsoft.com/germany/40016492 Herzlichen Dank für eure Infos, wäre natürlich super wenn MS eine klare Linie fahren würde, leider gibt es verschiedene Meinungen! Zitieren Link zu diesem Kommentar
GuentherH 61 Geschrieben 3. Dezember 2010 Melden Teilen Geschrieben 3. Dezember 2010 Hi. wäre natürlich super wenn MS eine klare Linie fahren würde Wir ja auch grundsätzlich gemacht. Was in den Lizenzbestimmungen geschrieben steht ist gültig. leider gibt es verschiedene Meinungen! Meinungen sind eben Meinungen. Ob die nun von einem MS-Mitarbeiter stammen oder von einem Mitarbeiter des Reinigungspersonal stammt ist egal. Es gilt ausschließlich das, was in schriftlicher Form in den Lizenzbestimmungen steht. LG Günther Zitieren Link zu diesem Kommentar
PAT 10 Geschrieben 3. Dezember 2010 Melden Teilen Geschrieben 3. Dezember 2010 Es gilt ausschließlich das, was in schriftlicher Form in den Lizenzbestimmungen steht.Das ist ja das schlimme. In diesem Fall gibt es nur mündliche Aussagen oder das, was im Internet steht, was aber auch nicht unbedingt stimmen muss. Leider habe ich bisher keine Lizenzbestimmungen gefunden. Zitieren Link zu diesem Kommentar
cschra 10 Geschrieben 6. Dezember 2010 Melden Teilen Geschrieben 6. Dezember 2010 Hi Pat, Wie vergangene Threats hier im Forum allgemein zum Lizenzrecht gezeigt haben, kann man sich nicht auf mündliche Microsoft-Aussagen oder Aussagen auf Microsoft-Homepages verlassen. Zwar verweist der oben genannte Passus auf einen Link, wo die "Microsoft Partner Network-Leitfäden" zu finden sein sollen, in denen der Passus steht. Leider finde unter dem Link nichts. ja, der allgemeine Tenor ist das man sich auf solche Aussagen auf einer HP nicht verlassen. In diesem speziellen Fall würde ich dann aber nach der FAQ gehen, weil es sicherlich nicht verboten ist auf neue Software zu aktualisieren. Bei dem Link muss ich dir auch recht geben, der ist totale Grütze und verweist auf einen Leitfaden zum Erwerb von Kompetenzen. Das dann zum Thema Richtigkeit auf Webseiten ;-) Grüße //Nachtrag: Mein MAPS steht demnächst wieder zur Verlängerung an. Ich bin mir ziemlich sicher, dass einem dann der Lizenzvertrag angezeigt wird. Ich guck mal ob ich darin was finde (wenn ich dran denke). Zitieren Link zu diesem Kommentar
PAT 10 Geschrieben 6. Dezember 2010 Melden Teilen Geschrieben 6. Dezember 2010 In diesem speziellen Fall würde ich dann aber nach der FAQ gehen, weil es sicherlich nicht verboten ist auf neue Software zu aktualisieren.Nicht verboten. Aber technisch gesehen muss man sich in Einzelfällen dir Frage stellen, ob es Sinn macht. //Nachtrag: Mein MAPS steht demnächst wieder zur Verlängerung an. Ich bin mir ziemlich sicher, dass einem dann der Lizenzvertrag angezeigt wird. Ich guck mal ob ich darin was finde (wenn ich dran denke).Gute Idee. :) Zitieren Link zu diesem Kommentar
cschra 10 Geschrieben 6. Dezember 2010 Melden Teilen Geschrieben 6. Dezember 2010 Hi, also für alle die es interessiert, die Partnervereinbarungen kann man sich auch nachträglich anzeigen lassen. Es ist etwas versteckt aber man kann es finden. Dazu die digitale Disitribution aufrufen (oder https://www.microsoft.com/msppdd/home.aspx) und dann unten Links ist ein Link: Microsoft-Partnerprogramm-Vereinbarung anzeigen. Dort ist der Lizenzvertrag. Was mich stutzig macht ist, dass der Link daneben, Programmhandbuch anzeigen, wieder auf das selbe Dokument wie in der FAQ verweist. Also wieder das PDF "Ihre Vorteile durch eine Microsoft-Kompetenz". Wie ich eine Kompetenz erwerbe und was die Bedingungen dafür sind empfinde ich aber nicht als Programmhandbuch. Das ist doch Mumpitz. Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar
