zahni 554 Geschrieben 15. März 2011 Melden Teilen Geschrieben 15. März 2011 Wir hatten hier neulich für ein spezielles Projekt Windows 7 Home Premium Lizenzen. Dort war sowas nicht bei. Auf dem Aufkleber stand "...kann auf dem PC befestigt werden". Offensichtlich gibt es da 2 unterschiedliche "OEM"-Versionen. Wir hatten hier SB (System Builder) Versionen gekauft. Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 15. März 2011 Melden Teilen Geschrieben 15. März 2011 Hi, es gibt 2 Varianten, soweit ich weiss, OSB und NON-OSB OSB ist nur für Wiederverkäufer(SystemBuilder verkaufen Pcs an Kunden mit OS) NON-OSB ist für Endkunden, die einen nackten PC haben, da wird auch nicht von "gebundled" geschrieben ... VG, Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar
dhagen 10 Geschrieben 15. März 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 15. März 2011 Hi,es gibt 2 Varianten, soweit ich weiss, OSB und NON-OSB OSB ist nur für Wiederverkäufer(SystemBuilder verkaufen Pcs an Kunden mit OS) NON-OSB ist für Endkunden, die einen nackten PC haben, da wird auch nicht von "gebundled" geschrieben ... VG, Franz und wir haben Win 7 Pro SP1 OEM DVD DSP OEI Herstellerartikelnummer FQC-04621 Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 15. März 2011 Melden Teilen Geschrieben 15. März 2011 Genau da habe ich jetzt auch ein Problem, FQC-04621 sagt laut WEB aus: MICROSOFT Windows 7 Professional, 32 Bit, OEM/System Builder, 1 User, Deutsch Es sieht so aus, dass dieses Produkt für Händler (SystemBuilder) seitens MS angeboten wird, aber dann nur mit der H/W zusammen gebundelt verkauft werden darf.( laut Vertrag zw. SB-Händler +MS) Bei Installation "verschweißt" sich die Lizenz mit der H/W und darf nicht mehr davon abgelöst werden. Was meines Wissens bei NON-OSB wiederum nicht verboten wäre/ist ... Hat der Dr.M. bei MS eine sichere Quelle, die man zu einer exakten Aussage kitzeln kann ???? Würde sehr weiter helfen... Vg, Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 15. März 2011 Melden Teilen Geschrieben 15. März 2011 Ja, das: Ich würde sagen der erste Satz ist eindeutig und beantwortet deine Frage... Zitieren Link zu diesem Kommentar
dhagen 10 Geschrieben 16. März 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 16. März 2011 Ich würde sagen der erste Satz ist eindeutig und beantwortet deine Frage... Ich dachte vielleicht, dass die SA diese Notwendigkeit außer Kraft setzt, da ja nicht das Windows 7 Professional (wie es auf dem COA-Aufkleber steht) sondern Enterprise installiert wird. Aber Danke. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 16. März 2011 Melden Teilen Geschrieben 16. März 2011 Ich dachte vielleicht, dass die SA diese Notwendigkeit außer Kraft setzt, da ja nicht das Windows 7 Professional (wie es auf dem COA-Aufkleber steht) sondern Enterprise installiert wird. Nur wenn das so explizit im zur SA gehörenden Lizenzvertrag stehen würde. Anderenfalls nicht. Aber Danke. Gerne. :) Zitieren Link zu diesem Kommentar
PAT 10 Geschrieben 17. März 2011 Melden Teilen Geschrieben 17. März 2011 Ich frage mich nur, was die SA überhaupt mit der ganzen Sache zu tun hat. Microsoft Volume Licensing - Microsoft Software Assurance Zitieren Link zu diesem Kommentar
