strops 10 Geschrieben 9. Februar 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 9. Februar 2011 Am 19. März 2010 hat Microsoft zahlreiche Neuerungen bei Technologien und Lösungen für Desktop-Virtualisierung angekündigt. Dazu gehört die Virtual Desktop Infrastructure (VDI), mit deren Hilfe komplette Desktop-PCs virtualisiert werden. Zudem stellte das Unternehmen einfachere Lizenzmodelle und eine Allianz mit Citrix Systems Inc. vor. Diese unterstützen die Virtualisierungsangebote vom Desktop-PC bis zum Rechenzentrum. Videos und weitere Informationen zu diesen Ankündigungen sind verfügbar unter: Desktop Virtualization Hour Ab 1. Juli 2010 müssen Kunden von Windows Client Software Assurance nicht mehr separate Lizenzen für das Windows-Betriebssystem innerhalb einer VDI-Umgebung kaufen. Zugangsrechte für den virtuellen Desktop sind dann in Software Assurance enthalten. Das meinte ich als ich fragte ob der Zugang zu Citrix in der SA enthalten ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 9. Februar 2011 Melden Teilen Geschrieben 9. Februar 2011 Sei nicht so streng... ich sortiere mich doch gerade noch selbst... Dann sortiere endlich mal deine Angaben und gib uns einen komplette Übersicht! Ich habe gerade mal das EULA meine XP Prof OEM genauer angeschaut: "Sie sind berechtigt, alle Ihre Rechte aus diesem EULA dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, Sie behalten keine Kopien der SOFTWARE zurück." "6. TRENNUNG VON KOMPONENTEN. Die SOFTWARE wird als einheitliches Produkt lizenziert. Sie sind nicht berechtigt, ihre Komponenten für die Verwendung auf mehr als einem Computer zu trennen." Ich trenne die Komponenten ja nicht um sie auf mehr als einem Rechner einzusetzen, sondern um sie auf einem anderen Rechner einzusetzen. Was erwartest du jetzt vom uns? Dass wir die auf Basis von zwei Auszügen des EULA die Absolution geben dass du die Software vom Rechner trennen darfst? So geht das Spiel nicht. Die von dir zitierten Passagen haben nichts mit dem Unbundeling zu tun und sagen nichts darüber aus ob ein Passus vorhanden ist der es verbietet. Also jetzt die letzte Aufforderung alle relevanten Informationen hier abzuliefern sonst endet unser Support hier. Zitieren Link zu diesem Kommentar
strops 10 Geschrieben 9. Februar 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 9. Februar 2011 Ok... Tut mir leid, aber das ist eben nicht meine Kernkompetenz, dementsprechend bin ich vielleicht auch deutlich weniger sortiert als Du. Der Moderator bestimmt die Regeln und wenn ich denen eben nicht so einfach nachkommen kann dann erst mal Danke für die bisherige Hilfe! Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 9. Februar 2011 Melden Teilen Geschrieben 9. Februar 2011 Ok... Tut mir leid, aber das ist eben nicht meine Kernkompetenz, dementsprechend bin ich vielleicht auch deutlich weniger sortiert als Du. Was ist denn deien Kernkompetenz? Zitieren Link zu diesem Kommentar
strops 10 Geschrieben 10. Februar 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 10. Februar 2011 Das BGH Urteil bezieht sich auf den Endkunden und nicht auf den Händler der vertraglich gebunden ist.Der Privatmann darf entbundeln, der Händler, welcher einen OEM für Systembuilder Vertrag mit MS geschlossen hat (und anders darf er diese Lizenzen nicht beziehen) darf dies nicht! Hat sich daran was geändert? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 10. Februar 2011 Melden Teilen Geschrieben 10. Februar 2011 Hat sich daran was geändert? Grundsätzlich nicht aber wenn ihr einen Volumenvertrag habt kann das auch EInfluss auf die OEM Lizenz haben. Für Privatleute gilt das Urteil uneingeschränkt, für Firmenkunden mit Volumenlizenzverträgen ist es wertlos das es in fast allen Volumenlizenzverträgen einen Passus gibt der die Upgrade Lizenz für Windows, inklusiver der zu grunde liegenden OEM Lizenz, an die Hardware bindet. Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 11. Februar 2011 Melden Teilen Geschrieben 11. Februar 2011 Moin :) hier mal der "Passus" um das zu untermauern: Aktueller Select-Vertrag (10-2009) Seite 8 von 11 / 8.a.(ii) : Unzulässige Übertragungen: Zu folgenden Übertragungen ist das Beitrittsunternehmen nicht berechtigt: Übertragung von Upgrade-Lizenzen für ein Desktop-Betriebssystemprodukt getrennt von der zugrunde liegenden Desktop-Betriebssystemlizenz oder von dem Computersystem, auf dem das Produkt ursprünglich installiert war. VG, Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar
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