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Personalzeiterfassung vs. Arbeitnehmerrecht


NurZuBesuch
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Guten Abend,

 

vielleicht kennt sich hier ja einer aus oder ist auch davon betroffen. Es geht um die Zeiterfassung von Arbeitnehmern.

 

Mein Chef will, dass wir alles in einen öffentlichen Kalender dokumentieren, was wir wann bei welchem Kunden gemacht haben (und auch außerhalb der Kunden, alles soll da rein). Mir kommt das rechtlich falsch vor.

Ich hatte vor Wochen mal was gefunden (ich finde es leider nicht wieder), da hieß es im Vergleich zu einem Zeitstempel, es darf zwar die Zeit erfasst werden, aber nicht mal der Ort, wo gestempelt wurde (wenn mehrere Zeitstempel vorhanden sind). Bei uns aber ist es ja noch viel mehr, nicht nur der Zeit und der Ort, sondern auch welcher Kunde und welche Arbeit. Das sind keine abrechnungsrelevanten Daten, der Kunde unterschreibt ganz normal einen Auftrag wonach abgerechnet wird und die Mitarbeiter werden eh pauschal bezahlt (bzw Grundgehalt + Provision, wobei die Provision anhand der geschriebenen Rechnungen abgerechnet werden).

Prinzipiell habe ich nichts dagegen, so ist nämlich auch für mich nachvollziehbar, welche Aufgabe ich bei welchem Kunden mal gemacht habe (teilweise schreibe ich dann die Lösungswege mit dazu), aber wenn der Chef sich beschwert, dass dort Lücken im Kalender sind, regt mich das auf. Ich finde es unnötig z. B. den Weg zur Post zu dokumentieren oder wenn ich Freitag Nachmittag aufräume, damit die Putzfrau überall dran kommt.

 

Was darf der Chef von mir verlangen wie weit ich meine Arbeit lückenlos dokumentiere?

Dann dokumentiere ich lieber für mich selbst, was ich bei welchem Kunden gemacht habe, aber nicht öffentlich damit ich mir was anhören muss.

 

Oder ist die Sache so kompliziert, dass ich doch lieber einen Anwalt fragen sollte?

 

Viele Grüße

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