dhagen 10 Geschrieben 18. März 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 18. März 2011 Ich frage mich nur, was die SA überhaupt mit der ganzen Sache zu tun hat. Microsoft Volume Licensing - Microsoft Software Assurance Der COA Aufkleber besagt, dass der PC auf dem der klebt eine Lizenz über Windows 7 Professional vorzuweisen hat. Wenn auf dem PC ein höherwertiges Produkt Windows 7 Enterprise (durch die SA) installiert ist, sagt mir der Aufkleber leider nicht, dass der PC richtig lizenziert ist. Mein Gedankengang war der, dass ich mit diesem COA Aufkleber nicht die korrekte Lizenzierung des PCs nachweisen kann (da Enterprise installiert ist) und ob ich den dann überhaupt brauche. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 18. März 2011 Melden Teilen Geschrieben 18. März 2011 Wenn auf dem PC ein höherwertiges Produkt Windows 7 Enterprise (durch die SA) installiert ist, sagt mir der Aufkleber leider nicht, dass der PC richtig lizenziert ist. Doch sagt er schon denn Client Betriebssysteme in Volumenlizenzvertägen sind nur Upgrades. Der Aufkleber ist der Lizenznachweis für die Upgradefähige Basilizenz, welche der SA oder der VL BS Lizenz zugrunde liegen muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar
GBoehme 10 Geschrieben 22. März 2011 Melden Teilen Geschrieben 22. März 2011 Hallo Leute, ich bin selbständiger IT-Fachhändler und habe es hauptsächlich mit KMUs zu tun. Durch diese Artikelnummer (FQC-04621) bin ich auf diesen Thread aufmerkasm geworden. Mein Beitrag hat jetzt zwar nichts mit SA zu tun, soll aber bei der Richtigstellung folgender Aussage helfen: Genau da habe ich jetzt auch ein Problem, FQC-04621 sagt laut WEB aus: MICROSOFT Windows 7 Professional, 32 Bit, OEM/System Builder, 1 User, Deutsch Es sieht so aus, dass dieses Produkt für Händler (SystemBuilder) seitens MS angeboten wird, aber dann nur mit der H/W zusammen gebundelt verkauft werden darf.( laut Vertrag zw. SB-Händler +MS) [/Quote] Diesen SB/OEM Artikel kann ich als IT-Händler ganz normal und unabhängig von Hardware bei der Distribution (Actebis, Ingram) kaufen und muss dafür keinerlei Vereinbarung/Vertrag mit MS eingehen oder nachweisen. Ja, auf der Verpackung steht: OEM- System Builder-PaketNur zur Lieferung an PC- und Serverhersteller oder- Assemnlierer Das kann aber getrost vernachlässigt werden, dafür gibt es einen höchstrichterlichen Urteilsspruch des BGH aus dem Jahr 2000, der sich explizit mit dem hardwareunabhängigen Weitervertrieb von OEM-Software befasste: Ein Softwarehersteller kann sein Interesse daran, daß eine zu einem günstigen Preis angebotene Programmversion nur zusammen mit einem neuen PC veräußert wird, nicht in der Weise durchsetzen, daß er von vornherein nur ein auf diesen Vertriebsweg beschränktes Nutzungsrecht einräumt. Ist die Programmversion durch den Hersteller oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gesetzt worden, ist die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts ungeachtet einer inhaltlichen Beschränkung des eingeräumten Nutzungsrechts frei. Da der TO als Händler auftritt, darf er diese Software in Deutschland auch von Hardware getrennt weiterveräußern. Bei Installation "verschweißt" sich die Lizenz mit der H/W und darf nicht mehr davon abgelöst werden. Diese Aussage halte ich für sehr gewagt oder besser falsch, denn bei bspw. einem Defekt des PCs, habe ich das Recht, diese Lizenz auf einem anderen PC weiterzunutzen oder zu verkaufen. Auch das kann der Software-Hersteller nicht verbieten, da es dem o.a. BGH-Urteil wiederspechen würde. Es grüßt G. Böhme Zitieren Link zu diesem Kommentar
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