xypher 10 Geschrieben 1. März 2011 Melden Teilen Geschrieben 1. März 2011 Hallo, ich kann bisher keine klare Aussage zu dem Zweitnutzungsrecht bei Office Lizenzen aus dem Actionpack finden. Gilt hier 10 Lizenzen = 10 Installationen oder 10 Lizenzen = 10 Installationen PC + 10 Installationen Notebook bei Vorraussetzung, dass PC und Notebooknutzer die ein und selbe Person ist? Kann mir hier jemand weiterhelfen? Danke und Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 1. März 2011 Melden Teilen Geschrieben 1. März 2011 ich kann bisher keine klare Aussage zu dem Zweitnutzungsrecht bei Office Lizenzen aus dem Actionpack finden. Hallo erstmal und schön dass du uns gefunden hast. Wo hast du denn bisher gesucht? Actionpack Lizenzen sind AFAIK keine normalen Volumenlizenzen so dass hier abweichende Lizenzbedingungen gelten können. Was steht denn bei deinen Unterlagen zu den Lizenzen dabei welche Lizenzbedingungen gelten? Zitieren Link zu diesem Kommentar
xypher 10 Geschrieben 2. März 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 2. März 2011 Ich habe online das gesamte Parnterportal durchkämmt und auch die allgemeinen Produktnutzungsrechte zu Office gelesen. Da findet man zwar den Unterschied zwischen OEM, FPP und Volumenlizenzen, aber bezüglich Actionpack ist hier nichts erwähnt. Meine Actionpack Unterlagen habe ich auch schon mal durchgesehen, aber bis dato noch nichts passendes gefunden. Ich will aber auch nicht ausschließen das ich da was übersehen habe. Google habe ich auch bemüht, hat auch keine neue Erkenntnis gebracht. Daher auch meine Frage hier im Forum, ob jemand was zu der Thematik weiß oder schon irgendwelche Erfahrungen gesammelt hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Semo 10 Geschrieben 7. April 2011 Melden Teilen Geschrieben 7. April 2011 Erster Post... extra angemeldet für meine Antwort. Hoffentlich hilft sie noch ;) Bin selbst MSAP-Abonnent. Die 10 Lizenzen verstehen sich als 10 Aktivierungen. Es kann also bspw. Office 10 mal auf verschienden Rechnern aktiviert werden. Somit ist die Frage ob es ein Zweitnutzungsrecht gibt mit Nein zu beantworten, da PC und Notebook eine eigene Aktivierung benötigen, unabhängig vom Nutzer. Wenn 10 Aktivierungen getätigt sind, kann der Support einzelne Aktivierungen wieder löschen. Vg, Semo Zitieren Link zu diesem Kommentar
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