PAT 10 Geschrieben 6. Dezember 2010 Melden Teilen Geschrieben 6. Dezember 2010 Dort finde ich nur die Partnervereinbarung, nicht den Lizenzvertrag. Und in der Vereinbarung finde ich leider nichts über den fraglichen Punkt. Oder ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht. ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar
cschra 10 Geschrieben 6. Dezember 2010 Melden Teilen Geschrieben 6. Dezember 2010 Hi Pat, ja ich finde dazu auch nichts. Was aber nichts heißen muss. Der Partnervertrag ist dein Lizenzvertrag. Der Punkt 4.5 a besagt, dass es sich hierbei um den Rahmenvertrag handelt und möglicherweise andere Nutzungsbestimmungen gelten können. In jedem Fall hat aber der Rahmenvertrag vorrang. Das Recht der Gesellschaft zur Nutzung von Microsoft-Software, die der Gesellschaft unter dem Programm angeboten wird, unterliegt möglicherweise einem gesonderten Vertrag oder anderen Nutzungsbestimmungen für die anwendbare Software. IM FALLE EINES WIDERSPRUCHS ZWISCHEN DIESER ZIFFER 4.5 UND EINEM GESONDERTEN VERTRAG ODER SONSTIGEN NUTZUNGSBESTIMMUNGEN FÜR DIE ANWENDBARE SOFTWARE HABEN DIE BESTIMMUNGEN DIESER ZIFFER 4.5 VORRANG. Im Abschnitt C ist die Rede von einem Programmführer, welchen ich aber noch nicht finden konnte. Die berechtigte Frage ist, ob hier sinngemäß das Programmhandbuch gemeint ist. Was allerdings im Moment nicht richtig verlinkt ist... Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar
PAT 10 Geschrieben 6. Dezember 2010 Melden Teilen Geschrieben 6. Dezember 2010 ja ich finde dazu auch nichts. Was aber nichts heißen muss. Der Partnervertrag ist dein Lizenzvertrag. Der Punkt 4.5 a besagt, dass es sich hierbei um den Rahmenvertrag handelt und möglicherweise andere Nutzungsbestimmungen gelten können. In jedem Fall hat aber der Rahmenvertrag vorrang.Das sehe ich nicht ganz so. Zumindest finde ich keinen Hinweis darauf. Und wenn es so wäre, müsste zumindest etwas über die Handhabung mit den Lizenzen vermerkt sein. So wie ich das sehe, kommen wir damit auch nicht weiter. :( Zitieren Link zu diesem Kommentar
cschra 10 Geschrieben 6. Dezember 2010 Melden Teilen Geschrieben 6. Dezember 2010 Hi Pat, So wie ich das sehe, kommen wir damit auch nicht weiter. :( Ack, wie könnten jetzt noch stundenlang darüber sinnieren ob und wie der Vertrag auszulegen ist! Bringt uns aber nicht weiter. Wie wäre es wenn sich einer von uns beiden mal um eine schriftliche Aussage kümmert. Hast du schon einen direkten Ansprechpartner? Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar
PAT 10 Geschrieben 6. Dezember 2010 Melden Teilen Geschrieben 6. Dezember 2010 Ack, wie könnten jetzt noch stundenlang darüber sinnieren ob und wie der Vertrag auszulegen ist! Bringt uns aber nicht weiter. Vollkommen richtig. Hast du schon einen direkten Ansprechpartner?Nicht wirklich. Du? Der letzte, mit dem ich sprach, wusste gar nicht, wo er eine verlässliche Aussage herkriegen soll und verwies mich nur auf die bekannte Passage in Internet mit dem fehlerhaften Link. Er war mit meiner Frage sichtlich überfordert. Außerdem gab er seinen "Kunden" immer die Aussage, dass sie die alten Produkte so lange einsetzen können, wie das Action Pack Abo nicht unterbrochen wurde, was aber der Passage im Internet widerspricht. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Empfohlene Beiträge
Schreibe einen Kommentar
Du kannst jetzt antworten und Dich später registrieren. Falls Du bereits ein Mitglied bist, logge Dich jetzt ein.