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Microsoft Lizenzierung, Frage zum Abschnitt "Selbst Gehostete Anwendungen"


WeM
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Hallo,

 

ich habe eine Frage zur Lizenzierung von Microsoft.

 

Konkret geht es um den Abschnitt "Selbst Gehostete Anwendungen", passend zu diesem Thema habe ich schon die zwei Beiträge

 

gefunden. Im Endeffekt trifft der Punkt "Selbst Gehostete Anwendungen" genau auf mein Anliegen zu, nur was in den beiden Themen nicht beschrieben war, ist dieser Abschnitt des Auszuges aus den Produktnutzungsrechten:

 

Sie müssen über die erforderlichen Microsoft-Softwarelizenzen verfügen und Software Assurance beibehalten für:

• die Selbst Gehosteten Anwendungen, die als Bestandteil der Vereinheitlichten Lösung ausgeführt werden, und

alle Zugriffslizenzen, die verwendet werden, um die Vereinheitlichte Lösung externen Nutzern zur Verfügung zu stellen.

 

Meine konkrete Frage hierzu ist:

 

Wird eine aktive Software Assurance für alle folgende Punkte benötigt?

  • Windows Server (zb. 2008 Standard)
  • CAL (Client Access License)
  • RDS CAL (Remote Desktop Services Client Access License)

 

Oder, wenn man eben viele User hat, die Software Assurance für die passenden External Connector Lizenzen (CAL und RDS CAL).

 

Bei Link 1 stand zwar dabei, dass für den Windows 2008 Standard Server eine Software Assurance nötig ist, aber nicht ob das für die CAL's und RDS CAL's auch gilt.

 

Vielen Dank schon mal im Voraus für die Antworten.

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Gut, also ich hatte es nicht genau beschrieben, weil die Konstellation genau die gleich ist wie bei den 2 Beiträgen auf die ich verwiesen hatte.

 

Wir haben eine Eigenentwickelte Software.

 

Dem Kunden soll diese Software über RDP zur verfügung gestellt werden.

Der Kunde hat lediglich auf die von uns Eigenetwickelte Software Zugriff, alles andere wie Desktop, Explorer usw. wird abgeklemmt.

 

Fraglich ist nun reicht hierfür ein Windows 2008 Standard Server inkl. SA + CAL's + RDS CAL's, oder brauch ich für die CAL's und RDS CAL's auch SA?

 

Wenn du eine noch genauere Beschreibung der Software und der konstellation benötigst gib bescheid.

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Normalerweise wird diese Software dem Kunden als Inhouse Lösung verkauft, für kleinere Kunden ist nun diese RZ-Lösung angedacht.

 

Hinter der Software liegt eine Datenbank (nicht von Microsoft), die auf Linux Servern läuft.

 

Der Kunde kann über die Software das elektronische Importverfahren abwickeln.

 

Der Kunde greift über das Internet auf den Server zu.

 

Wie genau dann der Vertrag mit den Kunden aussehen soll kann ich dir auch nicht sagen, aber es wird eine Art mieten sein, also der Kunde kauft nicht das Produkt, sondern wir stellen es ihm auf unseren Servern bereit (solange der Vertrag läuft).

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OK jetzt hab ich es verstanden.

 

Hier mal die dafür relevanten Passagen aus den Produktnutzungsrechten:

 

Sie müssen über die erforderlichen Microsoft-Softwarelizenzen verfügen und Software Assurance beibehalten für:

 

• die Selbst Gehosteten Anwendungen, die als Bestandteil der Vereinheitlichten Lösung ausgeführt werden, und

 

• alle Zugriffslizenzen, die verwendet werden, um die Vereinheitlichte Lösung externen Nutzern zur Verfügung zu stellen.

 

Das bedeutet dass du für alle involvierten MS Produkte aktive SA haben musst.

 

Zudem müssen die beteiligten MS Produkte in den Produktnutzungsrechten mit dem zeichen "SH" gekennzeichner sein.

 

Hier die dafür relevante passage aus den Nutzungsrechten:

 

Die folgenden zusätzlichen Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte gelten für Selbst Gehostete Anwendungen. Selbst Gehostete Anwendungen umfassen die Produkte, die in den Produktlisten in den Lizenzmodellabschnitten dieser Produktbenutzungsrechte mit „SH“ neben dem Namen gekennzeichnet sind.

 

Zudem muss eure Software folgende Anforderungen (laut produktnutzungsrechten) erfüllen:

 

Ihre Software muss folgende Anforderungen erfüllen:

 

• Sie muss den Selbst Gehosteten Anwendungen, die Bestandteil der Vereinheitlichten Lösung sind, wesentliche und primäre Funktionalität hinzufügen (Dashboards, HTML-Editoren, Dienstprogramme und ähnliche Technologien sind kein primärer Dienst und/oder keine primäre Anwendung einer Vereinheitlichten Lösung).

 

• Sie muss der Hauptdienst und/oder die Hauptanwendung und der alleinige Zugriffspunkt auf die Vereinheitlichte Lösung sein.

 

• Sie muss über das Internet oder ein privates Netzwerk bereitgestellt werden. Die Komponente der Selbst Gehosteten Anwendungen darf nicht auf das Gerät des Endbenutzers geladen werden.

 

• Sie muss in Ihrem Eigentum stehen und darf nicht von Ihnen lizenziert sein, mit der Ausnahme, dass Ihre Software Software Dritter enthalten darf, die in Ihre Software eingebettet ist und diese durch ihren Betrieb unterstützt.

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